Drucksache 18 / 11 272 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Graf (CDU) vom 17. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2017) zum Thema: Neubauvorhaben Multifunktionsbad am Standort Ankogelweg – was läuft schief? und Antwort vom 24. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Florian Graf (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11272 vom 17. Mai 2017 über Neubauvorhaben Multifunktionsbad am Standort Ankogelweg – was läuft schief? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Weshalb sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Multifunktionsbad am Standort Ankogelweg in Mariendorf bisher noch nicht geschaffen worden? 2. Wann trat der Senat erstmals mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bezüglich der Einleitung des Bauleitplan-verfahrens in Kontakt? 3. Welche Vorkehrungen wurden seitdem getroffen? Zu 1. bis 3.: Über die Vorgehensweise zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens und der dafür erforderlichen Voraussetzungen haben sich die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg am 21.03.2017 in einem gemeinsamen Gespräch verständigt. Die BBB arbeiten derzeit an der Schaffung der notwenigen Voraussetzungen . Zur Vorstellung des Bauvorhabens und zur baurechtlichen Situation fand am 22.09.2015 ein erstes Gespräch zwischen den BBB und dem Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg (Stadtentwicklungsamt/ Fachbereich Stadtplanung) statt. Infolge des Gesprächs wurden nach Bewilligung der erforderlichen bauvorbereitenden Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt (SIWA) die notwendigen Vermessungsleistungen, bauvorbereitende Gutachten sowie gutachterliche Stellungnahmen (u.a. Verkehrsgutachten, Kampfmittelerforschung, geothermischer Bericht und Altlastenuntersuchung, Vermessungsleistungen, schalltechnische Stellungnahme ) beauftragt. Im Gespräch mit dem Bezirksamt am 21.03.2017 wurden die bisherigen Zwischenergebnisse der Bedarfsplanung und der Gutachten/gutachterlichen Stellungnahmen erläutert, die erforderlichen Voraussetzungen für die Einleitung des Bauleitplanverfahrens konkretisiert und die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines An- Seite 2 von 2 gebotsbebauungsplans vereinbart. Die BBB und das Bezirksamt stehen hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens seitdem in engem Kontakt. Die BBB haben inzwischen das Bezirksamt gebeten, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Hierfür sind jedoch noch Unterlagen nachzureichen, die zeitnah erarbeitet werden (u.a. ein Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch). Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass u.a. die einzuhaltenden Vergabeverfahren - sämtliche Aufträge werden unter Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen für öffentliche Auftraggeber beauftragt -, die Beantragung der erforderlichen SIWA- Mittel für alle bauvorbereitenden Maßnahmen und letztlich die Erstellung von Gutachten und gutachterlicher Stellungnahmen, insbesondere bei der hier in Rede stehenden Grundstücksfläche von über 70.000 m², eines umfangreichen Zeitaufwandes bedürfen. 4. In welchem Zeitraum wird sich die Aufstellung des Bebauungsplans abspielen? Zu 4.: Nach Aussage des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg wird die Aufstellung des Bebauungsplans etwa 2 Jahre dauern. 5. In welcher Art und Weise wurden und werden die Anwohnerinnen und Anwohner über den Planungsstand informiert? Zu 5.: Neben der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die BBB über den Planungs- und Umsetzungsstand informieren und dabei unterschiedliche Informationsmedien nutzen (zum Beispiel die Website der BBB). Voraussetzung ist, dass es erste konkrete Entwurfsplanungen gibt, die erst nach einer Entscheidung des Hauptausschusses über die Freigabe der SIWA-Mittel und zum Vergabeverfahren erstellt werden können. Berlin, den 24. Mai 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11272 S18-11272a