Drucksache 18 / 11 233 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 21. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2017) zum Thema: Projekt „Kinderstadtplan Berlin“ und Antwort vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 233 vom 21. April 2017 über Projekt "Kinderstadtplan Berlin" Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit plant die zuständige Senatsverwaltung das im Jahr 2008 initiierte Projekt "Kinderstadtplan Berlin" in die kommende Haushaltsplanung 2018/2019 aufzunehmen? Wie hoch wird die Summe der eingestellten Haushaltsmittel ausfallen? Antwort zu 1: Das Projekt „Kinderstadtplan Berlin“ wurde in den vergangenen Haushaltsjahren mit jeweils rd. 50.000 EUR p.a. im Wege der Projektförderung unterstützt. Vorbehaltlich der Veranschlagung ausreichender Haushaltsmittel durch den Haushaltsgesetzgeber Berlins besteht auch künftig die Absicht, das Projekt im diesem Umfang zu fördern. Frage 2: Wie und in welcher Höhe werden die Bezirke in den Jahren 2018/2019 bei der Umsetzung der „Kinderstadtpläne“ unterstützt? Welche Kosten kommen auf die Bezirke zu und wie hoch ist der Anteil der Landesbeteiligung (Aufschlüsselung nach Bezirken/Schulen)? Antwort zu 2: Bei den „Kinderstadtplänen“ handelt es sich um ein Projekt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Förderung erfolgte bisher nur aus Mitteln der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dort aus dem Bereich der Verkehrslenkung Berlin. Eine finanzielle Beteiligung der Bezirke erfolgte nicht. In welchem Umfang die Bezirke Projekte bspw. zur Schulwegsicherheit fördern, ist nicht bekannt. 2 Frage 3: Auf welche Höhe belaufen sich die eingestellten Mittel für das Projekt im Jahr 2017 (Aufschlüsselung der Einzelposten, wie Beratung, technische Hilfe etc.)? Antwort zu 3: Im Haushaltsjahr 2017 stehen für das Projekt 50.000 EUR zur Verfügung. Die zu finanzierenden Einzelposten ergeben sich aus dem vom Träger der Maßnahme vorzulegenden Finanzierungsplan. Ein Zuwendungsantrag für das Haushaltsjahr 2017 steht bisher noch aus. Frage 5: Wie häufig und durch welche Instrumente macht die Senatsverwaltung auf das Projekt aufmerksam? Antwort zu 5: Auf das Projekt „Kinderstadtplan“ wird jährlich in den Regionalkonferenzen für Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung durch die Schulberaterinnen und Schulberater der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hingewiesen. Frage 6: Wie ist die Resonanz der beteiligten Schulen und wie viele Bewerbungen um eine Projektteilnahme gehen jährlich ein? Antwort zu 6: Das Interesse der Schulen entspricht in etwa dem mit den eingestellten Mitteln bearbeitbaren Kinderstadtplänen. Frage 7: Wie viele Schulen werden pro Jahr für eine Förderung bei der Umsetzung des Projektes ausgewählt und wird diese Förderziffer der Nachfrage gerecht? Frage 4: Wie viele Schulen sind derzeit am Projekt „Kinderstadtplan Berlin“ beteiligt und setzen eigene „Kinderstadtpläne“ um (Aufgeschlüsselte Liste nach Bezirken und Schulform) und warum beteiligen sich aus Sicht des Senates nicht mehr Schulen? Antwort zu 4 und 7: In den Jahren 2008 bis 2016 haben sich insgesamt 46 Grundschulen an dem Projekt „Kinderstadtplan“ beteiligt. Die Anzahl Schulen, die sich pro Jahr an dem Projekt beteiligt haben, variiert zwischen 5 bis 7 Schulen. Die Schulen für einen möglichen Projektdurchgang 2017 werden zurzeit noch ausgewählt, so dass die Anzahl für dieses Jahr noch nicht fest steht. Eine Übersicht der Schulen, die von 2008 bis 2016 an dem Projekt teilgenommen haben, findet sich auf der Internetseite der Senatsverwaltung unter dem folgenden Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/erziehung/de/kinderstadtplan.shtml Bisher konnten immer genügend Schulen bzw. Klassen gewonnen werden, um die zur Verfügung stehende Zuwendung auszuschöpfen. 