Drucksache 18 / 11 261 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 16. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2017) zum Thema: Honorare für Dozenten der Volkshochschulen und Musikschullehrer und Antwort vom 06. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 261 vom 16. Mai 2017 über Honorare für Dozenten der Volkshochschulen und Musikschullehrer ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich die Entwicklung der Honorare für Dozenten der Volkshochschulen und Musikschullehrer seit 2011 dar? Zu 1.: Für die Honorarzahlungen der Musikschulen und der Volkshochschulen (VHS) bestehen jeweils Verwaltungsvorschriften. Die Honorare der Musikschulen (feste Sätze) und die Honorarbandbreiten der Volkshochschulen sind dynamisiert, d.h. sie werden entsprechend der Tarifentwicklung im Berliner Öffentlichen Dienst jeweils zum 1.8. des Folgejahres angepasst . Die erste Anhebung gemäß dieser Regelung erfolgte 2012. Von 2011 bis heute sind die Honorarsätze bzw. -bandbreitenwerte um 17,5 Prozent gestiegen. Zum 1.8.2017 steht eine Erhöhung um 2,3 Prozent an. 2. Wer legt die Höhe der Honorare fest? Zu 2.: Die für die Einrichtungen zuständigen Senatsverwaltungen informieren über die jeweils gültigen Honorarsätze bzw. -bandbreiten. Wenn wie bei Volkshochschulen nur Bandbreiten vorgegeben sind, entscheiden die Bezirke im Rahmen der Bandbreiten über die Honorarhöhe . 3. Wie haben sich die Zuweisungen an die Bezirke für die Honorare in Volkshochschulen und Musikschulen in den Jahren seit 2011 entwickelt? - - 2 Zu 3.: Anstelle von Mittelzuweisungen für einzelne Aufgaben erhalten die Bezirke Globalsummen , über deren Verwendung sie eigenverantwortlich entscheiden. Für die Berechnung der Globalsummen sind unter anderem die mengenbezogenen Produktbudgets maßgebend . In dem insgesamt für Aufgaben der Bezirke verfügbaren Finanzrahmen (Bezirksplafond ) gehen die Ausgaben der Einrichtungen für Honorare ein, soweit es sich um Zahlungen aus Mitteln des Landes (Titel 42701) handelt. Honorarausgaben aus Mitteln Dritter sind im Bezirksplafond nicht enthalten. In den Bezirksplafond (Teilplafond Personal) gehen nach dieser Systematik stets so viel Honorarmittel ein, wie die Bezirke im Bezugsjahr (zweites Vorjahr) für Honorare aus Mitteln des Landes ausgegeben haben. Die Ausgaben der Bezirke für Honorare (Titel 42701) betrugen: Volkshochschulen Musikschulen 2011 12,9 Mio. € 22,4 Mio. € 2016 13,9 Mio. € 27,2 Mio. € Die Beträge von 2011 sind in den Bezirksplafond von 2013 eingeflossen, die Beträge von 2016 liegen dem Bezirksplafond für 2018 zugrunde. 4. Wurden in den Zuweisungen an die Bezirke die Honoraraufwüchse abgebildet und in welchem Maße (absolut und prozentual)? Zu 4.: Wie aus der Antwort zu 3. hervorgeht, sind die ausgabewirksamen Honorarzuwächse der Vergangenheit regelmäßig in den Bezirksplafond und damit in die Zuweisungen eingeflossen . Für geplante Honoraraufwüchse ist dies nach der Finanzierungssystematik nicht vorgesehen und im Bereich der Volkshochschulen auch nicht erfolgt. Anders als bei Honorarzahlungen in anderen Bereichen wird von Volkshochschulen und Musikschulen grundsätzlich erwartet, dass sie die Mehrausgaben infolge von Honoraranhebungen durch Mehreinnahmen ausgleichen. In den Bezirken kann anders entschieden werden, d.h. die Bezirke können den Einrichtungen den Mehrbedarf im Rahmen ihrer Globalsummenverantwortung kameral zur Verfügung stellen, ohne Mehreinnahmen zu erwarten; das schränkt allerdings den finanziellen Spielraum der Bezirke an anderer Stelle ein. Bei den Musikschulen wurde der für die Honoraranpassungen benötigte Betrag in den Jahren 2012 und 2013 nach Entscheidung des Abgeordnetenhauses komplett ausgeglichen ; in den Jahren 2014 und 2015 wurden die den Einrichtungen ebenfalls aufgrund einer Entscheidung des Abgeordnetenhauses zusätzlich zur Verfügung gestellten 2,5 Mio. € teilweise kompensatorisch zur Deckung des höheren Honorarbedarfs genutzt. 