Drucksache 18 / 11 242 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 12. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2017) zum Thema: Beschädigung von Fensterscheiben in Berliner S-Bahnen und U-Bahnen und Antwort vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 242 vom 12. Mai 2017 über Beschädigungen von Fensterscheiben in Berliner S-Bahnen und U-Bahnen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) und die Deutsche Bahn AG (DB) um Stellungnahmen gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: In wie vielen Fällen entstand Sachschaden an beschädigten oder zerstörten Fensterscheiben in Berliner U- Bahnen und S-Bahnen (differenziert nach U-Bahn und S-Bahn) in den Jahren 2014, 2015 und 2016? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Anzahl Schadensfälle Vandalismus in U-Bahn-Fahrzeugen: Glasschäden, Scheibenscratching, Scheibenfolien-Tausch 2014 243 Aufträge zur Instandsetzung 2015 178 Aufträge zur Instandsetzung 2016 72 Aufträge zur Instandsetzung.“ 2 Die DB teilt hierzu mit: „In den Jahren 2014-16 wurden jährlich bis zu 120 Sachverhalte zur Sachbeschädigung von Scheiben registriert. Abgesehen von strafrechtlich bewährter Sachbeschädigung müssen bei der S-Bahn Berlin GmbH regelmäßig Scheiben ersetzt werden, die im laufenden Betrieb beschädigt werden (Steinschlag etc.).“ Frage 2: Welche Kosten entstanden für die Reparatur bzw. den Austausch dieser beschädigten Fensterscheiben in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (differenziert nach U-Bahn und S-Bahn)? Antwort zu 2: Die BVG teit hierzu mit: „Instandsetzungsaufwand Vandalismus in U-Bahn-Fahrzeugen: Glasschäden, Scheibenscratching, Scheibenfolien-Tausch 2014 410,75 Tsd. EUR 2015 465,95 Tsd. EUR 2016 61,47 Tsd. EUR Die DB teilt hierzu mit: „Soweit der Sachschaden wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht werden konnte, beziffert er sich in den Jahren durchschnittlich auf bis zu 150 TEuro für die Wiederherstellung.“ Berlin, den 29.05.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11242 S18-11242