Drucksache 18 / 11 301 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 23. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2017) zum Thema: Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg – Dragoner-Areal und Antwort vom 08. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11301 vom 23. Mai 2017 über Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg - Dragoner-Areal Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann rechnet der Senat mit der Übertragung des Dragoner-Areals? Antwort zu 1: Wann die Vertragsunterzeichnung erfolgen kann, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verlässlich prognostiziert werden. Frage 2: Wie sehen die grundsätzlichen zeitlichen Planungslinien für eine Erschließung und Realisierung von Infrastrukturvorhaben am Beispiel des Dragoner-Areals aus? Antwort zu 2: Der Rathausblock mit dem Dragoner-Areal wurde durch Senatsbeschluss am 05.07.2016 als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Derzeit laufen die Vorbereitungen zur weiteren Konkretisierung der Sanierungsziele. Notwendig ist die Erstellung von vertiefenden Gutachten und Fachkonzepten, die auch als Grundlage für den Anfang 2018 geplanten städtebaulichen Wettbewerb dienen. Das Wettbewerbsergebnis wird in das Bebauungsplanverfahren für das Dragoner-Areal integriert. Für die Ordnungs- und Baumaßnahmen im Bereich der Infrastrukturmaßnahmen ist von den üblichen Fristen in Berlin auszugehen. Der Abschluss der geplanten Vorhaben soll in der Laufzeit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme von 10 Jahren liegen. 2 Frage 3: Ist ein Schulneubau auf dem Dragoner-Areal vorstellbar und auch geplant. Wenn Nein, warum nicht? Wenn Ja, wie viele Schülerinnen und Schüler sollen dort untergebracht werden? Antwort zu 3: Auf dem Dragoner-Areal sieht die derzeitige Sanierungsplanung keinen Schulneubau vor. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) an den Vorbereitenden Untersuchungen im Frühjahr 2016 wurde vom zuständigen Schul- und Sportamt dargestellt, dass die vorhandenen Grundschulkapazitäten für den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Bedarfen ausreichen. In der Schulnetz- und Standortplanung der Senatsschulverwaltung für den Bezirk (Stand: 2016) sind für die betreffende Schul- und Bezirksregion langfristig wachsende Grundschulbedarfe von ca. 3,1 – 4,1 Zügen (2021- 2025) und über das Jahr 2025 hinaus ein leicht sinkender Bedarf prognostiziert. Von der Senatsschulverwaltung wird zum Ausgleich des Bedarfs eine Änderung der Einschulungsbereiche mit der angrenzenden Schul- und Bezirkregion I aufgrund freier Schulplatzkapazitäten und Standorterweiterungen empfohlen. Ein Schulneubau auf dem Dragoner-Areal wurde als mögliche Maßnahme von den Schulverwaltungen bisher nicht angezeigt. Vor dem Hintergrund der bereits geplanten Kita und Jugendfreizeiteinrichtung, kleineren Grünanlage sowie dem Wohnungsneubau und Gewerbehof stehen keine Flächenpotenziale im Sanierungsgebiet für einen Schulneubau zur Verfügung. Frage 4: Wann setzt die Bürgerbeteiligung bei dem konkreten Planungvorhaben auf dem Dragoner-Areal ein? Wie wird darüber informiert? Antwort zu 4: Bürgerinnen und Bürger wurden bereits frühzeitig und umfassend im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung beteiligt. Die Bürgerbeteiligung ist grundsätzlicher Bestandteil der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme und im § 137 Baugesetzbuch gesetzlich vorgeschrieben. Das Kommunikations- und Beteiligungskonzept für die Sanierungsmaßnahme wird derzeit erarbeitet. Bestandteil des Konzeptes sind die geplanten Beteiligungsgremien und Informationsformate. Im Juli 2017 ist eine öffentliche Veranstaltung im Sanierungsgebiet geplant. Frage 5: Wird der Senat oder Bezirk die Federführung für die Planung und die Realisierung von Infrastrukturvorhaben beim Dragoner-Areal haben? Antwort zu 5: Die Federführung für die Planung und Realisierung von Infrastrukturvorhaben liegt beim 3 Bezirk in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Berlin, den 08.06.17 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-11301 S18-11301a