Drucksache 18 / 11 266 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maja Lasić (SPD), Regina Kittler (LINKE) und Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 02. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2017) zum Thema: Quo vadis Europa-Schule Berlin? und Antwort vom 02. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maja Lasić (SPD) Frau Abgeordnete Regina Kittler (Die Linke) und Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11266 vom 02. Mai 2017 über Quo vadis Europa-Schule Berlin? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele SESB-Klassen und -Züge gibt es aktuell in Berlin, aufgeschlüsselt nach Sprachen und Schulstandorten ? Zu 1.: Bei der Genehmigung zur Einrichtung von Zügen der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) gelten folgende Festlegungen zu den Einrichtungsfrequenzen: An jedem Grundschulstandort werden grundsätzlich mindestens zwei Züge (bei jahrgangsstufenübergreifender Organisation vier Klassen) in der Schulanfangsphase mit einer Eingangsfrequenz von 24 bis höchstens 26 Schülerinnen und Schülern gebildet; die maximale SESB-Zügigkeit wird schulaufsichtlich festgelegt. In der Sekundarstufe I - beginnend in Jahrgangsstufe 7 - werden so viele Klassen eingerichtet wie erforderlich sind, um möglichst alle Schülerinnen und Schüler aus Grundschulklassen der SESB aufnehmen zu können, die ihren Bildungsgang in der jeweiligen Sprachkombination fortsetzen wollen. Bei der Einrichtung von Klassen oder Lerngruppen in der Sekundarstufe I ist die Richtfrequenz der jeweiligen Schulart anzustreben. Bei weniger als 15 Schülerinnen und Schülern wird der SESB-Zug in dem jeweiligen Jahrgang grundsätzlich nicht fortgesetzt. Die Zahl der an den SESB-Klassen und -Züge an den jeweiligen Standorten und Sprachkombinationen ist der anliegenden Tabelle 1 zu entnehmen. - - 2 2. Wie ist die Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen und Züge, aufgeschlüsselt nach herkunftssprachlichem Hintergrund (L1 Deutsch / Bilingual / L1 Partnersprache)? 4. Welche Regelungen gelten für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern L1 Deutsch / Bilingual / L1 Partnersprache in die SESB-Klassen? Zu 2. und 4.: Gegenwärtig erfolgt die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die SESB auf der Grundlage der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung (Aufnahme VO-SbP) vom 23. März 2006. Danach nimmt die SESB im Rahmen der Einschulung zur Hälfte Kinder auf, die Deutsch altersgemäß wie eine Muttersprache beherrschen , zur Hälfte Kinder, die die jeweilige nichtdeutsche Sprache altersgemäß wie eine Muttersprache beherrschen. Ansonsten ist - auch bei freien Kapazitäten - grundsätzlich keine Aufnahme möglich (Mindesteignung). Beide Sprachen sind gleichberechtigte Partnersprachen . Erziehungsberechtigte, deren Kinder beide Unterrichtssprachen altersgemäß wie eine Muttersprache beherrschen, müssen sich bei der Anmeldung entscheiden, welcher Sprachgruppe ihr Kind zugeordnet werden soll. Nur wenn die Zahl der geeigneten Anmeldungen die der verfügbaren Plätze übersteigt, erfolgt die Auswahl getrennt nach beiden Sprachgruppen. Die Aufnahme richtet sich jeweils nach folgenden Kriterien in abgestufter Rangfolge: 1. Grundkenntnisse der Sprache am SESB-Standort, die der jeweils anderen Sprachgruppe zugehörig ist, die eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht erwarten lassen; dies gilt nicht bei Kindern, die die jeweils nichtdeutsche Sprache altersgemäß wie eine Muttersprache beherrschen, die