Drucksache 18 / 11 217 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 10. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2017) zum Thema: Hostelunterbringung und Antwort vom 01. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11217 vom 10.05.2017 über Hostelunterbringung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylsuchende sind derzeit in Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben untergebracht? 2. Wie viele davon sind in Hostels mit Kontingentvereinbarungen und wie viele davon mit Blanko- Hostelgutscheinen in anderen Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben untergebracht? Zu 1. und 2.: Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat mit sechs Betreiberinnen und Betreibern von Hostels Kontigentvereinbarungen abgeschlossen, die zusammen 614 Plätze umfassen. Davon waren zum Stichtag 08.05.2017 insgesamt 591 Plätze besetzt und 23 Plätze frei. Es ist hierbei aber zu berücksichtigen, dass von den in den Hostels mit Kontigentvereinbarungen untergebrachten Geflüchteten nicht alle im Leistungsbezug LAF stehen. Weitergehende statistische Angaben können nicht gemacht werden. 3. Wie viele Hostels oder ähnliche Beherbergungsbetriebe bringen derzeit Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit Hostelgutscheinen / Kostenübernahmen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) unter? Zu 3.: Das LAF stellt aktuell Kostenübernahmen für bis zu 60 Hostels oder ähnliche Beherbergungsbetriebe aus. 2 4. Wie viele Hostelgutscheine / Kostenübernahmen für Hostels oder ähnliche Beherbergungsbetriebe hat das LAGeSo in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bis jetzt an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ausgegeben und wie viele davon waren Blanko-Hostelgutscheine? Zu 4.: Die sogenannten Blanko-Kostenübernahmescheine wurden nicht mit einer elektronischen Statistik hinterlegt. Für den begrenzten Zeitraum vom August 2015 bis Oktober 2015 wurde eine manuelle Auszählung durchgeführt, die Ergebnisse sind in der Antwort des Senats vom 23.11.2015 auf die Schriftliche Anfrage 17/17319 vom 04.11.2015 dargestellt. Darüber hinaus ist keine manuelle Auszählung für den Fragezeitraum erfolgt, so dass hierzu keine weiteren Erkenntnisse vorliegen. Seit dem 07.11.2015 werden grundsätzlich keine Blanko- Kostenübernahmebescheinigungen mehr ausgestellt. 5. Wie viele Hostelgutscheine / Kostenübernahmen für Hostels oder ähnliche Beherbergungsbetriebe haben die bezirklichen Sozialämter in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bis jetzt an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG und sog. "Statusgewandelte" ausgegeben und wie viele davon waren Blanko- Hostelgutscheine (bitte auch nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 5.: Der Senat verfügt zu diesen Fragestellungen über keine eigenen Erkenntnisse. Daher hat die für Integration und Soziales zuständige Senatsverwaltung eine Abfrage bei den für Soziales zuständigen Abteilungen der Bezirksämter von Berlin vorgenommen. Im Ergebnis dieser Abfrage liegen in dieser Differenziertheit bei den zuständigen Behörden keine Angaben vor. 9. In welchen Bezirken laufen derzeit nach Kenntnis des Senats mit welchen Kapazitäten Vorbereitungen von Investoren für die Unterbringung von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben? Zu 9.: Der Senat verfügt zu diesen Fragestellungen über keine eigenen Erkenntnisse. Daher hat die für Integration und Soziales zuständige Senatsverwaltung eine Abfrage bei den für Soziales zuständigen Abteilungen der Bezirksämter von Berlin vorgenommen. Die bis zum Auswertungsstichtag 19.05.2017 eingegangenen Rückmeldungen der Bezirksämter von Berlin, Abteilung Soziales haben zu keinen weiteren relevanten Erkenntnissen geführt. 