Drucksache 18 / 11 262 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 16. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2017) zum Thema: Wann gibt es ausreichend Plätze in Frauenhäusern? und Antwort vom 01. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 262 vom 16.05.2017 über Wann gibt es ausreichend Plätze in Frauenhäusern? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Frauenhausplätze stehen in wie vielen Frauenhäusern in Berlin aktuell zur Verfügung? Zu 1.: In den vom Senat geförderten 6 Berliner Frauenhäusern stehen aktuell 326 Plätze zur Verfügung . Aufgrund der zunehmend hohen Verweildauer in den Frauenhäusern finanziert die für Gleichstellung zuständige Senatsverwaltung zusätzlich 25 Zweite-Stufe-Wohnungen für Frauen mit langer Verweildauer, die nicht mehr akut gefährdet sind, aber aufgrund ihrer Multiproblemlagen noch weitergehende Unterstützung z. B. bei der Wohnraumsuche benötigen . Mit den 25 Zweite-Stufe-Wohnungen werden die Frauenhäuser aktuell um 63 Plätze entlastet, die für Krisenaufnahmen vorgesehen sind. Weiterhin werden im Rahmen des Masterplans Integration und Sicherheit 14 Trägerwohnungen mit 20 Plätzen für gewaltbetroffene geflüchtete Frauen und 33 Plätze für ihre Kinder vorgehalten. 2. Wie viele Zufluchtswohnungen für Frauen gibt es aktuell in Berlin? Zu 2.: Aktuell werden von der für Gleichstellung zuständigen Senatsverwaltung 41 Zufluchtswohnungen mit einer Aufnahmekapazität für 119 Frauen gefördert. Die Plätze für die mitbetroffenen Kinder sind darin noch nicht enthalten. Je nach Anzahl der Kinder stehen ca. 150 Plätze für die Kinder zur Verfügung. 3. Wie groß war der Bedarf an Frauenhausplätzen und Zufluchtswohnungen in Berlin in den vergangenen 6 Monaten? Zu 3.: Vor dem Hintergrund der in der wachsenden Stadt steigenden Belegungszahlen sowie der zunehmenden Engpässe bei der Vermittlung von betroffenen Frauen in Schutzunterkünfte geht der Senat von einem gestiegenen Bedarf aus. - 2 - 2 Die für Gleichstellung zuständige Senatsverwaltung veröffentlicht jährlich den Bericht Datenerhebung und Statistik (http://www.berlin.de/sen/frauen/keine-gewalt/haeuslichegewalt /artikel.20187.php). Danach hat es nach rückläufigen Belegungszahlen in den Jahren 2013 und 2014 seit 2015 einen Anstieg gegeben, der sich im Jahr 2016 nochmals erhöht hat. Im Jahr 2016 haben 974 Frauen und 1.045 Kinder Unterstützung in den Frauenhäusern erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 51 Frauen und 126 Kinder mehr als im Jahr 2015. In den Zufluchtswohnungen war kein Anstieg, sondern ein leichter Rückgang um 11 Frauen zu verzeichnen. Die Anrufzahlen bei der BIG-Hotline, der zentralen Vermittlungsstelle für die Berliner Frauenhäuser , sind im Vergleich zu den Vorjahren leicht zurückgegangen (544 Anrufe weniger als im Jahr 2015). Bei der Inanspruchnahme der Proaktiv-Unterstützung ist die Anzahl der Meldungen durch die Polizei weiterhin rückläufig. Nach der Landeskriminalstatistik des LKA wurden im Jahr 2016 insgesamt 14.497 Fälle häuslicher Gewalt registriert (Vorjahr 14.490 Fälle, Anstieg um 7 Fälle oder 0,05 %). Trotz des erneuten Fallzahlenrückgangs bewegen sich die Zahlen weiterhin auf einem hohen Niveau. 4. Gab es Zeitpunkte, in denen die Frauenhäuser zu 100% ausgelastet waren und wenn ja: zu welchem Zeitpunkt und für wie lange war dies der Fall? Zu 4.: Die Auslastung der Frauenhäuser lag im Jahr 2016 bei 91,5 %. Vermittlungsschwierigkeiten bestanden insbesondere bei Frauen mit mehreren Kindern oder älteren Söhnen. Aufgrund der seit Jahren hohen Auslastung der Frauenhäuser hatte der Senat die Aufnahmekapazität um 9 Frauenhausplätze erhöht (2014 um fünf Plätze und 2015 um weitere vier Plätze). Darüber hinaus wurden zur Entlastung der Frauenhäuser die in der Antwort auf die Frage 2 bereits genannten Zweite-Stufe- bzw. Trägerwohnungen für Frauen mit langer Verweildauer bzw. für geflüchtete Frauen und ihre Kinder eingerichtet. Da trotz dieser Erhöhung der Anzahl von Schutzplätzen und weiterer Maßnahmen, wie z.B. die Verstärkung der Wohnraumversorgung für gewaltbetroffene Frauen, der Bedarf weiter gestiegen ist, wird der Senat gemäß der Richtlinie der Regierungspolitik den bedarfsgerechten Ausbau der Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen vorantreiben. Berlin, den 01. Juni 2017 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-11262 S18-11262a