Drucksache 18 / 11 286 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 19. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2017) zum Thema: Institut für Islamische Theologie – Was passiert da eigentlich? und Antwort vom 06. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung – Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11286 vom 19. Mai 2017 über Institut für Islamische Theologie – Was passiert da eigentlich? __________________________________________________________________ 1. Wann wird das Institut Islamische Theologie errichtet sein bzw. „seinen Betrieb aufnehmen“? Zu 1.: Die aktuellen Planungen gehen dahin, dass das Institut für Islamische Theologie den Studienbetrieb zum Wintersemester 2018/2019 aufnehmen soll. 2. Wie wird das Institut mit seinen Gremien und Funktionsträgern organisiert und strukturiert sein? Zu 2.: Die Organisation des Instituts richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes und der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin. Zusätzlich soll es einen Beirat geben, der ein verfassungsrechtlich gebotenes Mitentscheidungsrecht in allen bekenntnisrelevanten Fragen hat. 3. Mit welchen Rechten und Pflichten werden die Mitglieder der Gremien und die Funktionsträger ausgestattet sein? 2 Zu 3.: Funktionsträger und Mitglieder der Gremien werden mit den üblichen Rechten und Pflichten ausgestattet sein, die das Berliner Hochschulgesetz und die Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin vorsehen. Insoweit es um bekenntnisrelevante Sachverhalte geht, sind die Rechte durch das Zustimmungserfordernis des Beirats beschränkt. 4. Mit welchen Kompetenzen und Pflichten wird insbesondere der theologische Beirat des Instituts ausgestattet sein? Zu 4.: Dem Beirat soll ein Mitbestimmungsrecht bei allen bekenntnisrelevanten Fragen zukommen. 5. In welchem Gremium werden die inhaltlichen Fragen der Ausbildung bzw. des Studiums getroffen? Zu 5.: Maßgebliche Gremien für inhaltliche Fragen der Ausbildung sind der Akademische Senat (z.B. Einrichtung von Studiengängen gemäß § 5 Verfassung der Humboldt- Universität zu Berlin) und der Fakultätsrat (u.a. Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen gemäß § 17 Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin). Der genannte Beirat hat ein Mitbestimmungsrecht in bekenntnisrelevanten Fragen. 6. Wie wird der theologische Beirat besetzt sein bzw. wer wird namentlich in den Beirat berufen? Zu 6.: Zum jetzigen Zeitpunkt ist geplant, dass sich der Beirat aus fünf theologisch sachverständigen Vertreterinnen oder Vertretern muslimischer Verbände und vier externen Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern der Islamischen Theologie zusammensetzt. Hinzu kommen zwei Personen der Trägerhochschule mit beratender Stimme. Über die konkreten Personen ist noch nicht befunden worden. 7. Werden im Beirat auch Institutionen und Verbände vertreten sein, die oder deren Mitglieder vom Verfassungsschutz beobachtet werden und wenn ja, warum? Zu 7.: Der Senat geht davon aus, dass nur solche Personen Mitglieder des Beirats werden, die nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Gemäß dem Eckpunktepapier ist für die Mitgliedschaft die Bestellung durch das für Hochschulen zuständige Mitglied des Senats erforderlich. 8. Unter welchen Voraussetzungen hält der Senat bzw. die Hochschule es für gegeben, die Kooperation des Instituts mit einem Verband oder mit einer Person einzustellen? Zu 8.: Die Frage kann aufgrund ihres rein hypothetischen Charakters nicht beantwortet werden. 3 9. Folgt der Senat bzw. die Hochschule bei dem Institut den Wissenschaftsrat-„Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen“ und an welcher Stelle soll davon abgewichen werden? Zu. 9: Die aktuellen Planungen entsprechen weitgehend den „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen“ hinsichtlich einer Islamischen Theologie durch den Wissenschaftsrat. Dies gilt insbesondere für die Verortung an einer staatlichen Hochschule, das Beiratsmodell sowie einer wissenschaftlich fruchtbaren Umgebung durch andere Theologien sowie bekenntnisungebundene Religions- oder Islamwissenschaften. Signifikante Abweichungen zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrates sind nicht erkennbar. 10. Durch wen werden die nicht in Verbandsstrukturen organisierten Muslime im Beirat namentlich vertreten sein? Zu 10.: Siehe Antwort zu 6. 11. Welche Konsequenzen erfasst der Senat bei der Feststellung, dass ein Mitglied oder Beteiligter des Instituts nicht die Grundwerte einer Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung verfolgt? Zu 11.: Der Senat geht davon aus, dass alle Mitglieder des Beirats die Grundwerte der freiheitlich demokratischen Grundordnung vertreten. 12. In welcher Sprache sollen die universitären Veranstaltungen gehalten werden? Zu 12. Die Regelsprache wird Deutsch sein. Arabischkenntnisse sind erforderlich, um den Koran als originäre Primärquelle lesen zu können. Es wird zu klären sein, ob die Möglichkeit geschaffen werden kann, die erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines bis zu zwei Semester dauernden, dem Bache lorstudium vorgeschalteten Propädeutikums zu erlangen. Es wird nicht ausgeschlossen, dass einzelne Lehrveranstaltungen oder Vorträge auch in Englisch stattfinden. Berlin, den 06. Juni 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-11286 S18-11286a