Drucksache 18 / 11 295 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 22. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2017) zum Thema: Pflichtverteidigung in Berlin - Lagebild und Antwort vom 01. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11295 vom 22. Mai 2017 über Pflichtverteidigung in Berlin - Lagebild --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Aufwendungen des Landes Berlin für die Bestellung von Pflichtverteidigern (§§ 140 ff. StPO) in den Jahren 2010 bis 2016 sowie im laufenden Jahr a) insgesamt b) pro Bestellung durchschnittlich (bitte nach Jahr gesondert darstellen) c) je Rechtsgrund der Bestellung (bitte nach Jahren gesondert darstellen) d) für den ersten Rechtszug (bitte nach Jahr und Delikt gesondert darstellen) und e) für den zweiten Rechtszug (bitte nach Jahr und Delikt gesondert darstellen)? Zu 1.: Erfasst werden derzeit nur die Ausgaben für Pflichtverteidigungen bei Anweisung der Zahlung je Kapitel. Eine Aufteilung nach Instanzen kann nur für erstinstanzliche Verfahren beim Amtsgericht Tiergarten angegeben werden, da bei den anderen Gerichten erstinstanzliche Verfahren und Rechtsmittelverfahren bearbeitet werden. Die Zahlungen wurden dem Haushaltsjahr zugeordnet, in dem die Anweisung unabhängig vom Datum der Bestellung erfolgt ist. Die Aufwendungen für Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidiger betrugen insgesamt: Haushaltsjahr Ausgaben Pflichtverteidiger/-innen insgesamt davon Amtsgericht Tiergarten 2010 10.909.952,51 € 7.911.354,00 € 2011 10.138.309,71 € 7.111.545,00 € 2012 9.699.552,39 € 6.719.828,00 € 2013 10.305.775,80 € 6.601.319,00 € 2014 11.302.879,55 € 7.344.876,00 € 2015 12.844.312,56 € 7.499.604,00 € 2016 13.323.806,24 € 7.536.793,00 € (Stand 28.05.2017) 2017 6.741.293,23 € 3.507.241,00 € 2 2. In wie vielen Fällen endeten die Verfahren, in denen ein Pflichtverteidiger bestellt wurde a) mit einer Verurteilung zu einer Freiheitstrafe b) ausgesetzt zur Bewährung c) ohne Aussetzung zur Bewährung d) mit dem Absehen der Verfolgung (Einstellung), soweit gesetzlich möglich und e) mit einem Freispruch (bitte jeweils nach Jahr und soweit einschlägig nach Rechtszug gesondert darstellen )? 3. Wie hoch waren in den Fällen der Pflichtverteidigung die Rückflüsse aufgrund der Kostentragungspflicht des Verurteilten (§§ 465 ff. StPO) in den Jahren 2010 bis 2016 sowie im laufenden Jahr (bitte nach Jahren und Delikt gesondert darstellen)? Zu 2. und 3.: Statistische Erhebungen hierzu werden nicht durchgeführt. Berlin, den 1. Juni 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11295 S18-11295a