Drucksache 18 / 11 260 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 16. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2017) zum Thema: Wie ernst meint es der Senat wirklich mit der Umsetzung der integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt? und Antwort vom 02. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11260 vom 16. Mai 2017 über Wie ernst meint es der Senat wirklich mit der Umsetzung der integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Verwaltungszusammenhängen wird im Koalitionsvertrag die Umsetzung der integrierten Maßnahmenplanung mit welchen Zielen aufgeführt? Zu 1.: In den Richtlinien der Regierungspolitik wird unter der Überschrift „Gewalt ist Diskriminierung “ die Umsetzung der Ergebnisse der Integrierten Maßnahmenplanung gegen sexualisierte Gewalt in Bezug auf gewaltbetroffene Frauen mit dem Ziel für mehr Schutz vor Gewalt an Frauen aufgeführt. 2. Haben die dafür verantwortlichen Verwaltungen bereits Umsetzungspläne erarbeitet? Wenn ja, welche Verwaltungen sind das und mit welchen Zeithorizonten arbeiten sie? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat bereits in 2016 in Bezug auf gewaltbetroffene Frauen die Verstärkung der Finanzmittel für den zuständigen freien Träger veranlasst und umgesetzt. 3. Welche Verwaltungen haben noch gar keine Vorstellungen? Bis wann werden sie zur Vorlage ihrer Planungen verpflichtet werden? 4. Welche Verwaltung wird in dem Gesamtprozess der Umsetzung die Federführung übernehmen? 5. Wird bei der federführenden Verwaltung auch die für den fortlaufenden Prozess notwendige Geschäftsstelle eingerichtet werden und ist bereits Finanzierungsvorsorge dafür getroffen worden? - 2 - 2 6. Inwieweit ist bis jetzt das Netzwerk gegen sexuelle Gewalt in die Abstimmungen zwischen den beteiligten Verwaltungen einbezogen worden und gibt es bereits feste Verabredungen der Beteiligten zur Umsetzung der integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt? 7. Bis wann wird der Senat seine konzeptionellen Überlegungen zur Umsetzung der integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zuleiten? Zu 3. – 7.: Die Endfassung der Integrierten Maßnahmenplanung des Berliner Netzwerkes gegen sexuelle Gewalt vom 11.07.2016 ist das Ergebnis einer temporär eingesetzten ressort- und institutionenübergreifenden Arbeitsgruppe, die in der 17. Legislaturperiode auf Basis eines Beschlusses der Landeskommission Berlin gegen Gewalt vom 18. Juni 2012 eingerichtet wurde. Ziel des Auftrages war es, die in Berlin im Bereich sexualisierte Gewalt bestehenden Präventions-, Interventions- und Versorgungsangebote zu benennen, sowie eine Empfehlung für die Weiterentwicklung der Maßnahmen aufzuzeigen. Die Federführung oblag der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Die nunmehr vorgelegte Integrierte Maßnahmenplanung stellt eine fachliche Empfehlung der am Netzwerk beteiligten Akteurinnen und Akteure dar. Gemäß dem Auftrag der Landeskommission umfasst sie eine Vielzahl von Vorschlägen mit dem Ziel, Effizienz und Effektivität in der Versorgung von Betroffenen sexualisierter Gewalt in Berlin nachhaltig zu befördern. So werden Wege aufgezeigt, wie Parallelstrukturen abgebaut, Schnittstellen intensiv bearbeitet, Präventions- und Versorgungspfade organisatorisch und fachlich systematisiert sowie Versorgungskosten durch Präventionsmaßnahmen reduziert werden können. Sexualisierte Gewalt kann Menschen jeden Alters und jeden Geschlechts treffen. Ein wesentlicher Mehrwert der Integrierten Maßnahmenplanung liegt daher im ganzheitlichen Ansatz, die Bedarfe aller relevanten Zielgruppen zu betrachten und bei der Konzeption von Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Integrierte Maßnahmenplanung hat vor allem die Verbesserung des Opferschutzes, die Sicherstellung der gesundheitlichen psychosozialen Versorgung der verschiedenen Opfergruppen und die Verbesserung der Kooperation und Vernetzung in Berlin zum Ziel. Mit Abgabe der 49-seitigen Endfassung der Ergebnisse unter dem Titel: „Gemeinsam gegen Gewalt - Integrierte Maßnahmenplanung des Berliner Netzwerkes gegen sexuelle Gewalt“ und mit Ende der 16. Legislaturperiode war der ursprüngliche Auftrag der Landeskommission erfüllt. Das schriftliche Ergebnis wurde am 19.07.2016 dem Senat und am 22.07.2016 dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme (Drucksache 17/3106) vorgelegt. Im Prozess der Umsetzung werden die Vertreterinnen und Vertreter des Netzwerks gegen sexuelle Gewalt einbezogen. Berlin, den 2. Juni 2017 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-11260 S18-11260