Drucksache 18 / 11 275 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 18. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2017) zum Thema: Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz LXXVI und Antwort vom 02. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11275 vom 18. Mai 2017 über Hintergründe des Anschlags vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz LXXVI ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Personen haben im Zeitraum 20. Dezember 2016 und 17. Mai 2017 laut polizeiliches System Poliks den (Abschluss-)Bericht über die Ergebnisse der Telefonüberwachung (gemeint ist das Originaldokument, das nun entdeckt wurde) von Anis Amri (bzw. Alias-Namen) gelesen? Zu 1.: Eine diesbezügliche Überprüfung ist Bestandteil der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin sowie der Disziplinarstelle des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin. Deshalb sind dem Senat dazu keine Auskünfte möglich. 2. Liegt im Stab des Polizeipräsidenten die vollständige Poliks-Akte von Anis Amri (bzw. Alias- Namen) vor und wenn ja, seit wann? Zu 2.: POLIKS ist das polizeiliche Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung. Dort werden unter anderem Daten und Erkenntnisse zu Personen und Straftaten gesammelt und diejenigen Berichte verfasst, die in ausgedruckter Form zu einer Ermittlungsakte zusammengestellt und der Justiz zur weiteren Entscheidung übersandt oder übergeben werden. Insofern wird im Regelfall die Ermittlungsakte in Papierform aus dem Daten- und Dokumentenbestand in POLIKS entwickelt. Eine gesonderte „POLIKS-Akte“ ist nicht vorgesehen, da sich gemäß Vorschriftenlage die im POLIKS-Bestand enthaltenen Informationen zu Sachverhalten und Personen nicht von den als Ermittlungsakte der Justiz vorgelegten Informationen unterscheiden sollten. Weitere Ausdrucke oder Kopien von POLIKS-Bestandteilen, zum Beispiel zur Information anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise Führungskräfte, werden nur bedarfsweise erstellt. Im Stab des Polizeipräsidenten liegt kein vollständiger Ausdruck des POLIKS- Bestands zu Anis Amri und seinen Aliasnamen vor. 3. Wurde die Poliks-Akte oder Teile davon, insbesondere der Abschlussbericht über die Telefonüberwachung, zwischen dem 20. Dezember 2016 und 17. Mai 2017 an die Senatsinnenverwaltung übermittelt? Seite 2 von 2 Zu 3.: Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Berliner Behördenhandelns ab Januar 2017 wurden Vorgangsauszüge aus dem System POLIKS, so auch zum in Rede stehenden Verfahren an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übermittelt. Darin war der Abschlussbericht im Sinne der Fragestellung jedoch nicht enthalten. 4. Liegt in der Senatsinnenverwaltung die vollständige Poliks-Akte von Anis Amri (bzw. Alias- Namen) vor und wenn ja, seit wann? Zu 4.: Nein. Bei POLIKS handelt es sich um ein Datenverarbeitungssystem. Eine „Akte“ im Sinne der Frage liegt hier nicht vor (siehe Antwort zu Frage 2). 5. a) Gab es von der Senatsinnenverwaltung mündliche oder schriftliche Aufforderungen an die Polizei, die Poliks-Akte vollständig zu überprüfen auf Hinweise, ob Anis Amri nicht doch hätte festgenommen werden können? b) Wenn ja, wann? c) Wenn nein, warum nicht? Zu 5. a) bis c): Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Berliner Behördenhandelns nach dem 19. Dezember 2016 sowie insbesondere in Vorbereitung der Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung und Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit am 23. Januar 2017 wurde die Polizei Berlin am 18. Januar 2017 um Mitteilung gebeten, zu welchem der Zeitpunkte, zu denen Anis Amri festgestellt worden ist, die Möglichkeit bestand, ihn vorläufig festzunehmen und einen Haftbefehl anzuregen. Die Frage wurde offen bezüglich aller vorhandenen Erkenntnisse formuliert und nicht nur auf POLIKS-Erkenntnisse beschränkt. Berlin, den 02. Juni 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11275 S18-11275