Drucksache 18 / 11 252 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 15. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2017) zum Thema: Sanierungsplan des Primo-Levi-Gymnasiums und Antwort vom 30. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 252 vom 15. Mai 2017 über Sanierungsplan des Primo-Levi-Gymnasiums _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sieht das jetzige Sanierungskonzept des Campus Primo-Levi aus? 2. Wo werden die Schüler*innen während der Zeit der Sanierung unterrichtet? Wird ein Provisorium errichtet, wenn ja, wo? Wie viele würde dieses kosten? 3. Ist es denkbar statt eines Provisoriums ein feststehendes Gebäude zu errichten? 4. Wird der Campus Primo-Levi in der jetzigen Schulbauoffensive berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form? Zu 1. bis 4.: Der Bezirk Pankow hat die Maßnahme „Primo-Levi-Gymnasium – Grundinstandsetzung der Schulgebäude, Standorte Woelckpromenade 38 und Pistoriusstr. 133“ (26.350.000 €) mit der bezirklichen Dringlichkeit Nr. 21 für die Investitionsplanung 2017 - 2021 (1. Rate 2021) angemeldet. Das Testat zur frühen Kostensicherheit liegt vor. Im Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) stehen bereits 12,1 Mio. € zur Verfügung, so dass ein früherer Baubeginn möglich ist. Der Bezirk Pankow hat wie folgt Stellung genommen: „Weitergehende Planungen, insbesondere zum geplanten Sanierungskonzept, existieren derzeit noch nicht. Diese werden erst nach Erstellung und Prüfung des Bedarfsprogramms erfolgen. Der Bezirk beabsichtigt angesichts nicht auskömmlicher Personalressourcen die - - 2 Grundinstandsetzung der Schulgebäude gemäß Senatsvorlage „Schulbauoffensive“ als Sanierungsmaßnahme über 10,0 Mio. € in Amtshilfe durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen realisieren zu lassen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die notwendige Schaffung von Baufreiheit und die damit verbundene temporäre Verlagerung des Unterrichts bei größeren Baumaßnahmen den Bezirk in der Vergangenheit immer wieder vor große Herausforderungen gestellt haben . Kurz- und mittelfristig stehen im Ortsteil Weißensee keine alternativen Schulgebäude für eine Verlagerung des Unterrichts zur Verfügung. Daher begrüßt der Bezirk die Planungen im Rahmen der „Schulbauoffensive“ zur Beschaffung sogenannter „Ersatzcontainer“, die landesweit koordiniert und in enger Abstimmung mit den Bezirken flexibel den temporären Raumbedarf standortnah ausgleichen sollen. Hierbei ist natürlich die Frage ausreichender Grundstücksfläche in Standortnähe zu klären“. 5. Ist es möglich im Rahmen der Schulbauoffensive des Senates das Nachbargrundstück in der Woelckpromenade zu kaufen? Könnte dort ein Neubau entstehen? Inwieweit würde das Land Berlin den Bezirk Pankow dabei unterstützen? 6. Ist es im Rahmen der Schulbauoffensive generell möglich Grundstücke aus privatem Besitz zu kaufen? Zu 5. und 6.: Grundsätzlich ist es ist unabhängig von der Schulbauoffensive möglich, Grundstücke zu erwerben. Zum konkreten Fall hat der Bezirk Pankow wie folgt Stellung genommen: „Der Bezirk hat bereits in der Vergangenheit mit dem damaligen Grundstückseigentümer versucht, Kontakt hinsichtlich eines möglichen Grundstücksankaufs aufzunehmen. Eine Rückmeldung seitens des Eigentümers erfolgte nicht. Der Bezirk hat ein Verkehrswertgutachten erstellt. Aus bezirklichen Mitteln ist ein ggf. in Frage kommender Ankauf nicht realisierbar “. 