Drucksache 18 / 11 300 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 23. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2017) zum Thema: Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg – eine Schule für die Rigaer Straße und Antwort vom 02. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 11 300 vom 23. Mai 2017 über Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg - eine Schule für die Rigaer Straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat zu allen Fragen Stellung genommen, die Stellungnahmen werden entsprechend als Zitate wiedergegeben. Frage 1: Ist es nach Ansicht des Senats möglich, das Bauvorhaben an der Rigaer Straße 71 – 73 zu stoppen? Antwort zu 1: „Für den Bauantrag der Eigentümerin ist die Genehmigungsfiktion gem. § 70 Abs. 4 Bauordnung für Berlin (BauOBln) eingetreten. Diese Genehmigungsfiktion ist bindend für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, so dass die Eigentümerin das Vorhaben unter Einhaltung der Vorschriften der BauO Bln umsetzen kann. Der Eintritt der Genehmigungsfiktion gegenüber dem Antragsteller wurde am 30.05.2017 seitens des Fachbereichs Bauaufsicht schriftlich bestätigt.“ Der Senat teilt die Auffassung, dass im Falle der Genehmigungsfiktion Baurecht besteht. Ein Baustopp kann nur ausgesprochen werden, wenn das Vorhaben im Widerspruch zu öffentich-rechtlichen Vorschriften errichtet wird, § 79 Abs. 1 BauO Bln. 2 Frage 2: Unter welchen Bedingungen kann ein Baustopp verhängt werden? Antwort zu 2: „Soweit die Eigentümerin sich an den Umfang der Genehmigungsfiktion gem. § 70 Abs. 4 BauOBln hält und die Vorschriften der BauOBln einhält, sind keine Anhaltspunkte für einen Baustopp ersichtlich.“ Der Senat weist darauf hin, dass ein Baustopp nur ausgesprochen werden kann, wenn das Vorhaben im Widerspruch zu öffentich-rechtlichen Vorschriften errichtet wird, § 79 Abs. 1 BauO Bln. Frage 3: Hält es der Senat für möglich, dass an der Rigaer Straße 71 bis 73 ein Schulneubau realisiert werden kann? Wenn Nein, warum nicht? Wenn Ja, wie viele Schülerinnen und Schüler sollen dort untergebracht werden? Frage 4: Wenn kein Baustopp an der Rigaer Straße 71 – 73 mit dem Ziel eines Schulneubaus verhängt werden kann, wie sehen die konkreten Vorstellungen des Senats für dringend benötige Schulflächen in diesem Gebiet aus? Antwort zu 3 und 4: „Die Realisierung eines Schulstandorts ist von Verhandlungen mit der Eigentümerin abhängig, die derzeit geführt werden. Frage 5: Würde das Land Berlin für Entschädigungszahlungen aufkommen, wenn ein Baustopp verhängt werden würde? Aus welchem Titel würde diese Zahlung finanziert werden? Antwort zu 5: „Im Haushalt des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg sind keine Mittel für Zahlungen vorgesehen, die der Eigentümerin als Entschädigung bei einer Grundstücksübertragung zu zahlen wären. In-nerhalb des Landes Berlins ist zu klären, ob hierfür Mittel zur Verfügung stehen.“ Der Senat weist darauf hin, dass ein Baustopp rechtswidrig wäre, wenn – wie dies der Bezirk bestätigt hat – das Vorhaben selbst rechtmäßig errichtet wird. Im Fall rechtswidriger Anordnungen können Amtshaftungsansprüche zu Lasten des Landes Berlin entstehen. Berlin, den 02.06.2017 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-11300 S18-11300