Drucksache 18 / 11 255 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 12. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2017) zum Thema: Radioaktive Abfälle in der Medizin und Antwort vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11255 vom 12.05.2017 über Radioaktive Abfälle in der Medizin __________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei manchen medizinischen Therapien oder Diagnoseverfahren entstehen radioaktive Abfälle. Wie und wo werden diese in Berlin entsorgt? Antwort zu 1.: In der nuklearmedizinischen Therapie und Diagnostik entstehen nur sehr geringe Mengen radioaktiver Abfall. Ein Hauptgrund dafür ist, dass zur Anwendung am Menschen aus Strahlenschutzgründen nur sehr kurzlebige Radionuklide eingesetzt werden dürfen. Entstehende Abfälle können daher nach entsprechender Abklingzeit beim Anwender über Freigabeverfahren wie gewöhnlicher Abfall auf abfallrechtlich zulässige Weise entsorgt werden. Verbleibende radioaktive Abfälle müssen an die zentrale Sammelstelle für radioaktive Abfälle Berlin (Landessammelstelle, ZRA 1 ) abgegeben werden. Andere Wege sind im Einzelfall gesondert zu genehmigen (z.B. Rückgabe an den Vertreiber zur Wiederverwertung). 1 Zentralstelle für radioaktive Abfälle 2 Frage 2: Wie werden diese radioaktiven Abfälle in den Arztpraxen bzw. Krankenhäusern und beim Transport in die Entsorgung bzw. Weiterverwendung gesichert, damit diese z.B. nicht in die Hände von Terroristen gelangen können? Antwort zu 2.: Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und Abfällen in Arztpraxen und Krankenhäusern ist nach § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) genehmigungspflichtig. Eine der Genehmigungsvoraussetzungen ist die sichere Lagerung in Bezug auf den Diebstahlschutz und den Zugriff Unbefugter. In Abhängigkeit von der Umgangsaktivität gibt es gestaffelte Sicherungsmaßnahmen, die umzusetzen sind (Anforderungen an Wände und Decken, Schließsysteme, einbruchshemmende Verglasung, Einbruchmeldeanlage etc.). Der Antragsteller hat dies im Antrag darzulegen. Die Umsetzung wird vor Genehmigungserteilung geprüft. Der Transport der radioaktiven Stoffe und Abfälle aus der Medizin unterliegt den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Auch diese enthalten Sicherungsmaßnahmen zum Schutz gegen Diebstahl und Zugriff Unbefugter (Anforderungen an Aufbau und Diebstahlschutzausrüstung der Fahrzeuge, Mitnahmeverbot fremder Personen, Verbot des unbewachten bzw. ungesicherten Abstellens beladener Fahrzeuge etc.). Zuständige Aufsichtsbehörde in Berlin für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Frage 3: Gibt es Aufzeichnungen über die Mengen an radioaktiven Abfällen aus der Medizin in Berlin? Falls Ja, wie hoch ist die Menge jährlich? Antwort zu 3.: Ja, es existieren Aufzeichnungen über Mengen an radioaktiven Abfällen aus der Medizin. Das Volumen an radioaktivem Abfall, welcher an die ZRA abzugeben war, belief sich in 2016 auf knapp 2 m 3 . Frage 4: Gibt es ein Sicherheitssystem zur Sicherung der radioaktiven Stoffe und entsprechenden Abfälle in der Medizin? Wenn ja, welches? Antwort zu 4.: Ja, es gibt vorgeschriebene Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Stoffen und Abfällen in der Medizin. Die umzusetzenden Maßnahmen sind abhängig vom jeweiligen Gefährdungspotential bzw. der Aktivität. Beispiele für Sicherungsmaßnahmen sind unter 2. erläutert. 3 Berlin, den 29.05.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................................................. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11255 S18-11255