5. Trifft es zu, dass die Senatsverwaltung eine komplette Abfederung der Honoraraufwüchse mit dem Verweis ablehnt, die Gegenfinanzierung könne durch erhöhte Kursentgelte aufgefangen werden? Zu 5.: Aufgrund der Möglichkeit der Bezirke, in eigener Verantwortung (Mehr-)Einnahmen zu erzielen bzw. pauschale Plafonderhöhungen zu nutzen, sind die gemäß Honorarvorschriften - - 3 regelmäßig erfolgenden Honoraraufwüchse nicht Bestandteil des Bezirksplafonds. Die Entgeltvorschriften für die Volkshochschulen enthalten zudem die Regelung, dass bei Anpassung der Honorarbandbreiten das Basisentgelt zum gleichen Zeitpunkt um den gleichen Prozentsatz angepasst wird. Die Höhe des Basisentgelts definiert die Bandbreitenwerte , innerhalb derer die Bezirke die Entgelte festsetzen können. Mit der Regelung ist die Erwartung verbunden, dass die Honorarausgaben insgesamt von den Einrichtungen erwirtschaftet werden können. Für die Musikschulen besteht zurzeit keine vergleichbare Regelung (siehe Ausführungen zu 4.); die dortigen Basisentgelte sind seit 2007 unverändert. Da das Teilnahmeverhalten sich ändern kann, führen höhere Kursentgelte nicht immer zu höheren Entgelteinnahmen; auch der gegenteilige Effekt kann eintreten. 6. Welche Flexibilität besitzen die Bezirke zur Festlegung der VHS- und Musikschulentgelte? Zu 6.: Im Rahmen der jeweils gültigen Bandbreiten entscheiden die Bezirke über die Höhe der Entgelte. Die Bandbreitenregelung für die Volkshochschulen lässt Entgeltsätze zwischen 50 Prozent und 250 Prozent des Basisentgelts von derzeit 2,30 € pro Unterrichtsstunde zu. Darüber hinaus gibt es Regelungen für ermäßigt angebotene Programmsegmente und zur Entgeltfreiheit der Angebote für bestimmte Zielgruppen. Zudem können die Volkshochschulen einen im Umfang begrenzten Teil ihres Programms in eigener Verantwortung aus bildungs- oder sozialpolitischen Gründen entgeltfrei anbieten. Bei den Musikschulen sind Entgeltsätze zwischen 100 und 200 Prozent des Basisentgelts zulässig. Das Basisentgelt für ein Jahr Einzelunterricht beträgt 689,79 €; bei 39 Unterrichtswochen pro Jahr sind das 17,69 € je Unterrichtsstunde. 7. In welchem Maße ist diese Flexibilität tatsächlich gegeben vor dem Hintergrund des Auftrages der Volkshochschulen und Musikschulen und der Sozialstruktur der Nutzer/innen? Zu 7.: Die statistischen Daten zeigen einen Anstieg der durchschnittlich geforderten Entgelte; in welchem Maße dabei die Bandbreiten ausgeschöpft werden, ist den Angaben zur Statistik nicht zu entnehmen. Mehreinnahmen aus Entgelten, die den Mehrbedarf bei Honoraren vollständig decken, können derzeit von den Volkshochschulen wegen der ermäßigt oder entgeltfrei angebotenen Programmsegmente nur durch entsprechend stärkere Anpassungen bei den vollzahlenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer erzielt werden. Bei den Musikschulen decken die Einnahmen die Honorarausgaben nur zum Teil; um Honoraranhebungen durch höhere Entgelte vollständig ausgleichen zu können, müssten die Entgelte prozentual deutlich stärker angehoben werden als die Honorare. Davon wären sozial benachteiligte Nutzerinnen und Nutzer besonders betroffen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9. und 10. verwiesen. 8. Wie bewertet der Senat die Sorge der Bezirke, Angebote abbauen zu müssen, wenn die Aufwüchse der Honorare nicht komplett abgefedert werden? - - 4 Zu 8.: Im Rahmen der Globalsummenberechnung steht mit der mengenbezogenen Produktbudgetierung ein Instrument zur Verfügung, das dieser Entwicklung vorbeugen soll: ein Leistungsanstieg führt zu höheren, ein Abbau von Leistungen zu niedrigeren Produktbudgets in Folgejahren. Da die Konsequenzen jedoch erst im zweiten Folgejahr eintreten, führt der Verweis darauf in der bezirklichen Praxis nicht immer dazu, dass ein Angebotsabbau unterbleibt. Zeitreihenanalysen belegen allerdings, dass das