Drucksache 18 / 11 279 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 16. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2017) zum Thema: Hawala-"Banken" - Anwendung und Kontrolle des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in Berlin und Antwort vom 1. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11279 vom 16. Mai 2017 über Hawala-"Banken" - Anwendung und Kontrolle des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Strafvorschriften des § 31 ZAG mit welchem Ergebnis (Einstellung nach § 170 StPO, Einstellung nach § 153, 153 a StPO und Verurteilung zu Geld oder Freiheitsstrafe) hat es im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2016 gegeben? Zu 1.: Bei der Staatsanwaltschaft Berlin wurden zwischen 2012 und 2016 insgesamt 51 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 31 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) geführt. In diesem Zeitraum sind 18 Verfahren eingestellt worden und in 8 Fällen kam es zum Ausspruch einer Geldstrafe. Bei den Zahlen ist zu beachten, dass nicht berücksichtigt werden kann, ob die Verfahren im Jahr ihres Einganges abgeschlossen worden sind oder ob es sich um Verfahren aus den Vorjahren handelt . Jahr Anzahl § 170 StPO § 153 StPO § 153 a StPO 2012 1 0 1 0 2013 19 3 3 1 2014 7 1 0 0 2015 4 1 0 0 2016 20 9 0 0 StPO = Strafprozessordnung Die Verurteilungen erfolgten 2013 (1), 2014 (4) und 2015 (3). Zu Verfahren aus den Jahren vor 2012 liegen bei der Staatsanwaltschaft Berlin keine Daten vor, weil das Registratursystem MESTA erst mit Beginn des Jahres 2012 in Betrieb genommen wurde und zum anderen ältere Verfahren bereits gelöscht wurden. 2 2. Welche Erkenntnisse hat das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Berlin über die Nutzung des Hawala-Systems in Berlin für gewerbsmäßige Steuerhinterziehung? Zu 2.: Dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen in Berlin liegen zur Nutzung des Hawala-Systems im Hinblick auf gewerbsmäßige Steuerhinterziehung keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Erkenntnisse hat die Staatsanwaltschaft Berlin über die Nutzung des Hawala-Systems für Geldwäsche , insbesondere im Zusammenhang mit Organisierter Drogenkriminalität in Berlin? Zu 3.: Das Phänomen des Hawala-Banking ist in der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin für organisierte Kriminalität als Zahlungssystem bekannt. Nach den dortigen Erfahrungen wird es vornehmlich von arabischen Täterkreisen auch im Bereich von Drogengeschäften genutzt, findet aber auch im Rahmen organisierter Schleuserkriminalität Anwendung. Nähere Details liegen hierzu nicht vor, da gesonderte statistische oder verfahrensübergreifende Erhebungen dazu nicht geführt werden. 4. Welche Erkenntnisse hat die Senatsverwaltung für Inneres über die Nutzung des Hawala-Systems zur Finanzierung terroristischer und verfassungsfeindlich-islamistischer Gruppierungen wie dem Fussilet 33 e.V. oder der Dagestan-Moschee im In- und Ausland? Zu 4.: Hinsichtlich der Finanzierung durch das Hawala-System von terroristischen und verfassungsfeindlich-islamistischen Gruppierungen wie etwa dem Fussilet 33 e.V. oder der Dagestan-Moschee liegen dem Senat nach derzeitigem Stand keine Erkenntnisse vor. Durch die Polizei Berlin wurden keine Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Terrorismusfinanzierung gemäß § 89 c Strafgesetzbuch infolge belegbaren Hawala- Bankings geführt. Berlin, den 1. Juni 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11279 S18-11279a