Drucksache 18 / 11 219 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 10. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2017) zum Thema: Umstellung von Schrägparken auf Längsparken als Parkplatzvernichtung? und Antwort vom 24. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11219 vom 10. Mai 2017 über Umstellung von Schrägparken auf Längsparken als Parkplatzvernichtung? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht sämtlich aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirksämter um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten, welche dort in eigener Verantwortung erstellt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wo in Berlin ist durch Maßnahmen des Bezirks oder des Landes Berlin seit 2010 eine Umstellung von Schrägparken auf Längsparken erfolgt? Antwort zu 1: Im Bezirk Mitte erfolgte im März 2017 in der Krausenstraße zwischen Markgrafenstraße und Jerusalemer Straße eine Umstellung des Schrägparkens auf ein Längsparken, ebenso im Bezirk Pankow in der Anton-Saefkow-Straße auf dem nördlichen Gehweg nach 2013. Im Bezirk Pankow wurde die Anordnung des Längsparkens inzwischen wieder aufgehoben. In den Bezirken Treptow-Köpenick, Steglitz-Zehlendorf, Spandau, Tempelhof-Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf erfolgte seit 2010 in keiner Straße des öffentlichen Verkehrs eine Umstellung der Parkordnung von Schrägparken auf Längsparken. 2 Frage 2: Aus welchen Gründen erfolgte dort eine Umstellung auf Längsparken (bitte im Zusammenhang mit der jeweiligen Straße angeben)? Antwort zu 2: In der Krausenstraße wurden die Gehwegflächen zu Lasten der Fahrbahn auf sechs Meter baulich verbreitert. Die verbleibende schmale Fahrbahn ließ die Anordnung des Schrägparkens nicht mehr zu. Hinsichtlich der Anton-Saefkow-Straße wird auf die Beantwortung zu Frage 5 verwiesen. Frage 3: Wie viele Parkplätze sind damit seitdem vernichtet worden? Antwort zu 3: In der Krausenstraße sind durch die Umstellung von Senkrecht- auf Längsparken 30 Stellplätze entfallen. Gleichzeitig wurden in der unmittelbar angrenzenden Jerusalemer Straße 15 zusätzliche Parkplätze neu geschaffen, so dass insgesamt 15 Parkplätze weniger verfügbar sind als vor der beschriebenen Veränderung der Parkordnung in der Krausenstraße. Im Bezirk Pankow wurde in der Anton-Saefkow-Straße keine Stellplatzbilanz erstellt. Frage 4: Hält der Senat in dicht besiedelten Gebieten, mit aber wenig befahrenen Nebenstraßen eine Umstellung zum Längsparken aus Verkehrssicherheitsgründen überhaupt für erforderlich und wenn ja, warum? Antwort zu 4: Eine Umstellung der Parkvarianten erfolgt in Verantwortung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stets aus Gründen der Verkehrssicherheit und -ordnung unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles nach Maßgabe der §§ 39 Absatz 1 und 45 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Das Aufgeben von Schräg- oder Senkrechtparkordnungen kann beispielsweise nach einem Straßenumbau mit anschließend geringeren Fahrbahnquerschnitten erforderlich sein. Ein Längsparken verbessert darüber hinaus im Einzelfall die Einsichtmöglichkeit beim Ausparken der Kraftfahrenden auf den Fließverkehr, insbesondere auf Radfahrende verbreitert die Fahrgasse für den Begegnungsverkehr insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit z.B. bei Einbahnstraßen mit zugelassenem Radverkehr in Gegenrichtung Frage 5: Warum wurde die Umstellung zum Längsparken in der Anton-Saefkow-Straße wieder rückgängig gemacht? Antwort zu 5: Die Fahrbahn der Anton-Saefkow-Straße ist 3,05 Meter breit. Die Straße ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Kniprodestraße ausgewiesen. Auf dem nördlichen promenadenartig befestigten Gehweg ist bis auf den Teilabschnitt zwischen der südlich 3 abzweigenden Margarete-Walter-Straße und der Bötzowstraße (dort besteht aufgrund des breiteren Fahrbahnquerschnittes die markierte Parkordnung des Längsparkens am Fahrbahnrand) ein Schrägparken auf dem dortigen Gehweg straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Im Interesse der Förderung des Radverkehrs war die Anton-Saefkow-Straße für den Radverkehr entgegen der ausgewiesenen Fahrtrichtung durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde freigegeben worden. Um die Sichtbeziehungen zwischen den in Gegenrichtung verkehrenden Radfahrenden und den rückwärts ausparkenden Fahrzeugen zu verbessern, wurde in diesem Zusammenhang aus Gründen der Verkehrssicherheit das Schrägparken aufgegeben und ein Gehwegparken mit vier Rädern in Längsrichtung auf dem nördlichen Gehweg angeordnet. Der Verlust an Parkplätzen führte in der Folgezeit zu Protesten der anliegenden Wohnbevölkerung, in dessen Folge das Schrägparken auf dem Gehweg wieder angeordnet und die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung wieder geschlossen wurde. Berlin, den 24.05.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11219 S18-11219a