7. Ist es angesichts des Schulplatzmangels in Pankow denkbar aus dem Schulbau in der Pistoriusstraße eine (Grund-)schule zu errichten sofern der Neubau in der Woelckpromenade möglich ist? 8. Ist es angesichts des Schulplatzmangels denkbar dort aus dem Schulbau in der Pistoriusstraße eine (Grund-)schule zu errichten sofern der Neubau in der Woelckpromenade möglich ist? Zu 7. und 8.: Das Primo-Levi-Gymnasium befindet sich in der Grundschulplanungsregion Weißensee /Heinersdorf (5). Derzeit (Schuljahr 2016/2017) ist in dieser Region eine ausgeglichene Grundschulsituation zu verzeichnen. Infolge der Steigerung der Bestandsbevölkerung sowie des Bezugs von geplanten neuen Wohnungen würde sich bis 2021/2022 voraussichtlich ein Defizit von rd. 5 Zügen und bis 2024/2025 von rd. 7 Zügen entwickeln (Spitzenbedarf ) und danach wieder sinken. Zur zeitgerechten Sicherung der wohnortnahen Grundschulversorgung sind die Erweiterung der Grundschule am Weißen See sowie der Neubau einer Grundschule an der Rennbahnstr. geplant. Die Erweiterungsmaßnahme soll lt. Aussage des Bezirks bis 2021 abgeschlossen sein. - - 3 Die Neubaumaßnahme „Vierzügige Grundschule Rennbahnstr.“ (21,0 Mio. €) wurde mit der bezirklichen Dringlichkeit Nr. 20 für die Investitionsplanung 2017 - 2021 angemeldet. Das Entwidmungsverfahren für die Sportfläche ist in die Wege geleitet. Der Bezirk ist nicht in der Lage, die Schule zeitgerecht zu realisieren, um die wohnortnahe Grundschulversorgung zu gewährleisten. Infolge dessen werden im Rahmen des SIWANA 6,0 Mio. € zur Verfügung gestellt, um in einem 1. Bauabschnitt ein modulares Ergänzungsgebäude zu errichten. Es ist dringend erforderlich, dass der Bezirk das Architektur- Wettbewerbsverfahren für den 2. Bauabschnitt in die Wege leitet, damit spätestens zum Schuljahr 2021/2022 die Schule vollständig zur Verfügung steht. Durch diese beiden Maßnahmen kann gewährleistet werden, dass in der Region die wohnortnahe Grundschulversorgung zeitgerecht gesichert ist, d.h. Grundschulbedarf und -kapazität in einem ausgeglichenen Verhältnis zur Verfügung stehen werden. Wie o.a., wird sich in der Planungsregion darüber hinaus bis 2024/2025 ein Bedarf in Höhe von weiteren rd. 2 Zügen entwickeln. In der Investitionsplanung 2015 - 2019 sind 61,5 Mio. € für den Neubau einer vierzügigen Grundschule sowie einer vierzügigen Integrierten Sekundarschule (Schulkomplex Rangierbahnhof Heinersdorf) veranschlagt. Der Bezirk hat die Maßnahme für die Investitionsplanung 2017 - 2021 mit einer 1. Rate für 2021 angemeldet. Darüber hinaus hat der Bezirk den Neubau einer vierzügigen Grundschule am Standort Heinersdorfer Str. 22 zur Investitionsplanung 2017 - 2021angemeldet. Zusammenfassend ist den Ausführungen zu entnehmen, dass unter Berücksichtigung der vom Bezirk geplanten Maßnahmen in der Region kein Bedarf für eine weitere Grundschule in Gebäuden des Primo-Levi-Gymnasiums vorhanden ist. Unabhängig davon, ob das in Frage kommende Grundstück erworben werden kann, würde die Investitionsmaßnahme am Primo-Levi-Gymnasium nach Anmeldung des Bezirks frühestens im Jahr 2021 begonnen und voraussichtlich nicht vor 2024 abgeschlossen sein und erst danach könnte der Umbau zu einer Grundschule erfolgen. Sie könnte nicht zeitgerecht zur Verfügung stehen. Der Bezirk Pankow hat wie folgt Stellung genommen: „Im Hinblick auf die Unwägbarkeiten bei der Realisierung der o.a. Neubauvorhaben, insbesondere der Klärung der Grundstücksfragen im Zusammenhang mit dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Heinersdorf, hält der Bezirk die Option eines Grundschulstandortes an der Pistoriusstraße für prüfenswert. Der Standort ist zentral und verkehrsgünstig im Ortsteil Weißensee gelegen. Voraussetzung ist allerdings die Klärung der Neubauoption in der Woelckpromenade.“ 9. Gehen durch eine mögliche Sanierung (Barrierefreiheit und dringend notwendiger Brandschutz) Schulplätze verloren? Wenn ja, wo werden die Schüler*innen künftig unterrichtet werden? Zu 9.: In den dem Primo-Levi-Gymnasium zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten kann ein sechszügiges Gymnasiums organisiert werden. Ob und wenn ja, in welchem Umfang - - 4 durch Baumaßnahmen ggf. Raumverluste eintreten werden, kann erst nach Abschluss einer Einpassungsplanung festgestellt werden. Es ist jedoch von keinem wesentlichen Kapazitätsverlust auszugehen. Berlin, den 30.Mai 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11252 S18-11252a