3 Frage 8: Wie wird die Umsetzung des Projektes in den einzelnen Bezirken evaluiert? Welche Erfahrungen wurden bisher gesammelt? Antwort zu 8: Eine Evaluation innerhalb der Bezirke findet nicht statt. Es handelt sich um ein Projekt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Rückmeldungen der beteiligten Lehrkräfte zeigen, dass neben dem Produkt des Kinderstadtplans vor allem der Prozess der Entstehung wesentlich ist. Kinderstadtpläne entstehen mit großer Beteiligung der Kinder und geben die den Kindern wichtigen und interessanten Orte ihrer Schul- und Wohnumgebung wieder. Es geht dabei auch um Kernkompetenzen in Bereichen Karten lesen und entwickeln sowie Orientierung. Gleichzeitig zeigt der Plan sichere Wege im Straßenverkehr auf und weist auf Gefahrenstellen hin. Frage 9: In welchem Turnus erfolgt die Überarbeitung/Anpassung der Grundlage des „Berliner Kinderstadtplans“ inklusive beiliegender Arbeitsmaterialien und wann erfolgte die letzte Überarbeitung? Plant der Senat eine Neuauflage der Informationen? Antwort zu 9: Bisher wurden die Grundlagen des „Berliner Kinderstadtplans“ nicht überarbeitet. Die vorliegenden Grundlagen sind gut geeignet, Verkehrserziehung mit Grundschülern und Grundschülerinnen durchzuführen. Deshalb hat die Senatsverwaltung jedes Jahr aufs Neue entschieden, die Zuwendungen für die Durchführung des Projektes Kinderstadtplan an weiteren Schulen vorzusehen. Der Haushaltsgesetzgeber hat dies bisher unterstützt. Frage 10: Wie häufig treffen Bezirke, Interessengruppen, Polizei, Bildungseinrichtungen und Senatsverwaltung zusammen, um über eine Weiterentwicklung des Projektes zu sprechen? Antwort zu 10: Jedes Jahr findet eine Auftaktveranstaltung statt, an der neben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die neuen Schulen und Vertreterinnen und Vertreter aus dem zurückliegenden Jahr teilnehmen. An dieser Auftaktveranstaltung werden die Erfahrungen aus dem letzten Jahr besprochen und die notwendigen Informationen und Abmachungen für das laufende Jahr ausgetauscht und festgelegt. Frage 11: Wer prüft, ob die in den jeweiligen Kinderstadtplänen ausgewiesenen Gefahrenstellen im Straßenverkehr noch Aktualität aufweisen oder sich nicht vielmehr zwischenzeitlich verlagert haben? Gibt es Vorgaben, wie häufig die Pläne zu überarbeiten sind und wer im Einzelnen an der Herstellung der Aktualität zu beteiligen ist? 4 Antwort zu 11: In den Kinderstadtplänen geht es vor allem um Orientierung, und nicht um Schulwegsicherung und Beseitigung von Gefahrenstellen. Die Identifizierung von Gefahrenstellen durch die Kinder ist ein Nebenprodukt. Weil es um den Prozess der Erstellung geht, werden derartige Pläne üblicherweise einzeln erarbeitet. Daher gibt es auch keine Aktualisierungsfristen. Frage 12: Inwieweit unterstützt der Senat die umsetzenden Bezirke darin, gemeinsam mit der Verkehrslenkung Berlin, der Polizei und den Ordnungsämtern neue Gefahrenstellen im Straßenverkehr in die Pläne aufzunehmen? Werden Verkehrs-Daten zu Gefahrenstellen im Umfeld den Schulen zur Verfügung gestellt? Antwort zu 12: Die Zielsetzung des Projektes ist nicht, in den Kinderstadtplänen Gefahrenstellen zu dokumentieren, welche die Polizei oder die Ordnungsämter identifiziert haben, sondern es geht darum, die Gefahrenstellen aufzunehmen, welche die Kinder im Rahmen des Projektes selber erkennen und erfassen. Die Kinderstadtpläne sind Pläne, welche Kinder für Kinder erstellen. Insofern ist auch nicht vorgesehen, über Polizei oder Ordnungsämter zusätzliche Gefahrenstellen in die Pläne mit einzubringen. Frage 13: Hat sich das Projekt aus Sicht des Senates etabliert? Antwort zu 13: Aus Sicht des Senats hat sich das Projekt etabliert. Es konnten innerhalb des Durchführungszeitraums Schulen aus fast allen Berliner Bezirken beteiligt werden. Das Projekt ist ein wichtiges Element schulischer Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung. Es verknüpft die Interessen der Schülerinnen und Schüler bei ihren Freizeitaktivitäten mit Fragen zur Verkehrssicherheit und führt in das Kartenverständnis ein. Frage 14: Beabsichtigt der Senat das Projekt „Kinderstadtplan Berlin“ als Beitrag zur Verkehrserziehungsarbeit künftig weiter zu fördern und voranzutreiben? Wenn ja, wie soll dies konkret erfolgen? Welche Maßnahmen sind geplant? Antwort zu 14: Vorbehaltlich der Veranschlagung ausreichender Haushaltsmittel durch den Haushaltsgesetzgeber Berlins besteht auch künftig die Absicht, das Projekt im dem Umfang wie bisher zu fördern. Berlin, den 29.05.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11233 S18-11233a