Drucksache 18 / 11 254 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) vom 15. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2017) zum Thema: Das Schengener Informationssystem und die Rückkehr ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger und Antwort vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Jun. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11254 vom 15. Mai 2017 über Das Schengener Informationssystem und die Rückkehr ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Berliner Behörden nutzen derzeit das Schengener Informationssystem (SIS), um die Rückkehr ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger zu erfassen und/oder zu unterstützen? Gehören insbesondere der Polizeipräsident in Berlin, die Ausländerbehörden und die Bürgerämter dazu ? 2. Wie nutzen besagte Berliner Behörden das SIS derzeit im Zusammenhang mit der Rückkehr ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger? 3. Welche Daten geben welche Berliner Behörden bezüglich der Rückkehr ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger derzeit in das Schengener Informationssystem ein? Bitte genau die Kategorien und Informationstiefe aufschlüsseln. 4. Welche Daten aus POLAS werden in das Schengener Informationssystem durch Berliner Behörden eingespeist? Zu 1. - 4.: Bei der Polizei Berlin erfolgt die Erfassung polizeilicher Tätigkeiten regelmäßig im polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS). Wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, können Fahndungen zu Personen und Sachen über POLIKS und die INPOL-Schnittstellen in das Schengener Informationssystem (SIS) eingegeben werden. In eigener Zuständigkeit nutzt die Polizei Berlin das SIS bei der Überprüfung von Personen nach aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen ausschließlich als Informationsquelle und zur Prüfung, ob aktive SIS-Fahndungen zu Personen und Sachen eingetragen sind. Ergänzende Informationen zu einer Ausschreibung können im Zuge der Treffermitteilung an den ausschreibenden Staat erfragt werden. Nach Art. 96 Abs. 3 SDÜ (Schengener Durchführungsübereinkommen) sind alle Drittausländer im SIS befristet zur Einreiseverweigerung auszuschreiben, die ausgewiesen , abgeschoben oder zurückgeschoben worden sind. Die Ausschreibung in der nationalen Fahndung wird von der zuständigen Dienststelle des Polizeipräsidenten in Berlin in Amtshilfe für die Ausländerbehörde (ABH) vorgenommen, die zu diesem Zweck entsprechende Notierungsersuchen der ABH erhält und ihrerseits auch die Ausschreibung im SIS über das Bundeskriminalamt veranlasst, sofern dies entsprechend in dem Notierungsersuchen der ABH vermerkt ist. Seite 2 von 4 Über die entsprechenden Schnittstellen wird darauf die Aufnahme in den nationalen Fahndungsbestand im INPOL-Zentralsystem veranlasst, sowie die Ausschreibung in das SIS gemäß Art. 24 ff SIS II Ratsverordnung eingepflegt. Im SIS sind dann bei einer Personenfahndung erkennbar: eine neu generierte SIS-ID, Fahndungskategorie, ausschreibender Staat, Anlass der Ausschreibung, Personalien (Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort , Staatsangehörigkeit), Aliaspersonalien, Ablaufdatum der Fahndungsnotierung. Analog zur Personenfahndung ist bei einer Sachfahndung, hier am Beispiel eines Kfz, die Eingabe folgender Parameter möglich: Kfz-Kennzeichen, Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), Hersteller, Typ, Farbe. Da die Ausländerbehörde aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Zugriffsberechtigung auf das POLIKS hat, werden von ihr in diesem Zusammenhang auch keine Eingaben in das SIS veranlasst. Die bezirklichen Ämter für Bürgerdienste haben keinen Zugriff auf das Schengener Informationssystem und geben daher keine Daten ein. Erst nach der vollzogenen Ausreise des Ausreisepflichtigen wird nach Meldung durch die Rückführungsbehörde die Löschung des Meldeeintrags in VOIS – dem Einwohnermeldesystem – im Bürgeramt vorgenommen. 5. Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatenangehörige halten sich derzeit in Berlin auf? Wie viele von ihnen sind im SIS erfasst? Auflistung bitte nach Herkunftsländer respektive Staatsangehörigkeit. Zu 5.: Die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer wird zum Ende des Quartals erhoben. Zum Stichtag Ende des 1. Quartals 2017 hielten sich in Berlin 11.417 Ausreisepflichtige auf. Eine statistische Erfassung, wie viele ausreisepflichtige Personen (bereits aus Voraufenthalten) im SIS erfasst sind, erfolgt bei der ABH nicht. 6. Wie viele in Berlin aufhältige ausreisepflichtige Drittstaatenangehörige wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016 und in den ersten vier Monaten des Jahres 2017 in ihre Herkunftsländer oder andere Länder zurückgeführt? Wie viele sind in besagten Jahren freiwillig zurückgekehrt? Wie viele von besagten Gruppen in den besagten Jahren wurden an das SIS übermittelt? Bitte in der Form folgender Tabelle antworten: Seite 3 von 4 Zu 6.: Es gibt keine statistische Erfassung der Personengruppen, die in den genannten Jahren zurückgeführt wurden oder freiwillig zurückgekehrt sind und nun in Berlin aufhältig und ausreisepflichtig sind. Eine statistische Erfassung der Ausschreibungen im SIS erfolgt in der ABH nicht. 7. Welche Maßnahmen plant der Senat bezüglich des Vorschlages COM(2016) 881 der Europäischen Kommission? Zu 7.: Der Verordnungsvorschlag erfordert zum derzeitigen Zeitpunkt keine Planung von Maßnahmen. 8. Wie viele in Berlin aufhältige Personen und wie viele Datensätze über diese Personen wären von dem Vorschlag COM(2016) 881 der Europäischen Kommission betroffen? Zu 8.: Kernpunkt des Vorschlags ist, den Anwendungsbereich des SIS um die neue Ausschreibungskategorie der Rückkehrentscheidung zu erweitern. Da die Zahl der Rückkehrentscheidungen sich stetig verändert, kann derzeit nicht gesagt werden, wie viele Drittstaatsangehörige von dieser Regelung betroffen sein werden. 9. Wie beurteilt der Senat den Vorschlag COM(2016) 881 der Europäischen Kommission in Hinblick auf die darin dargelegten Pläne, alle nach mit der Richtlinie 2008/115/EG im Einklang stehenden Bestimmungen erlassenen Rückkehrentscheidungen in das Schengener Informationssystem einzugeben , um diese EU-weit sichtbar zu machen und so ihre Vollstreckung zu verbessern? 10. Wie beurteilt der Senat den Vorschlag COM(2016) 881 der Europäischen Kommission in Hinblick auf die darin dargelegten Pläne, den Anwendungsbereich des derzeitigen Schengener Informationssystems durch Einführung einer neuen Ausschreibungskategorie für Rückkehrentscheidungen zu erweitern? Zu 9. und 10.: Die mit dem Vorschlag verfolgten Ziele werden durch den Senat grundsätzlich positiv bewertet. Der Senat erwartet unter anderem, durch die in Art. 6 des Vorschlags enthaltene Regelung zur Rückkehrbestätigung valide statistische Daten über nicht geförderte freiwillige Ausreisen zu erhalten. 11. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Rückführung ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger zu gewährleisten, die in Drittstaaten abgelehnt wurden und sich in Berlin aufhalten? Welche Maßnahmen werden zum jetzigen Zeitpunkt zu diesem Zweck ergriffen? Zu 11.: Zurzeit gibt es kein EU-weites System für den Austausch von Informationen über von den Mitgliedstaaten erlassene Rückkehrentscheidungen. Mangels Kenntnis, dass ein anderer Mitgliedstaat bereits eine Rückkehrentscheidung erlassen hat, muss im Falle eines Aufgriffs das Rückkehrverfahren in der Regel erneut begonnen werden. Nach Umsetzung des Vorschlags werden die zuständigen Behörden aufgrund einer besseren Informationslage schneller geeignete Maßnahmen ergreifen können. Konkrete Planungen des Senats sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Seite 4 von 4 Berlin, den 29. Mai 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11254 S18-11254