Drucksache 18 / 11 290 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 19. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2017) zum Thema: Mehr Schwerpunktprofessuren an Berliner Fachhochschulen? und Antwort vom 02. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11 290 vom 19. Mai 2017 über Mehr Schwerpunktprofessuren an Berliner Fachhochschulen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Hochschulen beantworten kann. Es wurden die staatlichen und konfessionellen Berliner Hochschulen um Stellungnahme gebeten. 1. Was zeichnet aus Sicht des Senats eine Schwerpunktprofessur aus? Zu 1.: Der Wissenschaftsrat hat in seinen „Empfehlungen zur Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen“ vom 21. Oktober 2016 die verstärkte Einrichtung sogenannter Schwerpunktprofessuren empfohlen. Diese Professuren sollen nach der Vorstellung des Wissenschaftsrats Aufgabenschwerpunkte in definierten Leistungsdimensionen übernehmen und damit die Profilbereiche der Fachhochschulen stärken helfen. 2. Inwiefern unterscheidet sich eine solche Professur von einer „normalen“ Professur? 3. Wie hoch ist bzw. wäre das Lehrdeputat einer Schwerpunktprofessur? 2 Zu 2. und 3.: Professuren an Fachhochschulen haben nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) eine Regellehrverpflichtung in Höhe von 18 Semesterwochenstunden . Zudem ist die Professur an einer Fachhochschule ebenso wie die an einer Universität eine reguläre unbefristete Beamtenstelle in Vollzeit. Die Professuren an Berliner Fachhochschulen werden in der Regel nach W2 besoldet, teilweise aber auch nach W3. Schwerpunktprofessuren sollen hingegen nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrats ein reduziertes Lehrdeputat von durchschnittlich elf Semesterwochenstunden haben; zudem soll die Vergabe von Schwerpunktprofessuren befristet und leistungsorientiert erfolgen und in ausgewählten Fällen nach W3 besoldet werden. Zur Erhöhung der Flexibilität bei der Ausgestaltung der Schwerpunktprofessuren sollen diese auch Teilzeitprofessuren oder Gemeinsame Professuren mit außerhochschulischen Partnern sein können. 4. Wie viele Schwerpunktprofessuren gibt es derzeit an Berliner Fachhochschulen und wie viele an den Berliner Universitäten? 5. Wie haben sich diese Zahlen in den letzten fünf Jahren verändert und welche Veränderungen streben die Fachhochschulen und der Senat an (bitte nach Universitäten und Fachhochschulen aufschlüsseln )? Zu 4. und 5.: Es gibt an den Berliner Fachhochschulen derzeit keine Schwerpunktprofessuren im Sinne der Empfehlungen des Wissenschaftsrats. An den Berliner Universitäten sind Schwerpunktprofessuren im Sinne dieser Empfehlungen nicht denkbar, da die Lehrverpflichtung bei Universitätsprofessuren gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1a) der Lehrverpflichtungsverordnung maximal neun Semesterwochenstunden beträgt. 6. Insofern der Senat eine Erhöhung der Anzahl der Schwerpunktprofessuren an den Fachhochschulen anstrebt: Warum soll der Anteil an Schwerpunktprofessuren erhöht werden und nicht an den Universitäten und wie begründet der Senat seine Politik vor dem Hintergrund, dass die Zielsetzung einer Fachhochschule im Gegensatz zu Universitäten anwendungsorientiert ist? 7. Wie will der Senat gewährleisten, dass forschende ProfessorInnen , die an einer Fachhochschule eine Schwerpunktprofessur bekleiden, dieselben Forschungsmöglichkeiten haben wie ihre KollegInnen an den Universitäten? Welche zusätzlichen Kosten könnten entstehen und wer würde diese tragen ? Zu 6. und 7.: Die „Empfehlungen zur Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen“ des Wissenschaftsrats wurden am 21. Oktober 2016 beschlossen. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat eine Facharbeitsgruppe „Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen“ aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern eingerichtet. Diese soll die Empfehlungen des Wissenschaftsrates auf Adressaten und Bezug zu einer möglichen gemeinsamen Förderung von Personalgewinnung und -entwicklung an Fachhochschulen hin analysieren und bereits bestehende diesbezügliche Initiativen identifizieren. Auf der Grundlage dieser Analyse sol- 3 len der Staatssekretärs-Arbeitsgruppe der GWK noch dieses Jahr Optionen für eine mögliche gemeinsame Förderung von Bund und Ländern vorgelegt werden. Berlin, den 02. Juni 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-11290 S18-11290a