Drucksache 18 / 11 235 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) vom 04. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2017) zum Thema: Verkehrssituation Pankow-Nord und Antwort vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Jun. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 235 vom 4. Mai 2017 über Verkehrssituation Pankow-Nord Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Seit dem 24. April 2017 finden an der Löffelbrücke in Berlin-Pankow Bauarbeiten statt. Die Gesamtfertigstellung soll im I. Quartal 2020 erfolgen. Zusätzlich werden ab diesem Jahr die B 2 in Malchow und die A 114 saniert. Wie stellt der Senat in diesem Zeitabschnitt sicher, dass ein bedarfsgerechter PKW- Verkehrsfluss trotz der Baustellen gewährleistet wird? Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen werden zur Aufrechterhaltung der ÖPNV-Nutzung getroffen? Antwort zu 1 und 2: Auf der Pasewalker Straße, der A 114 und der Dorfstraße sind während der dort stattfindenden Baumaßnahmen folgende Verkehrsführungen geplant: Der Neubau der Löffelbrücke erfolgt im Wesentlichen in drei Bauabschnitten, um die Verkehrsführung während der Bauzeit für den KFZ-, Fußgänger-, Rad- und Tramverkehr grundsätzlich aufrechterhalten zu können. Die alte Brücke wird in drei Teilabschnitten von Osten nach Westen abgerissen und neu gebaut, wobei der Verkehr auf den jeweiligen noch vorhandenen oder bereits neuen Bauwerksteilen überführt wird. 2 Auf der A 114 wird der Verkehr während der Bauzeit grundsätzlich mit je einer Fahrspur pro Richtung auf der Autobahn aufrechterhalten. Für die Bucher-Straßen-Brücke wird für die Dauer der Bauzeit eine zweispurige Behelfsbrücke errichtet, die den Verkehr aufnehmen kann. Vertiefende Konzepte der Verkehrsführung sowohl für den öffentlichen Straßenverkehr als auch für den Baustellenverkehr befinden sich gegenwärtig in Bearbeitung und Abstimmung. Dazu ist eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung zu erstellen, die u. a. das Ziel hat, ein Vorbehaltsstraßennetz zu definieren, auf dem dann keine planbaren Baumaßnahmen stattfinden dürfen. Etwaige Anpassungen von Lichtsignalanlagen zur Erhöhung der Verkehrsqualität werden ebenso untersucht. Während der Bauzeit der Baumaßnahme B 2 wird der Verkehr in Richtung Süden durch die Dorfstraße geleitet. Nach Norden muss über die Rennbahnstraße, Romain-Rolland- Straße, Blankenburger Straße, Heinersdorfer Straße und zuletzt über den Blankenburger Pflasterweg zurück zur B 2 gefahren werden. Die BVG fährt jedoch mit ihren Bussen weiterhin auch in Richtung Norden durch die Dorfstraße. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bei allen geplanten Maßnahmen, in deren Vorbereitung wir einbezogen waren und auch sind, achten wir selbstverständlich auf die Befahrbarkeit mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und sorgen ggf. für Bevorrechtigungen an Ampelanlagen, Busspuren etc.“ Frage 3: Kann trotz der Bauarbeiten der Deutschen Bahn am Karower Kreuz ein bedarfsgerechter ÖPNV in Blankenburg angeboten werden? Frage 4: Wie werden die Fahrzeiten der Ersatzbusse minimiert und welche Verbindungen werden angeboten? Antwort zu 3 und 4: Baumaßnahmen auf Strecken des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gehen nahezu immer auch mit Einschränkungen des Verkehrsangebotes einher. Die Minimierung dieser Einschränkungen bzw. die Bereitstellung eines möglichst guten Ersatzangebotes ist Inhalt von Abstimmungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen, hier der S-Bahn Berlin GmbH, und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), der im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg die Angebotsplanung und das Vertragsmanagement für die Leistungen im SPNV übernimmt. Darüber hinaus bestehen mit den