Drucksache 18 / 11 244 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 12. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2017) zum Thema: Anzahl der Adoptionen im Land Berlin und Antwort vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 244 vom 12. Mai 2017 über Anzahl der Adoptionen im Land Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Land Berlin waren in den Jahren 2014 bis 2017 außerhalb ihrer Herkunftsfamilien in Heimen oder vergleichbaren Einrichtungen sowie in Pflegefamilien untergebracht (bitte nach Jahren und nach Alter aufgliedern)? Zu 1.: Die Entwicklung der Hilfen in Einrichtungen und in Vollzeitpflege ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Anzahl der Hilfen am Stichtag 31.12.2014 Summe < 6 Jahre(J) 6 bis < 12 J 12 bis < 18 J 18 bis < 21 J 21 bis < 27 J in Vollzeitpflege 2.823 689 976 941 191 26 stationär in Einrichtungen 6.610 572 1.558 3.312 1.120 48 Anzahl der Hilfen am Stichtag 31.12.2015 Summe < 6 Jahre 6 bis < 12 J 12 bis < 18 J 18 bis < 21 J 21 bis < 27 J in Vollzeitpflege 2.820 588 970 956 259 47 stationär in Einrichtungen 6.981 432 1.358 3.110 1.913 168 Anzahl der Hilfen am Stichtag 31.12.2016* Summe < 6 Jahre 6 bis < 12 J 12 bis < 18 J 18 bis < 21 J 21 bis < 27 J in Vollzeitpflege 2.762 680 938 942 187 15 stationär in Einrichtungen 7.022 509 1.399 3.733 1.327 54 * Quelle: Hilfeplanstatistik der Bezirke Hinweis: durch die unterjährige Umstellung des IT-Fachverfahrens wird von fehlenden Daten in 2016 ausgegangen - - 2 2. Wie viele Adoptionen fanden in der genannten Zeit im Land Berlin statt (bitte nach Jahresscheiben und Alter aufgliedern)? Wie viele der Kinder und Jugendlichen kamen davon aus Heimen oder vergleichbaren Einrichtungen, wie viele aus Pflegefamilien und wie viele wurden direkt durch die Eltern bzw. Mütter zur Adoption freigegeben? Zu 2.: Aktuelle Zahlen für die Jahre 2016 und 2017 sind vom Statistischen Bundesamt noch nicht veröffentlicht worden. In den Jahren 2014 und 2015 in Berlin stattgefundene Adoptionen: Altersgruppen unter 1 J 1 - 3 J 3 - 6 J 6 - 9 J 9 - 12 J 12 - 15 J 15 - 18 J Gesamt 2014 6 54 18 5 4 4 4 95 2015 2 42 23 3 4 3 - 77 Quelle: Statistisches Bundesamt Die Bundesstatistik erfasst das Merkmal „Art der Unterbringung vor Beginn der Adoptionspflege “. Eine direkte Freigabe im Sinne der Fragestellerin findet in der Regel nach der Geburt im Krankenhaus oder in Fällen statt, in denen die Kinder und Jugendlichen bei ihren leiblichen Eltern untergebracht waren. leibliche Eltern Verwandte Pflegefamilie Heim Krankenhaus (nach der Geburt) unbekannt Stiefeltern 2014 5 5 12 9 39 1 24 2015 - - 15 8 35 - 19 Quelle: Statistisches Bundesamt 3. Gibt es zu dieser Auflistung Erkenntnisse, wie viele Kinder und Jugendliche davon einen Migrationshintergrund hatten oder aus dem Ausland stammten und wenn nein, warum nicht? 4. Haben sich von 2014 bis 2017 mehr Paare mit Zuwanderungsgeschichte um eine Adoption bemüht? Wenn ja, worauf ist das zurückzuführen? Wenn nein, warum bleibt der prozentuale Anteil dieser Paare für das Land Berlin nach wie vor ohne große Bedeutung? Zu 3. und 4.: Nach der Bundesstatistik wurden in Berlin im Jahr 2014 vierzehn nach Staatsangehörigkeit nicht deutsche Kinder und Jugendliche vermittelt. Im Jahr 2015 waren es neunzehn Kinder und Jugendliche. Zahlen für die Jahre 2016 und 2017 liegen noch nicht vor. Die Erfassung in der Bundesstatisik erfolgt nach dem Merkmal Staatsangehörigkeit, d.h. ein Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Die Zahl der Adoptionsbewerberinnen und Adoptionsbewerber mit Migrationsgeschichte hat sich im genannten Zeitraum nicht erhöht. Die Entscheidung, sich um die Annahme eines Kindes zu bewerben und den dafür notwendigen Überprüfungsprozess zu durchlaufen ist eine höchst individuelle und persönliche. Nach neuesten Ermittlungen des Expertise- und Forschungszentrums Adoption (efza) kamen im Jahr 2015 im Bundesdurchschnitt auf jede Adoptionsfreigabe sieben Bewerbungen. - - 3 5. Hat sich von 2014 bis 2017 der Trend der vergangenen Jahre bestätigt, dass besonders wenig Kinder und Jugendliche aus den stationären Unterbringungen der Jugendhilfe zur Adoption vermittelt wurden und wenn ja, worin liegen die Gründe? 