Drucksache 18 / 11 248 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 12. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2017) zum Thema: Lärmschutz und Prävention am Flughafen TXL und BER und Antwort vom 30. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 11 248 vom 12. Mai 2017 über Lärmschutz und Prävention am Flughafen TXL und BER ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antworten einbezogen. 1. Gab es im Wohn-Umfeld des Flughafens TXL Schallschutzmaßnahmen? Bitte auflisten nach Bezirk , Umfang, Kosten und Jahr(en) des Einbaus. Zu 1.: Im Lärmschutzbereich des Flughafens Tegel wurden im Zeitraum 1975 bis 1983 in ca. 14.000 Wohnungen Schallschutzmaßnahmen im Umfang von rd. 69 Mio. Euro durchgeführt. Erstattet wurden die Kosten für schalldämmende Fenster, Balkontüren und gegebenenfalls auch andere Bauelemente, um in Aufenthalts- und Schlafräumen entsprechende Bauschalldämm-Maße zu gewährleisten. Allerdings existieren keine Unterlagen, die flächendeckend Auskunft darüber geben könnten, an welchen Häusern des damaligen Bestandes Schallschutzmaßnahmen realisiert wurden. 2. Wurden für diese Schallschutzmaßnahmen Gutachten erstellt? Liegen solche Gutachten dem Senat vor? Aus ggf. welchen Jahren stammen diese Gutachten? 3. Welche Flugzeugmuster wurden in diesen ggf. Gutachten als Basis genommen? Welches Verkehrsvolumen wurde angenommen? Auf wie viele Jahre wurde dieses Aufkommen berechnet? Zu 2. und 3.: Die Schallschutzmaßnahmen in der Umgebung des Flughafens Tegel wurden auf der Grundlage des Berliner Fluglärmgesetzes vom 07.02.1975 (FlLärmG Bln), das bis 1990 galt, bzw. der Verordnung über bauliche Schallschutzanforderungen nach dem Fluglärmgesetz Berlin vom 9.11.1976 (FLSchallschutzVO Bln), reali- 2/3 siert. Die Berechnung des Lärmschutzbereiches erfolgte seinerzeit durch das Bundesumweltministerium . Über Informationen hinsichtlich entsprechender Basisdaten bzw. Gutachten verfügt der Senat nicht. 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage wäre der BER im Juni 2012 eröffnet worden, wo doch zu diesem Zeitpunkt der Einbau von Schallschutz noch kaum begonnen hatte und ja bis heute, also 5 Jahre später, noch nicht abgeschlossen ist? Hatte man seinerzeit eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um die in der Planfeststellung festgeschriebenen Lärmschutzmaßnahmen später durchführen zu können ? Zu 4.: Es besteht keine Pflicht eines abgeschlossenen Einbaus von Schallschutz vor Inbetriebnahme des BER. Der Einbau von Schallschutzmaßnahmen erfolgt nicht durch die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB), sondern durch die jeweiligen Betroffenen, die gegenüber der FBB einen Kostenerstattungsanspruch haben. Ansprüche auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses „Ausbau Flughafen Berlin -Schönefeld“ können bis 5 Jahre nach Inbetriebnahme geltend gemacht werden. Alternativ können Betroffene Schallschutzansprüche auf Grundlage des Fluglärmschutzgesetzes geltend machen. Diese Ansprüche werden in der Regel mit Beginn des 6. Jahres nach Festsetzung des Lärmschutzbereiches und damit erst am 01.01.2019 entstehen. Einer Ausnahmegenehmigung bedurfte es daher nicht. 5. Wie viele Anträge auf Schallschutz wurden bislang im Wohnumfeld des BER gestellt? Wieviel Anträge wurden genehmigt? Wie viele Anträge sind noch zu erwarten? Zu 5.: Im Hinblick auf die Ansprüche aus dem Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Flughafen Berlin-Schönefeld“ liegen der FBB derzeit 20.767 Anträge vor. 18.764 Anträge wurden von der FBB abgearbeitet, die Eigentümer haben entweder eine Anspruchsermittlung erhalten und können auf dieser Grundlage die Schallschutzmaßnahmen umsetzen lassen (18.047) oder es wurde festgestellt, dass das Objekt bereits ausreichend geschützt ist bzw. kein Anspruch besteht (717). Von den übrigen 2.003 Anträgen werden gut 500 derzeit bearbeitet. Die restlichen knapp 1.500 Anträge sind für die FBB derzeit nicht bearbeitbar, etwa weil Eigentümer nicht zu erreichen sind oder um eine spätere Bearbeitung ihres Antrags gebeten haben. Die FBB geht von einer Gesamtzahl von etwa 26.000 Haushalten in den Schutz- und Entschädigungsgebieten aus. Es wird mit bis zu 5.000 weiteren Anträgen gerechnet (Stand: 30.04.2017). 6. Mit wie vielen Antragstellern gibt es derzeit gerichtliche Auseinandersetzungen? Zu 6.: Derzeit gibt es mit 12 Antragstellern gerichtliche Auseinandersetzungen. 7. Wie viele Schallschutzeinbauten wurden bislang im Wohnumfeld des BER vorgenommen? Geht der Senat davon aus, dass zu einer Eröffnung des BER, angenommen im November 2018, alle Schallschutzvorrichtungen eingebaut sind? Wenn nicht, hat die FBB um Ausnahmegenehmigungen ersucht? Zu 7.: Die FBB hat bisher Kosten für die vollständige Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen in 1.805 Wohneinheiten und für die teilweise Umsetzung in 1.013 Wohneinheiten erstattet. Für 5.215 Wohneinheiten wurden Entschädigungen ausgezahlt (Stand: 30.04.2017). Die FBB hat in diesen Fällen keine Kenntnis, ob und in welchem Umfang die Entschädigung für Schallschutz eingesetzt wurde oder wird. Ausnahmegenehmigungen sind nicht erforderlich (vgl. Antwort zu Frage 4). 3/3 8. Sollte der BER erst in 2019 in Betrieb gehen und – entsprechend der Senatsmeinung – TXL 6 Monate später geschlossen werden, hat die FBB um Ausnahmegenehmigungen nachgesucht oder ist dies geplant? Zu 8.: Ausnahmegenehmigungen bedarf es nicht (vgl. Antwort zu Frage 4). Berlin, den 30.05.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-11248 S18-11248a