kürzer als ein Jahr in Deutschland leben, 2. Kinder, die gemäß § 42 Absatz 1 des Schulgesetzes (SchulG) schulpflichtig werden, 3. Kinder, deren Geschwister sich bereits am selben Standort in der SESB befinden oder an einem anderen SESB-Grundschulstandort in derselben Sprachkombination unterrichtet werden. Vor jeder Aufnahme sind die den Anforderungen entsprechenden Kompetenzen in beiden gleichberechtigten Unterrichtssprachen in einer von der Schulaufsichtsbehörde einheitlich genehmigten Überprüfung nachzuweisen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der jeweiligen Überprüfung festgestellten Sprachkenntnisse. Die Überprüfung der Sprachkenntnisse in der nichtdeutschen Partnersprache erfolgt durch die Schule. Muttersprachliche Kenntnisse liegen bei Kindern vor, die im Test mindestens 70 Prozent der möglichen Punkte erreichen . Zur Anerkennung partnersprachlicher Grundkenntnisse sind mindestens 20 Prozent der möglichen Punkte erforderlich. Dieser Test wird jedoch nur bei Übernachfrage durchgeführt. Die Zusammensetzung der Klassen nach herkunftssprachlichem Hintergrund am Ende des Testverfahrens an den jeweiligen Schulen wird nicht durch die Senatsverwaltung statistisch erfasst. 3. Wie werden die aktuell zur Verfügung stehenden SESB-Schulplätze bei der Schulentwicklungsplanung für Berlin berücksichtigt? - - 3 Zu 3.: Gemäß § 41 SchulG ist jedes Kind schulpflichtig, das in Berlin wohnt. Die Schulpflicht ist durch den Besuch einer öffentlichen allgemein bildenden Schule – bei Grundschulen fußläufig in Wohnortnähe – zu erfüllen. Gemäß § 109 SchulG überwachen die Bezirke die Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht in Zusammenarbeit mit den Schulen und der Schulaufsichtsbehörde und legen die Einschulungsbereiche fest. Ebenso legen sie die Aufnahmekapazität der von ihnen verwalteten Schulen fest. Die SESB als Schule besonderer pädagogischer Prägung ist ein überbezirkliches Angebot , für das keine Einschulungsbereiche festgelegt sind. Bei steigender Nachfrage nach Grundschulplätzen an allgemein bildenden öffentlichen Schulen hat die Erfüllung der gesetzlich verankerten, wohnortnahen Schulpflicht Vorrang vor der Bereitstellung von Schulplätzen, die keinem Einschulungsbereich zugeordnet sind. Selbstverständlich werden die Belange der Schulen besonderer pädagogischer Prägung im Rahmen sowohl der bezirklichen als auch der landesweiten Schulentwicklungsplanungen berücksichtigt. Im Rahmen des seit 2014 jährlich durchgeführten sogenannten Monitoring -Verfahrens hat die Sicherung der Schulnetze und die Bereitstellung bedarfsgerechter Kapazitäten für alle Schulen besonderer pädagogischer Prägung eine hohe Priorität. 5. Gibt es aktuelle Pläne für eine Weiterentwicklung der Aufnahmeregelungen? Zu 5.: Die EUROPA-Studie, die am 30.11.2016 vorgestellt wurde, dokumentiert, dass inzwischen die größte Gruppe von Schülerinnen und Schülern der SESB bilingual aufgewachsen ist. Dieser Entwicklung der Bevölkerung in der Stadt und der Schülerschaft der SESB in den zurückliegenden 23 Jahren wird die Senatsverwaltung Rechnung tragen. Gegenwärtig erfolgt eine grundlegende Veränderung der Konzeption der SESB und der Rahmenvorgaben . Dieser Prozess erfolgt unter intensiver Einbeziehung der Expertise der Schulleitungen der SESB. Die bisherigen Vorgaben, die im Rahmen der Einschulung von der jeweils monolingualen „Hälftigkeit“ der Schülerschaft hinsichtlich ihrer sprachlichen Kompetenzen ausgehen - zur einen Hälfte werden Kinder aufgenommen, die Deutsch altersgemäß wie eine Muttersprache beherrschen, zur anderen Hälfte Kinder, die die jeweilige nichtdeutsche Sprache altersgemäß wie eine Muttersprache beherrschen – sollen für die Kinder, die die beide Partnersprachen auf muttersprachlichem Niveau beherrschen, also schon bei Eintritt in die SESB bilingual sind, angepasst werden. 