Drucksache 18 / 11 274 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 16. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2017) zum Thema: Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention Teil 2 und Antwort vom 30. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11274 vom 16.05.2017 über Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention Teil 2 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum wurde in der gesamten 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses vom Senat kein Zwischenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin erstellt? Zu 1.: Es wurde für den Zeitraum 01.01.2011-31.12.2014 der Behindertenbericht 2015 – gemäß § 11 Abs. 1 Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) – erstellt: „Der Senat unterrichtet das Abgeordnetenhaus alle vier Jahre über die Lage der Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung der Teilhabe in Berlin.“ Im Behindertenbericht wird über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) berichtet. Auf die Abgeordnetenhaus Drucksache 17/3168 wird verwiesen. 2. Wann wird der Senat in der 18. Wahlperiode zumindest einen Zwischenbericht vorlegen? 3. Die behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention bis 2020 wurden 2010 beschlossen. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand? 2 Zu 2. und 3.: Mit Senatsbeschluss vom Mai 2015 sind die Senatsressorts verbindlich beauftragt worden, die 10 Behindertenpolitischen Leitlinien (10 BPL) zur nachhaltigen Umsetzung der UN-BRK bis zum Jahr 2020 sowie deren Konkretisierung in eigener Zuständigkeit inhaltlich umzusetzen. Dieser Auftrag besteht fort und daher werden die 10 BPL auch in dieser Legislaturperiode weiter umgesetzt. Ein Instrument zur Umsetzung der Leitlinien ist die ressortübergreifende Arbeitsgruppe UN-Behindertenrechtskonvention (AG UN-BRK), in der neben dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie dem Projekt „Monitoring-Stelle Berlin“ die Kompetenz- und Koordinierungsstellen der einzelnen Senatsverwaltungen vertreten sind. Die Koordinierungs- und Kompetenzstellen sind verantwortlich für die Umsetzung der UN-BRK in ihren Senatsverwaltungen und damit auch für die Umsetzung der 10 BPL. Im Behindertenbericht 2015 wurde der aktuelle Umsetzungsstand der 10 BPL vom 01.01.2011-31.12.2014 dargestellt. Gemäß § 11 Abs. 1 LGBG wird der nächste Bericht somit erst 2019 gefertigt. In der AG UN-BRK wird zurzeit der Umsetzungsstand der 10 BPL für die Jahre 2015 und 2016 abgefragt, so dass dann ein Überblick über die Umsetzung der Leitlinien bis Ende 2016 vorhanden ist. 4. Welche Ziele werden vorfristig erreicht werden? 5. Welche Ziele werden vermutlich bis 2020 nicht umgesetzt sein? Zu 4. und 5.: In der ersten Sitzung der AG UN-BRK am 18.05.2017 wurde vereinbart, dass zu jeder einzelnen BPL der Status der in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführten Maßnahmen abgefragt wird. Hieraus ergeben sich künftige Handlungserfordernisse für die einzelnen Senatsressorts. 6. Plant der Senat eine Überarbeitung oder Ergänzung der Leitlinien? Zu 6.: Ja, im Laufe dieser Legislaturperiode werden die 10 BPL sofern erforderlich aktualisiert und weiterentwickelt. 3 7. Wenn ja, bis wann und mit welchen Schwerpunkten? Zu 7.: Grundlage für eine Schwerpunktbildung bei der Weiterentwicklung der 10 BPL bilden die Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021 des Senats. 8. Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Entfällt. Berlin, den 30. Mai 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-11274 S18-11274