Drucksache 18 / 11 269 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) vom 18. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2017) zum Thema: Polizeiliche Kriminalstatistik und Auseinandersetzungen/Aggressionen in Berliner Zuwandererunterkünften und Antwort vom 02. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11269 vom 18.05.2017 über Polizeiliche Kriminalstatistik und Auseinandersetzungen/Aggressionen in Berliner Zuwandererunterkünften ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Auf meine Schriftliche Anfrage an den Senat „Auseinandersetzungen/Aggressionen in Berliner Zuwandererunterkünften“ (Drs. 18/10172) vom 20.12.2016 antwortete der Senat u.a.: „...dass die Gewaltbereitschaft und das Aggressionspotential unter Asylsuchenden und Flüchtlingen nach seinen Erkenntnissen pauschal nicht signifikant höher zu bewerten ist als bei anderen Personengruppen der Bevölkerung.“ Ich frage den Senat: Wie erklärt der Senat vor dem Hintergrund der gegenteiligen Feststellungen in der von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zuletzt veröffentlichten Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2016, die einen eindeutigen Anstieg der Kriminalität insbesondere im Bereich der Gewalt- und Sexualdelikte von Zuwanderern belegt, seine obige Antwort? Antwort: Wie aus der in der Vorbemerkung genannten Antwort des Senats vom 10.01.2017 auf die Schriftliche Anfrage 18/10172 vom 20.12.2016 hervorgeht, beruht die zitierte Aussage im Wesentlichen auf dem Inhalt einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 13.11.2015 zu der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Lageübersicht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“. Die Feststellung entsprach somit dem aktuellen Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage. 2 Dagegen datiert die Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 durch das Bundeskriminalamt vom 24.04.2017, wie die folgende online-Fundstelle belegt: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminal statistik/PKS2016/pks2016_node.html Der Senat konnte somit die Ergebnisse dieser Statistik bei seiner vorgenannten Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/10172 nicht berücksichtigen, da sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugänglich waren. Da sowohl die statistisch erfasste Kriminalität als auch die in eine Bewertung der Ergebnisse einzubeziehenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (etwa im Hinblick auf das quantitative Verhältnis verschiedener Bevölkerungsgruppen) zeitlichen Veränderungen unterliegen, besteht zwischen der Antwort des Senats auf diese Schriftliche Anfrage und der nunmehr vorliegenden polizeilichen Kriminalstatistik 2016 kein Widerspruch, weil sich beide Vorgänge auf unterschiedliche Zeiträume beziehen. Darüber hinaus werden Aussagen des Bundesministers des Innern zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2016 der Bundesrepublik Deutschland vom Senat nicht kommentiert. Berlin, den 02. Juni 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11269 S18-11269