Angebotsvolumen in Summe aller Bezirke im Zeitraum von 2011 bis 2016 eher gestiegen ist. 9. Gibt es bereits Auswirkungen auf die Buchungen in den Volkshochschulen und Musikschulen seit 2011 und wie stellen diese sich dar? Zu 9.: Die Entwicklung der Honorarausgaben aus Mitteln des Landes (plus 7,2 Prozent, siehe Antwort zu 3.) blieb im VHS-Bereich hinter dem Anstieg der Honorare zurück (plus 17,5 Prozent, siehe Antwort zu 1.); bei den Musikschulen nahmen die Honorarausgaben um 21,1 Prozent zu und stiegen damit etwas stärker als die Honorarsätze. Die auf dem Produkt 79026 „Lehrveranstaltungen VHS“ gebuchte Anzahl der Unterrichtseinheiten schwankte im Zeitraum 2011 – 2015 jeweils zwischen 377.803 und 389.389 Lehrveranstaltungen im Jahr. Daraus ergibt sich, dass - bei steigender Bevölkerung - das offene Angebot der Volkshochschulen (allgemein zugängliche Angebote ohne spezielle Zielgruppenkurse) seit 2011 weitgehend stabil geblieben ist. Betrachtet man den zusammengefassten Leistungsumfang der Volkshochschulen, so erfolgte seit 2011 ein stetiger Anstieg von 695.619 auf 756.582 Produkteinheiten im Jahre 2015 (vgl. auch S. 64 „Was kostet wo wie viel? Die Berliner Bezirke im Kostenvergleich – Haushaltsjahr 2015“). Ein allgemeiner Buchungsrückgang wäre an der Auslastung der VHS-Kurse ablesbar und ist nicht festzustellen. Aussagen über eine veränderte Teilnehmerzusammensetzung sind anhand der statistischen Daten nicht möglich. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler der Musikschulen ist von 2011 bis 2015 um 10 Prozent gestiegen. 10. Wie hat sich die Zahl der Teilnehmer/innen mit Ermäßigungstatbeständen seit 2011 entwickelt (absolut und prozentual)? Zu 10.: Die Teilnahme Ermäßigungsberechtigter hat bei den Volkshochschulen sowohl absolut als auch relativ abgenommen. Von 2011 bis 2015 (Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor) nahmen die Buchungen von Personen mit individuellem Ermäßigungsanspruch um 7,6 Prozent ab; ihr Anteil an der Gesamtzahl der Buchungen sank von 26,4 auf 23,6 Prozent. Anders als bei den Volkshochschulen besteht bei den Musikschulen kein Anspruch auf Entgeltermäßigung in definierter Höhe; den Musikschulen steht ein bestimmter Prozentsatz der erwarteten Einnahmen für Ermäßigungen zur Verfügung. Dieser Anteil (20 Prozent der Einnahmeerwartungen) wird nicht überall und nicht jedes Jahr ausgeschöpft; eine Entwicklung ist den Zahlen daher nicht ohne Weiteres zu entnehmen. 2011 waren 10,1 Prozent der Verträge ermäßigt (Basis: Zahlen aus zehn Bezirken), 2015 waren es 7,4 Prozent (Zahlen aus elf Bezirken). - - 5 11. Trifft es zu, dass die Zuweisungen des Landes für die Mütter-/Elternkurse trotz steigender Honorare seit über 10 Jahren nicht erhöht worden sind und was sind die Gründe dafür? 12. Welche Auswirkungen hat das? Zu 11. und 12.: Die Mittel für die VHS-Mütter-/Elternkurse werden seit 1999 auf Beschluss des Abgeordnetenhauses bereitgestellt. Mittelanhebungen erfolgten stets auf der Basis von Berichten, die das Abgeordnetenhaus angefordert hatte; die letzte Anhebung datiert von 2010. Die Mittel werden nicht in einem gesonderten Verfahren zur Verfügung gestellt, sie sind Teil der Globalsummen der Bezirke; ihre Verwendung unterliegt jedoch der Überprüfung im Rahmen der Basiskorrektur der Globalsummen (Einhaltung festgesetzter Mindestmengen ). Für die Kurse stehen seit 2010 jährlich 2,4 Mio. € zur Verfügung. Die Bezirke setzen zusätzliche Mittel ein und erreichen so ein Unterrichtsvolumen, das um fast ein Drittel über den festgesetzten Mindestmengen liegt. Von 2011 bis 2015 ist das Unterrichtsvolumen der Mütter-/Elternkurse dennoch insgesamt um 7,1 Prozent zurückgegangen. Das aus den vom Abgeordnetenhaus bereitgestellten Mitteln finanzierbare Angebot nahm von 2011 bis heute um 17,5 Prozent ab (siehe Antwort zu 1.). Berlin, den 06. Juni 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11261 S18-11261a