Drucksache 18 / 11 258 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 12. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2017) zum Thema: Forschungsreaktor Helmholz Zentrum und Antwort vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11258 vom 12.05.2017 über Forschungsreaktor Helmholtz Zentrum _________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat es 2015, 2016 und 2017 dort meldepflichtige Vorfälle bzw. Unfälle gegeben, wenn ja, wieviel und welcher Art? Antwort zu 1.: In den Jahren 2015 bis 2017 gab es insgesamt sechs meldepflichtige Ereignisse. Alle unterfielen der Kategorie „N“ (Normalmeldung) der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten - und Meldeverordnung. Alle wurden gemäß der Internationalen Bewertungsskala für bedeutsame Ereignisse in kerntechnischen Einrichtungen (International Nuclear Event Scale, INES) in die Stufe 0 eingeordnet („Unterhalb der Skala. Keine sicherheitstechnische Bedeutung“). In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen , dass bei einem Forschungsreaktor eine Schnellabschaltung kein Struktur und Material belastendes Ereignis ist (wie bei einem Kernkraftwerk) und daher bereits bei kleinen Störungen das vorzusehende Mittel darstellt. Die Ereignisse sind nach Jahren geordnet mit einer Kurzbeschreibung in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. 2 Jahr lfd. Nr. Beschreibung 2015 1 Reaktorschnellabschaltung infolge Ansprechens der Primärkühlkreislauftemperaturüberwachung 2015 2 Reaktorschnellabschaltung infolge Ansprechens der Schieflastüberwachung aufgrund Ausfall einer Neutronen- Ionisationskammer 2016 1 Ausfall von vier Ortsdosisleistungsmessstellen innerhalb von fünf Monaten (Verdacht auf systematischen Fehler) 2016 2 Reaktorschnellabschaltung durch Überschreiten der zulässigen Reaktorleistung infolge Fehlbedienung 2016 3 Ausfall einer Redundanz der Schieflastrechenschaltung 2016 4 Ausfall einer Redundanz der Schieflastrechenschaltung Frage 2: Wurden die Sicherheitsempfehlungen aus 2015 inzwischen umgesetzt? Besteht inzwischen eine geeignete Sicherung gegen Flugzeugabstürze? Bestehen inzwischen geeignete Sicherungen gegen terroristische Anschläge? Antwort zu 2.: Unter der Voraussetzung, dass in der Frage die Empfehlungen aus der „anlagenspezifischen Sicherheitsüberprüfung deutscher Forschungsreaktoren unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima“ der Reaktorsicherheitskommission gemeint sind, kann die Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/15511 dahingehend ergänzt werden, dass mittlerweile auch das Notfallhandbuch und das Brandschutzkonzept überarbeitet worden sind. Die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) - hierzu gehören auch terroristisch motivierte Taten - ist Genehmigungsvoraussetzung gemäß Atomgesetz. Die Betreiberin erfüllt den erforderlichen Schutz gegen Flugzeugabstürze vom Zeitpunkt der Genehmigung an durch bauliche und sonstige technische, personelle und administrativ-organisatorische Sicherungsmaßnahmen. Sie werden hier aus naheliegendem Grund nicht erläutert. Die vorhandenen Strukturen und Maßnahmen führen dazu, dass das Risiko eines Flugzeugabsturzes mit relevanten Auswirkungen auf die Umgebung des Reaktors so gering ist, dass es nach wie vor dem Restrisikobereich zuzuordnen ist. Frage 3: Wie werden das radioaktive Material und die radioaktiven Abfälle vor Diebstahl gesichert? Gab es bereits Vorfälle, wonach radioaktives Material entwendet wurde? Falls ja, wann und welche Menge? 3 Antwort zu 3.: Wie zu 2. bereits geschildert, werden Maßnahmen gegen SEWD nicht in Einzelheiten dargelegt. Die Erfüllung der beiden hier relevanten Schutzziele, das Verhindern von Diebstählen, die zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge erheblicher Direktstrahlung oder infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe führen würden, oder der einmaligen oder wiederholten Entwendung von Kernbrennstoffen in Mengen, mit denen ohne Wiederaufarbeitung und Anreicherung die Möglichkeit der unmittelbaren Herstellung einer kritischen Anordnung gegeben ist, ist sichergestellt. Der Aufsichtsbehörde ist kein Fall bekannt, in dem radioaktives Material entwendet wurde bzw. dieser Versuch unternommen wurde. Berlin, den 29.05.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................................................. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11258 S18-11258