Drucksache 18 / 11 289 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 22. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2017) zum Thema: Mit Pfefferspray, Messern und Macheten – Einlasskontrollen in den Berliner Gerichten und Antwort vom 02. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11289 vom 22. Mai 2017 über Mit Pfefferspray, Messern und Macheten – Einlasskontrollen in den Berliner Gerichten ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche und wie viele sicherheitsrelevanten Gegenstände wurden im Rahmen der Einlasskontrollen in den Berliner Gerichten und bei der Berliner Staats- und Amtsanwaltschaft in den Jahren 2014 bis 2016 sowie im laufenden Jahr aufgefunden (bitte nach Jahr, Gericht, Gegenstand und Anzahl gesondert darstellen )? Zu 1.: Die Einlasskontrollen am Justizcampus Moabit werden durch den Zentralen Dienst Sicherheit des Amtsgerichts Tiergarten durchgeführt. Betroffen sind die Dienstgebäude des Amtsgerichts Tiergarten, des Landgerichts Berlin in Strafsachen, der Staatsanwaltschaft , der Amtsanwaltschaft und des Verwaltungsgerichts. Es werden am Justizcampus Moabit jährlich ca. 7.500 sicherheitsrelevante Gegenstände einbehalten, die aufgrund der erheblichen Menge nicht statistisch erfasst werden. Die Staatsanwaltschaft betreibt an einem weiteren Dienstgebäude eine Pförtnerloge, an der nur die Zugangsberechtigung geprüft wird, aber keine Einlasskontrollen durchgeführt und dementsprechend auch keine Durchsuchungen vorgenommen werden. Am Kammergericht und dem Amtsgericht Mitte/Landgericht am Standort Littenstraße wird die Anzahl der im Rahmen der Eingangskontrollen festgestellten gefährlichen Gegenstände wegen der Häufigkeit derartiger Funde nicht registriert. Für das Amtsgericht Köpenick liegen Zahlen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 vor. Diese stellen sich wie folgt dar: Amtsgericht Köpenick 2015 2016 2017 (bis Mai) Messer 158 159 65 Pfefferspray 119 133 55 Glasflasche 68 64 14 sonstige gefährliche Gegenstände 32 33 12 2 In Bezug auf das Amtsgericht Schöneberg liegen nur in Bezug auf das Dienstgebäude in der Grunewaldstraße statistische Angaben vor. Im Dienstgebäude in der Ringstraße werden nur anlassbezogene Einlasskontrollen durchgeführt; dort gemachte Funde werden nicht statistisch erfasst. Amtsgericht Schöneberg 2014 2015 2016 2017 (bis Mai) Messer 489 363 348 102 Werkzeug 105 88 76 20 Pfefferspray/CS-Gas 141 139 172 53 sonstige gefährliche Gegenstände 232 142 145 43 Für das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg liegen nur statistische Angaben für die Jahre 2016 und 2017 vor. Diese stellen sich wie folgt dar: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 2016 2017 (bis Mai) Messer 832 153 Pfefferspray 306 122 Werkzeug 230 59 Multitool 66 16 Kubotan 0 2 sonstige gefährliche Gegenstände 187 70 Für das Amtsgericht Wedding stellt sich die Übersicht wie folgt dar: Amtsgericht Wedding 2014 2015 2016 2017 (bis Mai) Messer 861 813 738 312 Pfefferspray 217 196 241 101 Werkzeug 290 251 274 109 sonstige gefährliche Gegenstände 289 233 287 126 Für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg liegen entsprechende Zahlen nur für das Jahr 2016 und das laufende Jahr vor. Diese stellen sich wie folgt dar: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2016 2017 (bis Mai) Messer 120 100 Pfefferspray/CS-Gas 20 10 Werkzeug/Cutter 100 30 Schlagring 1 0 Die Zahlen stellen sich für das Sozialgericht wie folgt dar: Sozialgericht 2014 2015 2016 2017 (bis Mai) Schere 200 149 84 66 Messer 580 453 447 196 Glasflasche 161 152 21 11 Werkzeug 147 189 130 55 Schreckschusspistole 1 1 0 0 3 Nageletui 30 65 48 23 Pfefferspray 79 66 115 46 Handfesseln 2 0 0 0 Pyrotechnik 1 0 0 0 Teleskopschlagstock 2 0 0 0 Kubutan 2 5 0 3 Laserpointer 5 6 4 0 Rasierklinge 5 0 0 0 Elektroschocker 0 1 2 0 Stabtaschenlampe 0 2 4 3 Besteck 0 22 5 7 Skalpell 0 0 3 0 Katapultschleuder 0 0 2 0 Multitool 0 0 0 3 Gaszylinder 0 0 0 1 Fahrradkette 0 0 0 2 Im Übrigen liegen keine statistischen Angaben über Funde bei Einlasskontrollen an anderen Gerichten in Berlin vor. 2. In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen und danach verboten sind (bitte nach Jahr, Gericht, Gegenstand, Anzahl und Verbotsgesetz gesondert darstellen )? Zu 2.: Durch den Zentralen Dienst Sicherheit des Amtsgerichts Tiergarten wurden am Justizcampus Moabit im Jahr 2016 