Drucksache 18 / 11 237 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Karin Halsch (SPD) vom 12. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2017) zum Thema: Zukunft der Kleingartenanlage „Langes Höhe“ und Antwort vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Jun 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Karin Halsch (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 11237 vom 12.05.2017 über Zukunft der Kleingartenanlage "Langes Höhe" Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Planungen verfolgt der Senat derzeit bezüglich der Verlängerung der Michelangelostraße zur Indira-Gandhi-Straße? Antwort zu 1: Der Senat sieht langfristig eine Verbindungsstraße zwischen Michelangelostraße und Weißenseer Weg, die sogenannte Friedhofsumfahrung vor. Frage 2: Falls die Planungen weiter verfolgt werden: aus welchen Gründen hält der Senat an den Planungen fest, und in welchem Zeitraum ist die Realisierung der Verlängerung geplant? Antwort zu 2: Die Straßenverbindungen aus dem Nordost-Raum von Berlin (Weißensee und Hohenschönhausen) in die Innenstadt sind seit Jahrzehnten hoch belastet. Die B2 als direkte Verbindung des Zentrums von Weißensee nach außen (Landkreis Barnim und Autobahnanschlussstelle Berlin-Weißensee an der Bundesautobahn [BAB] A 10) und stadteinwärts (Greifswalder Straße – Alexanderplatz) ist eine dieser Straßenverbindungen. Sie ist gleichzeitig eine hoch belegte und wichtige Straße des übergeordneten Straßennetzes von Berlin mit der Verbindungsfunktionsstufe I (großräumige Straßenverbindung). 2 Die „Verlängerung“ des sogenannten mittleren Rings (Seestraße – Osloer Straße – Bornholmer Straße – Wisbyer Straße – Ostseestraße – Michelangelostraße) in Richtung Osten zum Weißenseer Weg folgt der Zielstellung des Landes Berlins, das hauptsächlich radial orientierte Straßennetz mit einem tangentialen Ableitungskonzept neu zu ordnen. Gleichzeitig soll zudem eine Entlastung des Weißenseer Zentrums an der Berliner Allee (B2) erreicht werden. Die Friedhofsumfahrung ist eine langfristige Planung und hat derzeit keinen konkreten Umsetzungszeitpunkt. Allerdings soll in diesem Jahr die Vorbereitung für die Ausschreibung einer Machbarkeitsuntersuchung, die die aktuellen Entwicklungen im Umfeld (z.B. um die Michelangelostraße) berücksichtigt, beginnen. Frage 3: Wie beurteilt der Senat die Auswirkungen der derzeitigen Planungen (laut Flächennutzungsplan: übergeordnete Hauptverkehrsstraße) auf die Kleingartenanlage „Langes Höhe“? Antwort zu 3: Die Auswirkungen auf die Kleingartenanlage „Langes Höhe“ können derzeit nicht beurteilt werden. In der durchzuführenden Machbarkeitsuntersuchung werden alle Auswirkungen einer neuen Trasse ermittelt und beurteilt. Frage 4: Falls die Planungen nicht weiter verfolgt werden: wie beurteilt der Senat eine Änderung des Flächennutzungsplans, die eine planungsrechtliche Sicherung der Kleingartenanlage ermöglichen würde? Antwort zu 4: Bei der Darstellung von übergeordneten Hauptverkehrsstraßen im Flächennutzungsplan (FNP) handelt es sich um langfristige Planungen, die sich aus einem übergeordneten Netzzusammenhang in Verbindung mit der planerischen Gesamtkonzeption des FNP ergeben. Eine Änderung des FNP kommt nur in Betracht, wenn diese in Bezug auf die planerische Gesamtkonzeption begründet ist. Frage 5: Unterstützt der Senat grundsätzlich die Bemühungen des Bezirksamts Lichtenberg, die Kleingartenanlage „Langes Höhe“ planungsrechtlich zu sichern (vgl. Bebauungsplanverfahren 11-42)? Antwort zu 5: Innerhalb des Geltungsbereichs des im Aufstellungsverfahren befindlichen B-Plans 11-42 stellt der FNP Grünfläche mit dem Lagesymbol Kleingärten dar; weiterhin wird für den östlichen Bereich Wohnbaufläche W 2 dargestellt und eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße. Da der Bezirk im Entwurf des Bebauungsplans die dem FNP zugrunde liegenden gesamtstädtischen Planungsgrundzüge nur teilweise berücksichtigt, bestehen derzeit Bedenken gegen die Aufstellung. 3 Frage 6: Falls der Senat an einer Verbindung zwischen Michelangelostraße und Indira-Gandhi-Straße festhält: wären auch andere Lösungen als eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße denkbar, die sich mit einem Fortbestand der Kleingartenanlage vereinbaren lassen würden (z.B. ein Radschnellweg)? Antwort zu 6: Die Friedhofsumfahrung ist für den Straßenverkehr, wie unter Frage zwei beschrieben, aus mehreren Gründen wichtig. Bei der Planung der neuen Straßenverbindung werden Radverkehrsanlagen und Fußgängerverkehrsanlagen grundsätzlich mit berücksichtigt. Berlin, den 29.05.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11237 S18-11237