Drucksache 18 / 11 243 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 12. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2017) zum Thema: Beschädigte und zerstörte Glasscheiben bei BVG-Haltestellen, in U- und S- Bahnhöfen und Antwort vom 23. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11243 vom 12. Mai 2017 über Beschädigte und zerstörte Glasscheiben bei BVG-Haltestellen, in U- und S- Bahnhöfen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahmen gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: In wie vielen Fällen entstand Sachschaden an beschädigten oder zerstörten Glasscheiben bei BVG- Haltestellen, in den U-Bahnhöfen und den Bahnhöfen der S-Bahn in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (differenziert nach Berlin und den Bezirken)? Frage 2: Welche Kosten entstanden für die Reparatur bzw. den Austausch dieser Glasbruchschäden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 (differenziert nach Berlin und den Bezirken)? Frage 3: In welchem Zeitraum wird ein solcher Glasbruchschaden – grob betrachtet – erneuert? Antwort zu 1. bis 3.: Die BVG teilt hierzu folgendes mit: „Folgende Glasschäden an Wartehallen von Straßenbahn- und Omnibushaltestellen wurden im angefragten Zeitraum registriert: 2014 854 Schäden 2015 936 Schäden 2016 1.056 Schäden. 2 Die ca. 4.600 Wartehallen waren in den genannten Jahren im Wesentlichen im Besitz der Firma Wall. Die BVG muss lediglich für ca. 140 Wartehallen die Instandsetzungskosten tragen. Die Kosten der BVG für die BVG-eigenen Wartehallen liegen bei ca. 18 Tsd. EUR jährlich. Die bestehenden Gestattungsverträge in Zusammenhang mit den Werberechten regeln, dass Wall sämtliche Instandsetzungsleistungen durchführt und auch deren Kosten trägt. Deshalb wird die Zahl der tatsächlichen Schäden die Anzahl der bei der BVG bekannt gewordenen Schäden übersteigen. Hierzu liegen der BVG keine Zahlen vor. Nach Bekanntwerden bzw. Schadenseingang werden Glasscheiben an Wartehallen in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen erneuert. Folgende Glasschäden im Bereich der U-Bahnanlagen wurden im angefragten Zeitraum registriert: 2014: 267 Schäden Kosten: 219 Tsd. EUR 2015: 232 Schäden Kosten: 234 Tsd. EUR 2016: 214 Schäden Kosten: 209 Tsd. EUR Nach Bekanntwerden bzw. Schadenseingang werden die Beschädigungen innerhalb von zwei Wochen beseitigt. Eine Differenzierung auf einzelne Verwaltungsbezirke wird durch die BVG nicht vorgenommen. Jährlich sind an den Berliner S-Bahnhöfen zwischen 200 und 300 Fälle von beschädigten oder zerstörten Glasscheiben zu verzeichnen. Durch die Reparatur bzw. den Austausch von Glasbruchschäden sind folgende Kosten entstanden: 2014: rund 92.000 EUR 2015: rund 132.000 EUR 2016: rund 87.000 EUR. Grundsätzlich wird nach einer Sachbeschädigung geprüft, ob eine Erstsicherung vorzunehmen ist und diese unverzüglich veranlasst. Die Instandsetzung erfolgt in recht unterschiedlichen Zeiträumen. Sie richtet sich nach der Schadensgröße und dem erforderlichen Material. Bei einfachen Schäden und vorhandenem Lagermaterial erfolgt die Reparatur innerhalb von zwei Tagen. Muss Material bestellt werden, z. B. Spezialgläser, oder sind besondere Größen und Gleissperrungen erforderlich, kann es auch vier bis acht Wochen dauern. Das betrifft jedoch lediglich ca. ein Fünftel der Fälle.“ Berlin, den 23. Mai 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11243 S18-11243a