Buslinien 150, 154 und 158, die während der Unterbrechungen des S-Bahn-Verkehrs auch mit dem Schienenersatzverkehr durch Umsteigemöglichkeiten verknüpft werden, die gewohnten Fahrtmöglichkeiten. Neben den Bauarbeiten am Karower Kreuz werden im Jahr 2017 und den Folgejahren zahlreiche weitere Arbeiten im Verlauf der Bahnstrecke Berlin-Bernau durchgeführt, insbesondere an Brücken sowie der Aufbau einer Lärmschutzwand zwischen Blankenburg und Pankow. Hierbei ergeben sich unterschiedliche Sperrzustände, die häufig nur wenige Stunden in der abendlichen Schwachverkehrszeit, Zeiträume im Tagesverkehr weitgehend außerhalb der Hauptverkehrszeit, zum Teil aber auch ganze Wochenenden oder längere Zeiträume an Werktagen umfassen. Abhängig von Dauer und Umfang der Einschränkungen erfolgen in unterschiedlichem Maße Vorabstimmungen zu den Ersatzkonzepten. Insbesondere bei mehrwöchigen Sperrungen, wie beispielsweise im 3 Herbst 2017, werden neben S-Bahn Berlin GmbH und dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) sowie dem beauftragten Busunternehmen zahlreiche weitere Institutionen in die Abstimmungen einbezogen, wie beispielsweise die BVG, die Verkehrslenkung Berlin, das Bezirksamt Pankow und die Berliner Wasserbetriebe. Die Detailabstimmungen zum Ersatzkonzept während der sechswöchigen Sperrung im Herbst 2017 sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Kenntnis- und Abstimmungsstand werden die nachfolgenden Ersatzverkehrslinien für die unterbrochenen S-Bahn-Abschnitte vorgesehen: Expressbus S 2 Pankow-Karow ohne Zwischenhalte (über Bundesautobahn [BAB] 114), für durchfahrende Fahrgäste Lokalbus S 2 Pankow-Karow mit Zwischenhalten, für Fahrgäste mit Start oder Ziel im Bereich Blankenburg bzw. Pankow-Heinersdorf Bus S 8 Pankow-Birkenwerder mit Zwischenhalten Darüber hinaus kann während der ersten und der letzten Woche der insgesamt sechswöchigen Sperrung die S 2 aus Richtung Innenstadt noch bis/ab Blankenburg geführt und auf diese Weise die Einschränkungen für die betroffenen Fahrgäste in diesem Bereich reduziert werden. Frage 5: Wer wurde an den Planungen der Bauvorhaben beteiligt? Antwort zu 5: In den unterschiedlichen Phasen der Planung erfolgt die Einbeziehung aller Versorgungsträger, Verkehrsunternehmen, Anlieger, Baulastträger und Verkehrsbehörden. Im Planungsprozess wurden Bürgerinformationsveranstaltungen zur Einbeziehung und Information der interessierten Öffentlichkeit durchgeführt (B 2 und A 114). Darüber hinaus sind Informationen über laufende und geplante Baumaßnahmen auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verfügbar. Für die laufenden Baumaßnahmen wird im Rahmen von Pressemitteilungen und Anwohnerinformationsschreiben aktuell informiert. Frage 6: Welche Einschränkungen sind für Notfalldienste in Blankenburg während der Bauzeiten zu erwarten? Antwort zu 6: Die Rettungsdienste sind über die genannten Beteiligungs- und Informationsverfahren über die Baumaßnahmen und die aktuellen Verkehrsführungen informiert und können diese bei der Einsatzplanung entsprechend berücksichtigen. 4 Frage 7: Wie ist der Zustand der Sellheimbrücke und ist anzunehmen, dass diese bis 2020 ebenfalls saniert werden muss? Antwort zu 7: Die Sellheimbrücke hat gemäß aktuellem Prüfbericht eine Zustandsnote von 3,0 (gemäß der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076). Fahrbahn, Schutzbeton und Abdichtung sind schadhaft, an den Widerlagern und Flügelwänden befinden sich Risse und Betonabplatzungen mit freiliegender Bewehrung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Brücke beträgt 30 km/h. Das Bauwerk wird gemäß DIN 1076 weiterhin geprüft und überwacht. Mittelfristig (nach 2020) ist ein Ersatzneubau geplant. Berlin, den 29.05.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11235 S18-11235