Drucksache 18 / 11 285 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 13. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2017) zum Thema: Knöllchen – egal? und Antwort vom 06. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 285 vom 13. Mai 2017 über Knöllchen – egal? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verwarnungen im Straßenverkehrsrecht („Knöllchen“) hat das Land Berlin im Jahr 2016 und seit Jahresbeginn (Zeitraum 1.1.2017 bis 30.4.2017) ausgesprochen? 2. Wie viele Verwarnungen davon sind in dem genannten Zeitraum mit Zahlung eines Entgelts ohne weitere Stellungnahme akzeptiert worden? Zu 1. und 2.: Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Zeitraum Januar bis Dezember 2016 Januar bis April 2017 Verwarnungsgeldangebote 3.497.693 1.159.101 Sofortzahler insgesamt 2.691.991 907.631 3. Wie viele Verwarnungen wurden davon in dem genannten Zeitraum an Car-Sharing-Betreiber ausgesprochen ? 4. Wie viele Verwarnungen haben Car-Sharing-Betreiber davon in dem genannten Zeitraum mit Zahlung eines Entgelts ohne weitere Stellungnahme akzeptiert? 6. Wie hoch ist hierbei der jeweilige Anteil an Car-Sharing-Betreibern? 8. In welcher Höhe sind davon im genannten Zeitraum Verwarnungsgelder an Car-Sharing-Betreiber ausgesprochen worden und zu welchem Anteil sind diese den Zahlungsaufforderungen nachgekommen ? 9. Wie viele Bußgeldverfahren laufen aktuell infolge nicht gezahlter Verwarnungsgelder gegen Car- Sharing-Betreiber im Land Berlin? In welcher wertmäßigen Höhe belaufen diese Bußgeldverfahren ? 10. Wie bewertet der Senat insgesamt die Zahlungsmoral von Car-Sharing-Berteibern bei der Aussprache von Verwarnungsgeldern in Berlin? Zu 3., 4., 6., 8., 9. und 10.: Zu diesen Fragestellungen erfolgt keine statistische Erfassung. Seite 2 von 2 5. Für welche Verstöße im Straßenverkehrsrecht wurden Verwarnungen im genannten Zeitraum ausgesprochen ? Zu 5.: Eine detaillierte Einzeldarstellung sämtlicher Verwarnungsgeldtatbestände bis 55 Euro ist bei der Anzahl der zu bearbeitenden Fallzahlen nicht möglich. Haupttatbestände im Verwarnungsgeldbereich sind ganz überwiegend Halt- und Parkverstöße im ruhenden Verkehr, insbesondere das Missachten der Parkscheinpflicht in parkraumbewirtschafteten Gebieten. 7. Wie hoch waren die Verwarnungsgelder im genannten Zeitraum (differenziert nach jeweiligem Verstoß )? Zu 7.: Eine Aussage zu den Einnahmen aus Verwarnungsgeldern für das Jahr 2016 ist softwarebedingt nicht möglich. Durch die Implementierung eines neuen Softwaretools ist eine Recherche erst seit dem 01.01.2017 möglich. Für den Zeitraum Januar bis April 2017 wurden durch die Bußgeldstelle 14.349.460,- Euro aus Verwarnungsgeldern vereinnahmt. Berlin, den 06. Juni 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11285 S18-11285a