Drucksache 18 / 11 304 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader (LINKE) vom 22. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2017) zum Thema: Aktion der „Identitären Bewegung“ vor dem Bundesjustizministerium am 19.05.2017 und Antwort vom 06. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE) und Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11304 vom 22. Mai 2017 über Aktion der „Identitären Bewegung“ vor dem Bundesjustizministerium am 19.05.2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen haben nach Kenntnis des Senats an der Aktion der „Identitären Bewegung“ vor dem Bundesjustizministerium am 19.05.2017 teilgenommen und wie viele davon a) kamen aus Berlin, b) kamen aus welchen anderen Bundesländern, c) wiesen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich rechts vor, d) sind nach Kenntnis des Senats Mitglieder der „Jungen Alternative“ oder der AfD? Zu 1.: Bei der Aktion der „Identitären Bewegung Deutschland“ (IBD) vor dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) konnten 49 Personen festgestellt werden, die sich direkt an der nicht angemeldeten Versammlung beteiligten. Neben den aktiv Teilnehmenden waren noch weitere Unterstützende der IBD vor Ort, ohne sich jedoch offen an der Aktion zu beteiligen. Zu a): Unter den festgestellten Personen befanden sich vier Personen mit Wohnsitz in Berlin. Zu b): Weiterhin beteiligten sich an der Aktion Personen aus den Bundesländern Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig- Holstein. Seite 2 von 4 Zu c): Von den vier Teilnehmenden aus Berlin lagen bei zwei Personen bereits Erkenntnisse aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität - rechts - vor. Zu den Beteiligten aus den anderen Bundesländern liegen keine Informationen vor. Zu d): Die Mitgliedschaft in einer demokratischen Partei wird im Rahmen der polizeilichen Arbeit grundsätzlich nicht erfragt oder gespeichert. Aus Presseberichten ist bekannt, dass eine der an der Aktion beteiligten Personen Schatzmeister der „Jungen Alternative“ gewesen sein soll. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden zu konkreten Personen weder bestätigende noch dementierende Angaben gemacht. 2. Wie viele Einsatzkräfte welcher Einheiten der Berliner Polizei waren vor Ort? Zu 2.: Folgende Polizeikräfte wurden vor Ort eingesetzt: - 15 Einsatzkräfte des örtlich zuständigen Abschnitts (A) 32, - sechs Einsatzkräfte des A 31, - zwei Einsatzkräfte des A 34, - 25 Einsatzkräfte der 22. Einsatzhundertschaft (EHu), - 25 Einsatzkräfte der 34. EHu, - 16 Einsatzkräfte der 24. EHu. Zudem befanden sich fünf Einsatzkräfte des Polizeilichen Staatsschutzes im Landeskriminalamt (LKA 5) vor Ort. 3. Wann hat die Aktion begonnen und wann hat die Polizei von dieser Kenntnis erlangt? Zu 3.: Vor dem BMJV fand im Zeitraum von 12:00 – 13:00 Uhr eine angemeldete Kundgebung zum Thema "Solidarität für Musa Asoglu und Yusuf Tas" mit zehn Teilnehmenden statt. Zum Schutz dieser angemeldeten Versammlung wurden durch den A 32 drei Polizeivollzugskräfte eingesetzt, die gegen 12:45 Uhr die Aktion der IBD feststellten. Zudem war über die Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ am 18. Mai 2017 im Vorfeld ein Hinweis veröffentlicht worden, dass die IBD eine Aktion am 19. Mai 2017, um 13:00 Uhr, in Berlin plane. Aus diesem Hinweis ging jedoch keine Örtlichkeit hervor. 4. Wann hat die Polizei begonnen, Maßnahmen gegen die beteiligten Personen einzuleiten? Zu 4.: Durch die zunächst am Ort eingesetzten drei Einsatzkräfte des A 32 konnte mit Unterstützung der im BMJV eingesetzten Kräfte der Bundespolizei ein Erklimmen des Vordaches verhindert werden. Der konkrete Zeitpunkt wurde nicht erfasst. Nach Anforderung von Unterstützungskräften und deren Eintreffen wurden ab etwa 13:20 Uhr weitere Maßnahmen gegen die beteiligten Personen getroffen. Seite 3 von 4 5. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Straftatbestände wurden im Zusammenhang mit dieser Aktion eingeleitet? Zu 5.: Es sind 29 Ermittlungsverfahren (Stand: 30. Mai 2017) wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr/ der gefährlichen Körperverletzung, des Verdachts eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (Ordnungswidrigkeit) sowie 26 Verfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet worden. 6. Wie viele Freiheitsentziehungen gab es gegen beteiligte Personen? Zu 6.: Es kam zu keinen freiheitsentziehenden Maßnahmen. 7. Wie viele Platzverweise wurden gegen an der Aktion beteiligte Personen ausgesprochen? Zu 7.: Es wurden 49 Platzverweise ausgesprochen. 8. Wie viele Personenidentitäten wurden festgestellt? Zu 8.: Durch die eingesetzten Kräfte wurden die Personalien von 49 Personen festgestellt. 9. Welche polizeilichen Maßnahmen der Sicherung von Spuren und Beweismitteln wurden bei dieser Aktion getroffen (z.B. bzgl. verwendeter Pyrotechnik)? Zu 9.: Das als Tatmittel des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verwendete Kraftfahrzeug wurde zum Zwecke der Spurensicherung sichergestellt. Vor dem BMJV wurden vier Bengalfeuer abgebrannt, deren Überreste als Beweismittel zum Ermittlungsvorgang sichergestellt wurden. 10. Wurden Waffen und/oder gefährliche Gegenstände sichergestellt und wenn ja, welche? Zu 10.: Nein. 11. Haben Teilnehmer*innen die Aktion ganz oder teilweise gefilmt und wenn ja, wurden Kameras und/oder Speichermedien sichergestellt? Wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Während der Aktion der IDB erschien eine Vielzahl von Pressevertreterinnen und Pressevertretern am Ereignisort. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Videoaufnahmen durch nicht direkt an der Aktion Beteiligte vor Ort kam. Gesicherte Erkenntnisse diesbezüglich lagen nicht vor, so dass es zu keinen polizeilichen Maßnahmen in diesem Zusammenhang kam. 12. Welche sonstigen Gegenstände wie z.B. Transparente wurden sichergestellt? Seite 4 von 4 Zu 12.: Ergänzend zu den unter Frage 9 aufgeführten Gegenständen wurden die nachfolgenden Tatmittel am Ort beschlagnahmt: zwei Transparente, eine dreiteilige Leiter, ein Megafon und drei Fahnen. Berlin, den 06. Juni 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11304 S18-11304a