Drucksache 18 / 11 257 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 12. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2017) zum Thema: Antreffen von Asylbewerbern ohne gültigen Fahrschein im ÖPNV und Antwort vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11257 vom 12. Mai 2017 über Antreffen von Asylbewerbern ohne gültigen Fahrschein im ÖPNV Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage umfasst Fragen, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit beantworten kann. BVG AöR (BVG) und Deutsche Bahn AG (S-Bahn Berlin) führen die Fahrscheinkontrollen und die Erhebung von Erhöhtem Beförderungsentgelt (EBE) in eigener Regie und in Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH im Rahmen der tariflichen Vorgaben durch. Die Unternehmen wurden daher um Beantwortung der in ihrer Verantwortung liegenden Fragestellungen gebeten. Die Antworten werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie wird bei der BVG und bei der S Bahn Berlin mit Asylbewerbern verfahren, die ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden? Wie wird bei den anderen Verkehrsunternehmen im VBB verfahren? Antwort zu 1: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Mit der Registrierung erhalten die Geflüchteten ein obligatorisches Welcome-to-Berlin- Ticket, das mit ihren Geldleistungen gem. AsylbLG verrechnet wird und drei Monate gültig ist. Dadurch wird in der ersten Orientierungsphase das Risiko, ohne gültigen Fahrschein unterwegs zu sein, minimiert. Nach Ablauf des Welcome-to-Berlin-Tickets gilt der freiwillige Fahrscheinerwerb. In den Geldleistungen gem. AsylbLG ist ein entsprechender Mobilitätsbeitrag vorgesehen und es besteht wie auch für alle Bezieher von Leistungen nach SGB II Anspruch auf Nutzung des 2 Berlin-Ticket S bzw. ein ermäßigtes Schülerticket. Voraussetzung ist der Besitz eines berlinpasses. Für alle Fahrgäste, die ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, kommen einheitlich die geltenden Regularien des geltenden VBB-Tarifs zur Anwendung.“ Die Deutsche Bahn AG teilt mit: „Die im Ergebnis der durchgeführten Fahrscheinkontrollen im Netz der Berliner S-Bahn erteilten Zahlungsaufforderungen über ein erhöhtes Beförderungsentgelt werden ohne Ansehung der Person erstellt, d.h. Fahrgäste, die asylsuchend sind werden ohne Unterschied als Fahrgäste behandelt. Das bedeutet, dass entsprechend der VBB-Tarif-Regularien von Personen, die keinen gültigen Fahrschein vorweisen können, die Personaldaten und Beanstandungsgründe aufgenommen und alle für die Weiterbearbeitung erforderlichen Daten dem Inkassounternehmen zur Verfügung gestellt werden.“ Um Probleme durch Unkenntnis bei Geflüchteten hinsichtlich der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin und des VBB-Tarifs zu vermeiden hat der Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg GmbH frühzeitig eine mehrsprachige Webseite und Fahrgastinformationsmaterialien aufgelegt, die an die entsprechende Einrichtungen und Unterkünfte für Geflüchtete verteilt werden. Frage 2: Wird das erhöhte Beförderungsentgelt bei Asylbewerbern eingezogen? Mit welchem Erfolg? Antwort zu 2: BVG AöR: „Da bei der Erhebung des EBE keine Unterscheidung nach Personengruppen gemacht wird, ist keine speziell auf Asylbewerber bezogene Aussage möglich.“ Deutsche Bahn AG: „Die Durchsetzung der Forderung wird über das beauftragte Inkassounternehmen in jedem Fall unterschiedslos betrieben, d.h. eine Unterscheidung ob es sich bei dem Fahrgast um eine Person handelt, die asylsuchend ist, erfolgt nicht. Die Vorgänge werden nach den Vorgaben des VBB-Tarifs geprüft. Die Ergebnisse der Einzelfallprüfungen werden dem Fahrgast im Nachgang schriftlich mitgeteilt. Es liegen keine statistischen Auswertungen vor, in welchem Umfang die EBE-Forderungen bei Asylsuchenden durchgesetzt werden können.“ Frage 3: Ist es richtig, das im VBB bzw. bei verschiedenen Unternehmen im VBB wie bei der BVG oder S Bahn Berlin an Asylbewerber ohne gültigen Fahrausweis sogenannte 0 Euro Forderungsfahrscheine ausgegeben wurden bzw. immer noch werden, wie man es in verschiedenen Medienberichte entnehmen konnte? Falls das so stimmt, warum wurde bzw. wird so verfahren? 3 Antwort zu 3: Die in der Anfrage beschriebene Verfahrensweise ist im VBB-Tarif nicht vorgesehen und den Unternehmen BVG und S-Bahn Berlin auch nicht bekannt. Berlin, den 29.05.2017 In Vertretung S t e f a n T i do w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11257 S18-11257