6. Wie hoch ist die Nachfrage an den jeweiligen Standorten der SESB, aufgeschlüsselt nach Herkunftssprachen (L1 Deutsch / Bilingual / L1 Partnersprache)? Zu 6.: Es besteht weiterhin eine Übernachfrage für die Sprachkombinationen Deutsch-Englisch, Deutsch-Französisch und Deutsch-Spanisch ab der 1. Jahrgangsstufe in der Grundschule. In der weiterführenden SESB (Jahrgangsstufe 7) werden so viele Klassen eingerichtet, wie erforderlich sind, um möglichst alle Schülerinnen und Schüler aus Grundschulklassen der SESB aufnehmen zu können, die ihren Bildungsgang in der jeweiligen Sprachkombination - - 4 fortsetzen wollen. Die weiterführenden Standorte der SESB sind auf absehbare Zeit in der Lage, diesen Bedarf an SESB-Schulplätzen zu sichern. 7. Gibt es aktuelle Pläne für die Einrichtung weiterer SESB-Standorte in Berlin? Wenn ja, wo und wann? Sind die Pläne bereits in der aktuellen Schulentwicklungs- und Infrastrukturplanung für Berlin berücksichtigt? Zu 7.: Für die Sprachkombination Deutsch-Englisch ist im laufenden Schuljahr ein neuer weiterführender Standort eingerichtet worden. Die Hans-Litten-Schule (Oberstufenzentrum (OSZ) Recht und Wirtschaft), die mit der Peter-Ustinov-Schule (Integrierte Sekundarschule - ISS) kooperiert, hat in diesem Schuljahr eine SESB-Klasse in der 11. Jahrgangsstufe eingerichtet. Für die Sprachkombination Deutsch-Spanisch ist zum Schuljahr 2018/2019 die Einrichtung von SESB-Zügen an der Lemgo-Grundschule und an der Albrecht-von-Graefe-Schule (ISS) in Kreuzberg geplant. Die Einrichtung weiterer Standorte auch in neuen Sprachenkombinationen wird geprüft. 8. Ist aus der Sicht des Senats eine Einführung zertifizerter Europakitas in der geografischen Nähe der SESB-Grundschulstandorte ein sinnvoller Schritt, um herkunftssprachlich deutsche Kinder für die SESB- Grundschulzweige zu interessieren und vorzubereiten und gibt es entsprechende Pläne der Senatsverwaltung ? Zu 8.: Die Einführung eines Zertifikats „Europakitas“ für bilinguale Kindertageseinrichtungen im Rahmen eines rechtlich gesondert geregelten, kriteriengestützten Verfahrens für die Zuerkennung eines geschützten „Siegels“ wird derzeit nicht erwogen. Das Wahlverhalten von Eltern für eine Kindertageseinrichtung ist von einer Vielfalt von Faktoren abhängig. Dabei hat sowohl das spezifische Profil, als auch die Erreichbarkeit eine wichtige Rolle. Zur Frage, inwieweit eine Zertifizierung zur Steuerung des Wahlverhaltens beitragen könnte , liege keine Untersuchungen vor. 9. Welche Maßnahmen ergreift die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für die SESB? Werden bei der Erstellung der Informationsmaterialien die mehrsprachigen Bedürfnisse der Familien berücksichtigt? Gibt es zukünftige Schritte, die bereits in Planung sind? Zu 9.: Bisher wird auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf die SESB und ihre Standorte verwiesen: (https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/besondere-schulangebote/staatlicheeuropaschule /). Von dort gelangt man zu den Homepages der Schulen, die in Deutsch und der jeweiligen nichtdeutschen Partnersprache verfasst sind. Darüber hinaus ist auf dieser Seite der Informationsflyer zur SESB abrufbar - „Willkommen in der Staatlichen Europa-Schule Berlin “, der zunächst auch in die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch übersetzt werden soll. - - 5 10. Gibt es Pläne für eine gesetzliche Verankerung der SESB in den Schulgremien (der Standorte, im GEV- Vorstand, in den BEA und im Landesschulbeirat etc.)