6. Welche Anstrengungen wurden unternommen, um insbesondere schwervermittelbare Kinder und Jugendliche einer Adoption zuzuführen und welche Erfolge konnten erreicht werden? Zu 5. und 6.: Kinder und Jugendliche aus stationären Einrichtungen der Jugendhilfe bilden nach wie vor die kleinste Gruppe innerhalb der für eine Adoption in Frage kommenden Kinder und Jugendlichen. Diese Kinder und Jugendlichen haben Eltern, die vorübergehend oder auf längere Zeit nicht für sie sorgen können. Sie sind in aller Regel aber nicht adoptionsbedürftig bzw. die elterlichen Einwilligungen liegen nicht vor. Die Jugendämter prüfen im Rahmen der Hilfeplanung auch, ob im Einzelfall eine Adoption in Frage kommen kann. Bei den Vermittlungen aus Vollzeitpflegestellen zeichnet sich eine Zunahme ab. Die Adoptionsstelle des Landesjugendamtes Berlin hat im Jahr 2014 elf Kinder, im Jahr 2015 sieben Kinder, im Jahr 2016 fünfzehn Kinder und bis Mai 2017 vier Kinder aus Vollzeitpflege in Adoptionspflege vermittelt. Bei schwer vermittelbaren Kindern und Jugendlichen kann Unterstützung durch die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) angefragt werden. Diese verfügt über bundesweite Kontakte zu Adoptionsvermittlungsstellen und hilft - in der Regel auch erfolgreich - bei der Suche nach geeigneten Adoptiveltern. 7. Wie viele abgebende Elternpaare bzw. Mütter erhoben zwischen 2014 und 2017 nach vorheriger Freigabe ihrer Kinder eine Rückforderung und was waren die häufigsten Ursachen? 8. Wie viele adoptionswillige Paare traten in derselben Zeit von ihrem Adoptionswunsch zurück und worin lagen die Gründe? Zu 7. und 8.: Ein Kind zur Adoption freizugeben ist in den seltensten Fällen monokausal und deshalb sehr häufig geprägt von Ambivalenzen und dem Ringen nach der richtigen Entscheidung für das eigene Leben und das des Kindes. Die Zahl der „Rückforderungen“ ist sehr gering und wird von der Bundesstatistik nicht erfasst. Gleiches gilt für adoptionswillige Paare. Auch hier wird die Zahl, wie viele im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ihren Wunsch revidieren, statistisch nicht erfasst, da es sich um eine große Ausnahme handelt. Grund für den Abbruch eines Bewerbungsverfahrens ist in der Regel eine eigene Schwangerschaft. - - 4 9. Was will der Senat tun, um die Anzahl der Adoptionen im Land Berlin zu steigern? Zu 9.: Im Rahmen der Adoptionsvermittlung werden für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, neue Eltern gesucht. Das Kindeswohl steht hier an höchster Stelle. Eine Adoption darf nur erfolgen, wenn das Kind auch einer Adoption bedarf und die hierfür erforderliche Einwilligung der Herkunftseltern vorliegt. Der Gesetzgeber hat durch die Adoptionsgesetze die hierfür notwendigen Strukturen und Regelungen geschaffen. Die Anzahl der Adoptionen ist verbunden mit der Anzahl der zur Vermittlung anstehenden Kinder und Jugendlichen. Die Anzahl der adoptionswilligen Paare übersteigt deutlich die Anzahl der zur Adoptionsvermittlung möglichen Minderjährigen, so dass ein erhöhter Bedarf an adoptionswilligen Paaren nicht gesehen wird. Berlin, den 29. Mai 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11244 S18-11244a