Drucksache 18 / 11 259 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 12. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2017) zum Thema: Belästigung von Fahrgästen in S und U Bahn durch aggressive Bettler und Musikanten und Antwort vom 01. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 259 vom 12. Mai 2017 über Belästigung von Fahrgästen in S- und U-Bahn durch aggressive Bettler und Musikanten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG AöR) und die S-Bahn Berlin GmbH (S-Bahn) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Was unternimmt der Senat gegen die steigende Anzahl von aggressiven Bettlern und Musikanten in S- und U- Bahnen? Frage 2: Gibt es ein Konzept, diese aggressive Bettelei zu unterbinden? Antwort zu 1. und 2.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, dass es eine Steigerung „aggressiven“ Bettelns und Musizierens in Fahrzeugen gegeben hat. Auch die Verkehrsunternehmen verfügen nicht über entsprechende Daten, weisen aber darauf hin, dass die insgesamt in Berlin zu verzeichnende Zunahme obdachloser Personen im öffentlichen Raum auch auf den Bereich der Verkehrsunternehmen ausstrahle. 2 Da diese Personen nach Auskunft des Unternehmens meist mit einem Fahrschein angetroffen werden, können sie nur dann vom Sicherheitspersonal aus Fahrzeugen entfernt werden, wenn sie aktiv musizierend bzw. bettelnd angetroffen werden. Meist wird aber dieses Verhalten bei Anwesenheit von Sicherheitspersonal eingestellt. Die BVG teilt ergänzend mit, dass sie die Stelle einer „mobilen Einzelfallhilfe“ bei der Berliner Stadtmission finanziert, damit sonst unerreichbaren obdachlosen Menschen professionell geholfen wird und diese sich mittelfristig auch nicht mehr in den Verkehrsanlagen und Fahrzeugen aufhalten. Die S-Bahn hat von Oktober 2016 bis Ende März 2017 täglich zwischen 6 und 20 Uhr als Pilotmaßnahme eine 4-köpfige „Einsatzgruppe Hausrecht“ eingesetzt. Die ersten Erfahrungen sind positiv. Das Land Berlin und die S-Bahn Berlin GmbH haben sich daher darauf verständigt, dass diese Maßnahme fortgeführt werden soll mit dem Ziel, die Rentabilität des Bettelns und Musizierens in Fahrzeugen der S-Bahn abzusenken. Darüber hinaus finanziert auch die S-Bahn seit Anfang des Jahres zwei Personale in Kooperation mit der Stadtmission als sogenannte „mobile Einzelfallhelfer“, um bestimmte wiederholt auffällige Personen mit erkennbaren sozialen und gesundheitlichen Problemen gezielt anzusprechen und mit passenden Hilfsangeboten in Kontakt zu bringen. Die S-Bahn weist wie die BVG darauf hin, dass das wirksamste Konzept gegen Betteln und Musizieren das geschlossene Portemonnaie der Fahrgäste ist. Berlin, den 01.06.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11259 S18-11259a