Drucksache 18 / 11 284 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 13. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2017) zum Thema: Innovationspartnerschaft und Start-Up-Kultur in Berlin und Antwort vom 01. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11284 vom 13. Mai 2017 über Innovationspartnerschaft und Start-Up-Kultur in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Aufträge hat das Land Berlin im Zeitraum 1.1.2016 bis 30.4.2017 für freiberufliche Leistungen , Lieferleistungen und Dienstleistungen vergeben? (bitte in Summe und differenziert nach den Arten von Vergaben: offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft) 2. Welches wertmäßige Volumen hatten diese Aufträge in dem genannten Zeitraum (bitte in EURO und in Summe und differenziert nach den oben benannten jeweiligen Arten der Vergaben)? Zu 1. und 2.: Dem Senat liegen für den genannten Zeitraum noch keine statistischen Daten im Rahmen der EU-Vergabestatistik vor. Die gemäß § 114 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 33 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, i.V.m. § 8 der Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatVO) vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 691) für das Jahr 2016 zu erfassenden Daten wurden noch nicht erhoben und werden voraussichtlich erst Anfang Oktober 2017 vorliegen. Die Erhebung der Daten für 2017 erfolgt erst im Jahr 2018. Außer dieser gesetzlich normierten Pflicht zur Erhebung von Vergabedaten werden keine landesweiten Statistiken über Vergabeverfahren geführt. 3. Wie viele Bieter sind – differenziert nach den Arten von Vergaben – bei diesen Vergabeverfahren aufgetreten? a) Wie hoch ist hierunter der Anteil von Start-Up-Unternehmen (Unternehmen, die weniger als drei Jahren am Markt sind; ohne Handwerksbetriebe oder Freiberufler, differenziert nach den Arten von Vergaben)? 2 Zu 3.: In der EU-Vergabestatistik werden keine Daten zu Bietern, sondern nur zu Auftragnehmern erhoben. Andere Quellen oder Statistiken, die Angaben zu Bietern bei der öffentlichen Auftragsvergabe enthalten, sind dem Senat nicht bekannt. 4. Wie viele Rahmenverträge und für welchen Gegenstandsbereich hat das Land Berlin geschlossen (bitte differenziert nach Senatsverwaltungen inkl. der jeweilig nachgeordneten Bereiche und mit der Angabe versehen, seit wann diese Rahmenverträge laufen)? 5. Wie viele Leistungsabrufe sind aus den Rahmenverträgen im o.a. Zeitraum getätigt worden und welches wertmäßige Volumen hatten diese (bitte in EURO und differenziert nach Senatsverwaltungen inkl. der jeweilig nachgeordneten Bereiche)? Zu 4. und 5.: Dem Senat liegen für den genannten Zeitraum noch keine statistischen Daten im Rahmen der EU-Vergabestatistik vor. Die Statistik enthält zudem nur Angaben über die Art der Leistung und die Anzahl vergebener Rahmenvereinbarungen. 6. Welche Maßnahmen (außerhalb von Rundbriefen) hat der Senat bei Auftraggebern und Bietern getroffen, um auf die Möglichkeit der Innovationspartnerschaft bei Vergaben von freiberuflichen Leistungen , Lieferleistungen und Dienstleistungen zu verweisen? Zu 6.: Die Innovationspartnerschaft gemäß § 119 Absatz 7 GWB i.V.m. § 19 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I S. 624) ist eine besondere Vergabeart, die erst im Rahmen der Vergaberechtsmodernisierung seit April 2016 eröffnet ist. Ziel des Verfahrens ist die Entwicklung einer innovativen Liefer- oder Dienstleistung und deren anschließender Erwerb. Voraussetzung für die Durchführung dieses Verfahrens ist, dass der Beschaffungsbedarf noch nicht durch eine auf dem Markt bereits verfügbare Leistung befriedigt werden kann. Auf die Einführung der Innovationspartnerschaft als neue Vergabeart wurde mit Gemeinsamen Rundschreiben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Nr.1/2016 vom 18.04.2016 u.a. hingewiesen. Darüber hinausgehende Maßnahmen wurden nicht ergriffen. Zur Thematik „Beschaffung innovativer Leistungen“ stehen diverse öffentlich zugängliche Informationsmöglichkeiten zur Verfügung, z.B. das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (http://de.koinno-bmwi.de/). 7. Wie bewertet der Senat den Einsatz von Innovationspartnerschaften bei der Vergabe von Aufträgen im Land Berlin? Zu 7.: Der Senat kann mangels Erfahrungswerten keine Bewertung abgeben. Berlin, den 1.6.2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ............................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-11284 S18-11284