? Zu 10.: Alle Schulen besonderer pädagogischer Prägung, zu denen die SESB zählt, sind Modellschulen im Land Berlin, die über ein besonderes pädagogisches oder organisatorisches Konzept verfügen. Sie wurden durch Rechtsverordnung eingerichtet und können von einzelnen Vorschriften des Berliner Schulgesetzes abweichen. Es ist wünschenswert und in der Regel auch der Fall, dass in den Schulgremien auch die SESB-Zweige durch Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte vertreten sind. Eine gesetzliche Festschreibung dieser Beteiligung ist nicht vorgesehen. 11. Gibt es Pläne des Senats zur Einrichtung eines SESB-Beirates? Wenn ja, wann soll ein solches Gremium etabliert sein und wer wird im Gremium vertreten sein? Zu 11.: Solche Pläne gibt es aktuell nicht. Die Koordination der Arbeit und Weiterentwicklung der SESB erfolgt durch die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie im Dialog mit den Schulleitungen. Die Vernetzung erfolgt durch die Zusammenarbeit mit den Schulleitungen und den Moderatorinnen und Moderatoren für jede Sprachkombination. Die Schulleitungen kommen in durchschnittlich halbjährigem Abstand zu Dienstbesprechungen zusammen , teils getrennt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen, teils gemeinsam . Die SESB-Moderatorinnen und Moderatoren, die in allen Standorten und Sprachenkombinationen tätig sind, kommen zu monatlichen Sitzungen zusammen. Berlin, den 02. Juni 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1 zur Schriftl. Anfrage 18/11266 IST-Statistik Schuljahr 2016/2017 (öffentliche Schulen) Klassenart Klasse der SESB Klassen Berliner Schulnummer (BSN) Name Jahrgangsstufe Ergebnis 01G01 Grundschule am Arkonaplatz Schulanfangsphase (Saph 1-2) 2 Deutsch - Französisch Jahrgangsstufe 03 1 Jahrgangsstufe 04 1 Jahrgangsstufe 05 1 Jahrgangsstufe 06 1 01G01 Ergebnis 6 01G05 Grundschule Neues Tor Jahrgangsstufe (Saph 1-3) 6 Deutsch - Portugiesisch Jahrgangsstufe 04 2 Jahrgangsstufe 05 2 Jahrgangsstufe 06 2 01G05 Ergebnis 12 01G08 Grundschule am Brandenburger Tor Schulanfangsphase (Saph 1-2) 4 Deutsch - Russisch Jahrgangsstufe 03 2 Jahrgangsstufe 04 2 Jahrgangsstufe 05 2 Jahrgangsstufe 06 1 01G08 Ergebnis 11 02G02 Hausburg-Grundschule Schulanfangsphase (Saph 1-2) 4 Deutsch - Spanisch Jahrgangsstufe 03 2 Jahrgangsstufe 04 2 Jahrgangsstufe 05 2 Jahrgangsstufe 06 2 02G02 Ergebnis 12 02G33 Aziz-Nesin-Grundschule Schulanfangsphase (Saph 1-2) 6 Deutsch - Türkisch Jahrgangsstufe 03 3 Jahrgangsstufe 04 3 Jahrgangsstufe 05 3 Jahrgangsstufe 06 3 02G33 Ergebnis 18 02K02 Carl-von-Ossietzky-Schule (Gemeinschaftsschule) Jahrgangsstufe 07 2 Deutsch - Türkisch Jahrgangsstufe 08 2 Jahrgangsstufe 09 1 Jahrgangsstufe 10 1 E-Phase 1 02K02 Ergebnis 7 03G05 Homer-Grundschule Jahrgangsstufe 04 1 Deutsch - Griechisch Jahrgangsstufe 05 1 Jahrgangsstufe 06 1 03G05 Ergebnis 3 03K01 Kurt-Schwitters-Schule Jahrgangsstufe 07 1 Deutsch - Portugiesisch Jahrgangsstufe 08 2 Jahrgangsstufe 09 1 Jahrgangsstufe 10 1 E-Phase 1 03K01 Ergebnis 6 04G04 Joan-Miró-Grundschule Schulanfangsphase (Saph 1-2) 6 Deutsch - Spanisch Jahrgangsstufe 03 3 Jahrgangsstufe 04 4 Jahrgangsstufe 05 3 Jahrgangsstufe 06 3 04G04 Ergebnis 19 04G15 Charles-Dickens-Grundschule Schulanfangsphase (Saph 1-2) 4 Deutsch - Englisch Jahrgangsstufe 03 2 Jahrgangsstufe 04 3 Jahrgangsstufe 05 2 Jahrgangsstufe 06 2 04G15 Ergebnis 13 04G20 Katharina-Heinroth-Grundschule Schulanfangsphase (Saph 1-2) 4 Deutsch - Polnisch Jahrgangsstufe 03 2 Jahrgangsstufe 04 2 Jahrgangsstufe 05 2 Jahrgangsstufe 06 2 04G20 Ergebnis 12 04G27 Judith-Kerr-Grundschule Schulanfangsphase (Saph 1-2) 6 Deutsch - Französisch Jahrgangsstufe 03 3 Jahrgangsstufe 04 3 Jahrgangsstufe 05 2 Jahrgangsstufe 06 2 04G27 Ergebnis 16 04K02 Friedensburg-Schule Jahrgangsstufe 07 4 Deutsch - Spanisch Jahrgangsstufe 08 3 Jahrgangsstufe 09 3 Jahrgangsstufe 10 3 E-Phase 3 04K02 Ergebnis 16 04K03 Robert-Jungk-Schule Jahrgangsstufe 07 2 Deutsch - Polnisch Jahrgangsstufe 08 2 Jahrgangsstufe 09 2 Jahrgangsstufe 10 2 04K03 Ergebnis 8 04K08 Peter-Ustinov-Schule Jahrgangsstufe 07 1 Deutsch - Englisch Jahrgangsstufe 08 1 Jahrgangsstufe 09 1 Jahrgangsstufe 10 1 04K08 Ergebnis 4 04Y01 Schiller-Gymnasium Jahrgangsstufe 07 2 Deutsch - Englisch Jahrgangsstufe 08 3 Jahrgangsstufe 09 3 Jahrgangsstufe 10 2 04Y01 Ergebnis 10 06G12 Quentin-Blake-Grundschule Schulanfangsphase (Saph 1-2) 4 Deutsh - Englisch Jahrgangsstufe 03 3 Jahrgangsstufe 04 3 Jahrgangsstufe 05 3 Jahrgangsstufe 06 3 06G12 Ergebnis 16 06G18 Athene-Grundschule Schulanfangsphase (Saph 1-2) 3 Deutsch - Griechisch Jahrgangsstufe 03 2 Jahrgangsstufe 04 1 Jahrgangsstufe 05 1 Jahrgangsstufe 06 1 06G18 Ergebnis 8 06K08 Max-von-Laue-Schule Jahrgangsstufe 07 1 Deutsch - Griechisch Jahrgangsstufe 08 1 Jahrgangsstufe 09 1 Jahrgangsstufe 10 1 06K08 Ergebnis 4 06Y13 Gymnasium Steglitz Jahrgangsstufe 07 1 Deutsch - Griechisch Jahrgangsstufe 08 1 Jahrgangsstufe 09 1 Jahrgangsstufe 10 1 06Y13 Ergebnis 4 07G02 Finow-Grundschule Schulanfangsphase (Saph 1-2) 4 Deutsch - Italienisch Jahrgangsstufe 03 2 Jahrgangsstufe 04 2 Jahrgangsstufe 05 2 Jahrgangsstufe 06 3 07G02 Ergebnis 13 07K01 Sophie-Scholl-Schule Jahrgangsstufe 07 2 Deutsch - Französisch Jahrgangsstufe 08 2 Jahrgangsstufe 09 2 Jahrgangsstufe 10 2 E-Phase 2 07K01 Ergebnis 10 07K06 Georg-von-Giesche-Schule Jahrgangsstufe 07 2 Deutsch - Französisch Jahrgangsstufe 08 2 Jahrgangsstufe 09 2 Jahrgangsstufe 10 2 07K06 Ergebnis 8 08G09 Regenbogen-Schule (Grundschule) Schulanfangsphase (Saph 1-2) 2 Deutsch - Französisch Jahrgangsstufe 03 1 Jahrgangsstufe 04 2 Jahrgangsstufe 05 1 Jahrgangsstufe 06 1 08G09 Ergebnis 7 08G19 Herman-Nohl-Schule (Grundschule) Schulanfangsphase (Saph 1-2) 4 Deutsch - Italienisch Jahrgangsstufe 03 2 Jahrgangsstufe 04 2 Jahrgangsstufe 05 1 Jahrgangsstufe 06 1 08G19 Ergebnis 10 08K11 Alfred-Nobel-Schule Jahrgangsstufe 07 1 Deutsch - Italienisch Jahrgangsstufe 08 1 Jahrgangsstufe 09 1 Jahrgangsstufe 10 1 08K11 Ergebnis 4 08Y03 Albert-Einstein-Gymnasium Jahrgangsstufe 07 2 Deutsch - Italienisch Jahrgangsstufe 08 2 Jahrgangsstufe 09 2 Jahrgangsstufe 10 2 08Y03 Ergebnis 8 11G12 Lew-Tolstoi-Grundschule Schulanfangsphase (Saph 1-2) 4 Deutsch - Russisch Jahrgangsstufe 03 2 Jahrgangsstufe 04 2 Jahrgangsstufe 05 2 Jahrgangsstufe 06 2 11G12 Ergebnis 12 11K02 Mildred-Harnack-Schule Jahrgangsstufe 07 1 Deutsch - Russisch Jahrgangsstufe 08 1 Jahrgangsstufe 09 2 Jahrgangsstufe 10 1 E-Phase 1 11K02 Ergebnis 6 12G26 Märkische Grundschule Schulanfangsphase (Saph 1-2) 6 Deutsch - Französisch Jahrgangsstufe 03 3 Jahrgangsstufe 04 3 Jahrgangsstufe 05 2 Jahrgangsstufe 06 1 12G26 Ergebnis 15 04B02 Hans-Litten-Schule (OSZ Recht E-Phase 1 und Wirtschaft) Deutsch - Englisch Gesamtergebnis 298 S18-11266 S18-11266a S1811266 Anlage