Drucksache 18 / 11 212 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Holger Krestel (FDP) vom 09. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2017) zum Thema: Linksextreme politisch motivierte Kriminalität I. – Aufarbeitung etwaiger Erfassungsrückstände und Antwort vom 20. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Holger Krestel (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11212 vom 09. Mai 2017 über Linksextreme politisch motivierte Kriminalität I. – Aufarbeitung etwaiger Erfassungsrückstände ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind die Erfassungsrückstände aus dem Jahr 2016/2017, welche Aufgrund des Anschlages auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz und der damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen bei dem „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) angefallen sind, inzwischen aufgearbeitet worden (vgl. Aussage aus dem Kurzüberblick: Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2016, dort unter Ziff. 1; Quelle https://www.berlin.de/polizei/_assets/verschiedenes/pks/pmk_kurzbericht_2016.pdf) ? Zu 1.: Nein, noch nicht vollständig. 2. Wenn nein, gibt es eine Zielvorgabe bis zu welchem Zeitpunkt (Datum) eine Aufarbeitung erfolgen wird? Zu 2.: Es wird angestrebt, die Rückstände bis zur 30. Kalenderwoche 2017 aufzuarbeiten. 3. Gibt es Unterschiede bei dem Voranschreiten der Aufarbeitung der Erfassungsrückstände linksextremer und rechtsextremer Politisch motivierter Kriminalität? 4. Wenn ja, warum bestehen diese Unterschiede? Zu 3. und 4.: Die Vorgänge werden - losgelöst von den einzelnen Phänomenbereichen - nacherfasst. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass temporär in einem Phänomenbereich mehr erfasst wird, als in anderen. Bewusste Priorisierungen sind Seite 2 von 2 nicht möglich, da erst bei der Bewertung eines Vorgangs eingeschätzt werden kann, welchem Phänomenbereich dieser zuzuordnen ist. Berlin, den 20. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11212a S18-11212