Drucksache 18 / 11 280 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 15. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2017) zum Thema: Sattelt Berlin auf die E-Kutsche um? und Antwort vom 07. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe . . . Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 /11280 vom 15. Mai 2017 über Sattelt Berlin auf die E-Kutsche um? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Ansätze verfolgt der Senat, um die Absicht des Koalitionsvertrages umzusetzen, den Betrieb von Pferdekutschen in der Innenstadt zu unterbinden, insbesondere nachdem die Antwort auf die schriftliche Anfrage 17/18625 feststellen musste, dass die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein generelles Verbot für Pferdekutschen nicht zulässt? Zu 1.: Die an der Umsetzung dieser Zielsetzung des Koalitionsvertrages beteiligten Senatsverwaltungen haben zunächst die rechtlichen Möglichkeiten der Unterbindung des Betriebs von Pferdekutschen in der Berliner Innenstadt geprüft bzw. befinden sich noch in der Prüfung. Dabei führte die juristische Prüfung des Tierschutzrechts zu dem Ergebnis, dass dieses keine Möglichkeit bietet, den Betrieb von Pferdekutschen in der Innenstadt generell zu verbieten. 2. Gibt es aus Sicht des Senats Anpassungsbedarf für die seit 2009 geltende Berliner Kutschen-Verordnung („Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe“)? Wenn ja, welche? Zu 2.: Nach Auffassung des Senats sowie der zuständigen Behörden der Bezirke haben sich die seit 2009 geltenden Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe grundsätzlich bewährt. Die Frage, ob Anpassungsbedarf besteht, wird aktuell durch die zuständige Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung geprüft. 3. Wie bewertet der Senat den Betrieb von elektrisch betriebenen Kutschen aus verkehrspolitischer und tourismuspolitischer Sicht? Zu 3.: Verkehrspolitisch spielt der Betrieb von E-Kutschen keine Rolle. - 2 - Aus tourismuspolitischer Sicht spielen E-Kutschen eine eher untergeordnete Rolle. Grundsätzlich werden jedoch innovative sowie nachhaltige Angebote als Bereicherung für das touristische Gesamtangebot Berlins gesehen, die zur Steigerung der touristischen Attraktivität der Stadt beitragen. 4. Erscheint es aus Sicht des Senats sinnvoll, Pferdekutschen durch „E-Kutschen“ zu ersetzen? Wenn ja, welche Unterstützung oder Anreize seitens des Senats wären für diese Umstellung möglich? Zu 4.: Generell werden vom Senat neue Elektromobilitätsangebote in der Stadt begrüßt. Zur Unterstützung bei der Förderung von Elektromobilität steht im Land Berlin die „Berliner Agentur für Elektromobilität eMO“ zur Verfügung. Berlin, den 07.06.2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s …………………………………………. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-11280a S18-11280