Drucksache 18 / 11 267 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maja Lasić (SPD) vom 02. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mai 2017) zum Thema: Weiterbildungsbedarf für weiteres pädagogisches Personal an Berliner Schulen und Antwort vom 30. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maja Lasić (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11267 vom 02. Mai 2017 über Weiterbildungsbedarf für weiteres pädagogisches Personal an Berliner Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es, analog zur Weiterbildungsverordnung für Lehrkräfte, Regelungen für die Weiterbildung des weiteren pädagogischen Personals an Schulen? Zu 1.: Nein. 2. In wessen Zuständigkeitsbereich innerhalb der SenBJF (Schule oder Jugend) und mit wie vielen Personalressourcen liegt die Verantwortung für die berufsbegleitenden Weiterbildungen für das weitere pädagogische Personal? Zu 2.: Die Zuständigkeit liegt seit Mai 2016 im Referat Lehrkräftebildung. Es gibt bisher für die Bearbeitung von Weiterbildungsmaßnahmen für diese Personengruppe kein zusätzliches Personal. Die Planungs-, Koordinations- und Durchführungsarbeiten werden vom vorhandenen Personal der Fachgruppe Berufsbegleitende Weiterbildung mit übernommen. 3. Wie werden die vorhandenen Angebote für die berufsbegleitende Weiterbildung des weiteren pädagogischen Personals konzipiert? Wird dabei auf die spezifischen Bedarfe des weiteren pädagogischen Personals an Schulen eingegangen, in Abgrenzung zu Lehrkräften? - - 2 Zu 3.: Die fachlichen Inhalte (Fachcurricula) werden in Abstimmung mit den in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verantwortlichen Grundsatzreferentinnen und Grundsatzreferenten entwickelt. Der Einsatzort Schule steht hierbei im fachlichen Fokus. Die organisatorischen Rahmen- und Durchführungsbedingungen werden in den Ausschreibungen für die Maßnahmen zusammengefasst und auf dem Bildungsserver Berlin Brandenburg veröffentlicht. Das Referat Lehrkräftebildung, Berufsbegleitende Weiterbildung, ist vom Zeitpunkt der Veröffentlichung für das Zulassungsverfahren und den Start der Maßnahme , für die operative und logistische Umsetzung über den veranschlagten Zeitraum bis hin zur abschließenden Zertifizierung, die beauftragten Dozentinnen und Dozenten sowie die Teilnehmenden verantwortlich. 4. Welche und wie viele Angebote zur berufsbegleitenden Weiterbildung des weiteren pädagogischen Personals an Berliner Schulen gibt es (bitte um genaue Auflistung) auch im Vergleich zum Weiterbildungsangebot für Lehrkräfte an Berliner Schulen bzw. um Gegenüberstellung welche der Angebote für alle bzw. welche nur für weiteres pädagogisches Personal gelten? Zu 4.: Für das weitere pädagogische Personal gibt es aktuell zwei Maßnahmen, die im kommenden Schuljahr 2017/2018 angeboten werden: a) Sonderpädagogische Zusatzqualifikation zur Pädagogischen Unterrichtshilfe (zwei Gruppen) und b) Facherzieherinnen und Facherzieher für Integration (drei Gruppen). Für Lehrkräfte werden im Vergleich dazu ab kommendem Schuljahr 2017/2018 zwölf Maßnahmen angeboten zzgl. fünf Maßnahmen, die im kommenden Schuljahr fortgesetzt werden, da sie über zwei Jahre andauern. Die Weiterbildungsmaßnahme Deutsche Gebärdensprache, die für Lehrkräfte gemäß § 6 Weiterbildungsverordnung angeboten wird, ist für ausgebildete Pädagogische Unterrichtshilfen geöffnet worden, sofern die zur Verfügung gestellten Plätze durch Lehrkräfte nicht ausgelastet werden. 5. Sind Veränderungen bei der berufsbegleitenden Weiterbildung für das weitere pädagogische Personal geplant und ab wann? Zu 5.: Es gibt Überlegungen, neben den o.g. beiden Maßnahmen für das weitere pädagogische Personal, eine berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme für koordinierende Fachkräfte zu konzipieren. 6. Gibt es im Schulbereich Beschäftigte, die berufsbegleitend zur staatlich anerkannten Erzieherin oder Erzieher ausgebildet werden? a) Wenn ja: Wird die Regelung zur Anrechnung von Mentor*innenstunden, wie sie im Kitabereich existiert, auch in den Schulen angewendet? b) In welchem Umfang erhalten die Schulen diese Stunden? c) Gibt es eine jährliche Staffelung? - - 3 Zu 6.: Ja. a) Nein. b) und c) Entfallen. Berlin, den 30. Mai 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11267 S18-11267a