Drucksache 18 / 11 208 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 09. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2017) zum Thema: Freie Fahrt für BVG-Fahrgäste auch auf der mobilen Datenautobahn zwischen den U-Bahnhöfen und Antwort vom 23. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 208 vom 09. Mai 2017 über „Freie Fahrt für BVG-Fahrgäste auch auf der mobilen Datenautobahn zwischen den U-Bahnhöfen“ ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. 1. Ist es zutreffend, dass seit mehreren Monaten der BVG Interessensbekundungen bzw. Angebote eines bzw. mehrerer Mobilfunkanbieter vorliegen, die das Funknetz zur Nutzung von mobilem Internet zwischen den U-Bahnstationen ausbauen bzw. modernisieren möchten? 2. Wenn ja, warum wurden den betroffenen Mobilfunkanbietern bis heute nicht die Arbeiten ermöglicht ? Teilt der Senat die Einschätzung des Fragestellers, dass die beabsichtigten Investitionen in Millionenhöhe erhebliche Vorteile für die BVG-Kunden bringen, die nicht nur auf den Stationen , sondern auch zwischen den Stationen das mobile Internet nutzen möchten. 3. Wenn ja, wie bewertet der Senat die langen Bearbeitungszeiten und das damit zum Ausdruck gebrachte Desinteresse an einem Netzausbau von mobilen Internet? Insbesondere unter der Berücksichtigung , dass ein Netzausbau die BVG-Strategie „BVG Wi-Fi“ ergänzt und damit auch zur Grundlage eines zeitgemäßen ÖPNV-Angebots in Berlin beiträgt. 4. Welche Zeitpläne zur ergebnisorientierten Bearbeitung solcher Anfragen bzw. Angebote gibt sich die BVG nach Kenntnis des Senats? 5. Wenn nein, welche Planungen hat die BVG zur besseren Netzabdeckung für das mobile Internet zwischen den unterirdischen U-Bahnhöfen? Welche Zeit- und Maßnahmeplanungen sind vorgesehen ? Zu 1. bis 5.): Auf Grund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1.) bis 5.) gemeinsam beantwortet: Das Breitbandangebot zwischen den U-Bahnstationen wird derzeit bereits ausgebaut und modernisiert. Die BVG weist ausdrücklich darauf hin, dass den betroffenen Mobilfunkanbietern sämtliche Arbeiten ermöglicht wurden und werden. - 2 - Der größte deutsche Mobilfunkanbieter betreibt seit über einem Jahr ein UMTS und LTE Netz in der Berliner U-Bahn. Derzeit laufen Arbeiten, um die verbliebenen Mobilfunkanbieter auf dieses System aufzuschalten. Die Aufschaltung kann ausschließlich durch die Mobilfunkanbieter selbst erfolgen. Da die BVG alle Anfragen bzw. Angebote sorgfältig und nach den gebotenen kaufmännischen und vergaberechtlichen Grundsätzen bearbeitet, vermag der Senat kein Desinteresse an einem Netzausbau von mobilem Internet zu erkennen. Berlin, den 23. Mai 2017 In Vertretung Henner B u n d e .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-11208 S18-11208a