Drucksache 18 / 11 282 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 16. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2017) zum Thema: Außer Spesen nichts gewesen – Licht am Ende des Schattenhaushalts und Antwort vom 30. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Sibylle Meister (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 11 282 vom 16. Mai 2017 über Außer Spesen nichts gewesen – Licht am Ende des Schattenhaushalts -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Das statistische Amt der EU, Eurostat, hat sich in einem so genannten ex-ante-advice mit der Einordnung der BVG Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft (BVG FFG) in das Schalenkonzept des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen befasst. 1) Wie beurteilt der Senat die Entscheidung von Eurostat, die durch die BVG FFG aufzunehmenden Kredite den Schulden des Landes Berlin zuzurechnen? Zu 1.: Der Senat nimmt zur Kenntnis, dass sich das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) im Rahmen einer Vorabprüfung (ex-ante-advice) nicht vollumfänglich der Auffassung des Statistischen Bundesamts (DESTATIS) angeschlossen hat. Zugleich begrüßt der Senat, dass EUROSTAT der Einschätzung des Senats und von DESTATIS gefolgt ist und die Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft (FFG) als künstliches Tochterunternehmen der Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) einstuft. Die FFG gehört damit wie die BVG nicht zum Sektor Staat. 2) Gab es im Vorfeld der Entscheidung von Eurostat über die Einordnung der BVG FFG in das Schalenkonzept Gespräche mit destatis und/oder Eurostat? Wenn ja, fanden diese in Berlin oder in Wiesbaden bzw. Luxemburg statt? Zu 2.: Es fanden Gespräche mit DESTATIS in Wiesbaden und EUROSTAT in Luxemburg statt. 3) Wenn die Gespräche nicht in Berlin stattfanden, in welcher Höhe sind Reisekosten entstanden? Zu 3.: Es sind im notwendigen Umfang Reisekosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entstanden. Übernachtungskosten fielen nicht an. 4) Wenn die Kredite ohnehin dem Land Berlin zugerechnet werden, bleibt die Konstruktion der Finanzierung der Fahrzeugbeschaffungen über die BVG FFG weiter bestehen? Wenn ja, welche Vorteile verspricht sich der Senat davon? Zu 4.: Die Gründung der FFG erfolgte zur bilanziellen Abgrenzung der investiven Kosten der Schienenfahrzeugfinanzierung. Auf Grundlage der Vorabprüfung von 2/2 EUROSTAT wird eine technische Anpassung des Finanzierungsmodells geprüft. 5) Welche Personalkosten entstehen der BVG durch die BVG FFG? Zu 5.: Als künstliches Tochterunternehmen der BVG benötigt die FFG kein eigenes Personal. Die Geschäftsführung der FFG besteht nach den gesellschaftsrechtlichen Regularien aus leitenden Angestellten der BVG. Die Zusatztätigkeit wird vergütet. Aus Gründen des Datenschutzes können über die Höhe der Vergütung keine Angaben gemacht werden. 6) Vor dem Hintergrund der Zurechnung der Kredite der BVG FFG zur Verschuldung des Landes Berlin, verfolgt der Senat weiter sein Konzept, landeseigene Aufgaben durch öffentliche Unternehmen finanzieren zu lassen? Zu 6.: Die Beteiligungsunternehmen des Landes nehmen wichtige Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wahr, die satzungsgemäß vereinbart sind. Zur Finanzierung dieser Aufgaben kommt wie auch in der Privatwirtschaft eine Kombination aus Eigenmitteln und Fremdmitteln zum Einsatz. Berlin, den 30.05.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-11282 S18-11282a