43 Gegenstände festgestellt, die unter das Waffengesetz fielen und danach verboten waren. Für andere Jahre liegen keine statistischen Daten vor. Es ist auch nicht erfasst, um welche Gegenstände es sich 2016 gehandelt hat. Hinsichtlich des Amtsgerichts Neukölln liegen für das Jahr 2014 keine Zahlen vor. 2015 wurden 39 Messer und 1 Schlagstock, 2016 16 Messer und ein Elektroschocker und 2017 4 Messer festgestellt, die unter das Waffengesetz fielen und danach verboten waren . Am Amtsgericht Wedding wurden 2014 3 Messer und 1 Reizgaswaffe, 2015 3 Messer, 2016 4 Messer und 1 Machete sowie 2017 2 Messer festgestellt, die unter das Waffengesetz fielen und danach verboten waren. Das Sozialgericht, das Kammergericht, das Landgericht in Zivilsachen und die übrigen Amtsgerichte führen keine Statistik darüber, welche der aufgefundenen Gegenstände unter das Waffengesetz fielen und danach verboten waren. Hinsichtlich des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist die Frage wie folgt zu beantworten : Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2016 2017 (bis Mai) Waffengesetz Anlage 2 Abschnitt 1 Springmesser 0 2 Nr. 1.4.1 Butterflymesser 0 2 Nr. 1.4.3 Versteckte Waffe/Anscheinswaffe 2 2 Nr. 1.3.1 Schlagring 1 0 Nr. 1.3.2 CS-Gas ohne Zulassung 10 2 Nr. 1.3.5 4 3. In wie vielen Fällen der unter Ziffer 2. genannten Fälle wurde Strafanzeige erstattet? Zu 3.: Strafanzeigen werden durch die Gerichte nur in Einzelfällen erstattet, da eine Strafverfolgung auch ohne Anzeigenerstattung in allen Fällen dadurch sichergestellt wird, dass die Gegenstände der Polizei übergeben werden. Diese ist von Amts wegen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet, wenn der Anfangsverdacht für eine Straftat nach dem Waffengesetz besteht. Der Justizverwaltung ist mangels statistischer Erfassung nicht bekannt, um welche Verfahren es sich gehandelt hat und welchen weiteren Gang die Verfahren genommen haben. 4. Wie viele Übergriffe auf im Bereich der Einlasskontrolle in den Berliner Gerichten und der Berliner Staats- und Amtsanwaltschaft tätigen Bediensteten gab es in den Jahren 2014 bis 2016 sowie im laufenden Jahr (bitte nach Jahr, Gericht bzw. Staats- und Amtsanwaltschaft sowie Delikt gesondert darstellen)? Zu 4.: Am Sozialgericht erfolgt zwar keine statistische Erfassung. Bekannt sind dort jedoch ein Vorfall im Jahr 2014 (Sachbeschädigung und versuchte Körperverletzung), ein Vorfall im Jahr 2015 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) und ein Vorfall im Jahr 2016 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). An den übrigen Gerichten in Berlin gab es im genannten Zeitraum keine tätlichen Übergriffe auf Bedienstete im Rahmen der Einlasskontrollen. Dem Senat liegen jedoch Hinweise auf ein gestiegenes Aufkommen verbaler Aggression vor. 5. Erhalten die in den Berliner Gerichten sowie der Berliner Staats- und Amtsanwaltschaft im Bereich der Einlasskontrolle tätigen Bediensteten Zulagen und wenn ja: welche (bitte nach der Verwendung im Bereich der Gerichte sowie der Staats- und Amtsanwaltschaft gesondert darstellen)? 6. Welche im Rahmen der Berliner Gerichte und der Berliner Staats- und Amtsanwaltschaft eingesetzten Bediensteten erhalten die Zulage gemäß Ziffer 12a der Anlage I (Besoldungsordnung A und B) des Besoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin (bitte nach den einzelnen Dienstorten und Geschäftsbereichen gesondert darstellen)? Zu 5. und 6.: Einlasskontrollen im Sinne von Personenkontrollen in Abgrenzung zu reinen Pförtneraufgaben finden in Berlin ausschließlich an den Gerichten statt. Einlasskontrollen gehören zum Aufgabenbereich des Justizwachtmeisterdienstes des jeweiligen Gerichts. Die Durchführung von Einlasskontrollen ist eine besondere Sicherungsaufgabe im Sinne der Nummer 12a der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der Überleitungsfassung für Berlin und somit zulageberechtigt, sofern diese Tätigkeit im Monatsdurchschnitt mehr als die Hälfte der regelmäßigen Tätigkeit einnimmt. Die Zulage nach Nummer 12a der Anlage I BBesG in der Überleitungsfassung für Berlin ist bislang an folgenden Gerichten gewährt worden: Kammergericht, Amtsgericht Tiergarten, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg, Verwaltungsgericht Berlin und Sozialgericht Berlin. Berlin, den 2. Juni 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11289 S18-11289a