6. Wie hoch waren die Kosten, die das Land Berlin in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bis jetzt für die Unterbringung von Asylsuchenden in Hostels und ähnlichen Beherbergungsbetrieben ausgegeben hat (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Zu 6.: Die gewünschten Angaben sind für das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bzw. das LAF nachstehend tabellarisch dargestellt (alle Beträge kaufmännisch gerundet und in Euro): Monat/Jahr 2015 2016 2017 Januar 1.815.479 5.342.154 1.551.548 Februar 1.256.118 8.120.197 535.587 März 1.694.301 4.611.054 534.445 April 1.243.231 3.827.353 57.025 Mai 1.069.769 3.411.356 Juni 2.155.177 1.917.202 Juli 2.150.203 3.419.772 3 August 3.793.981 2.522,089 September 5.402.382 1.654.699 Oktober 5.182.065 1.348.240 November 4.839.100 1.920.055 Dezember 8.146.194 1.068.704 7. Wie steht der Senat grundsätzlich zur Unterbringung von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben? 8. Wie gedenkt der Senat zukünftig, die Unterbringung in Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben zu verändern? Zu 7. und 8.: Der Senat hat sich in den Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021 zu der Zielsetzung bekannt, die bedarfsgerechte Unterbringung und Versorgung Geflüchteter sicherzustellen und hierfür alle Anstrengungen daran zu setzen, die in Berlin aufgenommenen geflüchteten Menschen in Wohnungen unterzubringen. Es sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Geflüchteten den individuellen Zugang zum Wohnungsmarkt zu ermöglichen. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen mittel- und langfristig in die Lage versetzt werden, der wachsenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum gerecht zu werden. Darüber hinaus wird derzeit zwischen dem Senat und den Bezirksämtern von Berlin ein Konzept zur gesamtstädtischen softwaregestützten Belegungs- und Kapazitätssteuerung nicht nur für Geflüchtete, sondern für alle wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen erarbeitet, das sicherstellen soll, dass alle vorgenannten Personengruppen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Bedürfnisse mit einer angemessenen Unterkunft versorgt werden können. 10. Wie schätzt der Senat die Entwicklung der Kapazitätsbedarfe der Unterbringung von Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG kurz- und mittelfristig ein? Zu 10.: Nach § 44 Absatz 2 Asylgesetz (AsylG) teilt das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle den Ländern monatlich die Zahl der Zugänge von Asylbegehrenden, die voraussichtliche Entwicklung und den voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen mit. Mit dieser Bestimmung soll den Ländern eine valide Bedarfs- und Kapazitätsplanung ermöglicht werden. Allerdings ist der Bund dieser Verpflichtung zuletzt im August 2015 nachgekommen. Somit besteht für die Bundesländer – also auch für Berlin – die grundsätzliche Problematik, ihre Planung ohne eine Zuzugsprognose des Bundes konzipieren zu müssen. Vor diesem Hintergrund legt der Senat für die Bemessung der benötigten Unterbringungskapazitäten bei der Aufnahme von Asylbegehrenden die Annahme zu Grunde, dass sich der Asylzuzug im weiteren Verlauf in der bisherigen Größenordnung verstetigen wird. Daraus ergibt sich ein abgeschätzter Zuzug von 800 Personen monatlich. In diese Zahl nicht einbezogen ist der Nachzug von Familienangehörigen bereits in Berlin lebender Geflüchteter sowie sonstiger Personen, die einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben. 4 Auf Grund des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin ist es jedoch für Geflüchtete nach Abschluss des Asylverfahrens – ungeachtet der Unterstützung, die das Evangelische Jugendfürsorgewerk (EJF) im Auftrag des LAF bei der Wohnungssuche anbietet – oftmals schwierig, eine Wohnung zu finden. Sie sind häufig weiterhin auf einen Platz einer Gemeinschaftsunterkunft angewiesen. Demzufolge geht der Senat für die Jahre 2018 und 2019 von einem leicht steigenden Bedarf aus. Berlin, den 01. Juni 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11217 S18-11217a