Drucksache 18 / 11 307 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 23. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2017) zum Thema: Erfahrungen mit der Profilquote in Berlin und Antwort vom 01. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11307 vom 23. Mai 2017 über Erfahrungen mit der Profilquote in Berlin? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Berliner Senat die Anwendung der Profilquote für Spitzensportler an den Berliner Hochschulen seit dem Wintersemester 2013/2014? 5. Inwieweit erkennt der Berliner Senat die Notwendigkeit einer Neujustierung der vorhandenen Regelungen und wenn ja, in welchen Bereichen? Zu 1. und 5.: Grundsätzlich stellt die Einführung der Profilquote Sport eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Duale Karriere der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in Berlin dar. In der Praxis zeigt sich aber die Tendenz, dass insbesondere in den leistungssportaffinen Studiengängen wie z.B. die Sportwissenschaften oder der Lehramtsstudiengang mit Sport die einheitlich festgelegten ein Prozent nicht ausreichen , da die hohe Zahl der Spitzensportbewerberinnen und Spitzensportler bereits innerhalb der Profilquote konkurrieren. In Zusammenarbeit mit den Hochschulen bzw. deren Zulassungsstellen ist im Rahmen der Evaluation zu prüfen, inwieweit die Profilquote fortgeschrieben werden kann. 2. Wie viel Spitzensportler haben seit dem Wintersemester 2014/2015 an welcher Universität in welchen Fächern von der Profilquote Gebrauch machen können? Zu 2.: Im Rahmen seines Servicespektrums unterstützt der Bereich der Laufbahnberatung des Olympiastützpunktes Berlin (OSP) die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Bewerbung um Studienplätze in Berlin. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist bekannt , dass seit dem Wintersemester 2014/15 177 Bewerbungen von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern mit Bundeskaderstatus A –C an Kooperationshochschu- Seite 2 von 4 len (Verbundsystem Berliner Hochschulen – Olympiastützpunkt Berlin“) mit der Bitte um Berücksichtigung über die Profilquote Sport gemeldet wurden. Einbezogen sind dabei Mehrfachbewerbungen aufgrund der Zulassungsunsicherheit. Wintersemester 2014/15: 40 Bewerbungen (Mehrfachbewerbungen eingeschlossen) – insgesamt auf sechs Hochschulen; 5x Beuth Hochschule für Technik Berlin 5x Freie Universität Berlin 2x Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin 14x Humboldt-Universität Berlin 1x Hochschule für Wirtschaft und Recht 13x Technische Universität Berlin Wintersemester 2015/2016: 49 Bewerbungen (Mehrfachbewerbungen eingeschlossen) – insgesamt auf sechs Hochschulen 4x Beuth Hochschule für Technik Berlin 9x Freie Universität Berlin 6x Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin 21x Humboldt-Universität Berlin 1x Hochschule für Wirtschaft und Recht 8x Technische Universität Berlin Wintersemester 2016/17: 88 Bewerbungen(Mehrfachbewerbungen eingeschlossen) – insgesamt auf sechs Hochschulen 5x Beuth Hochschule für Technik Berlin 21x Freie Universität Berlin 8x Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin 31x Humboldt-Universität Berlin 6x Hochschule für Wirtschaft und Recht 17x Technische Universität Berlin Ergänzend dazu sind Studienplatzbewerbungen außerhalb des Verbundsystems bekannt , nennenswert ist hier das Interesse an dem Studiengang „Soziale Arbeit“. Eine statistische Aussage zu einer erfolgreichen Zulassungsbewerbung über die Profilquote Sport ist nicht möglich, da die Hochschulen diese Angaben über die Bewerberinnen und Bewerber in der Vorabquote nach § 7 Absatz 1 Satz 1 nicht systematisch erfassen. 3. Welche Erkenntnisse liegen insbesondere für NC-Fächer wie für das Medizinstudium an der Charité vor? Zu 3.: Der Zugang zum Medizinstudium an der Charité orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben, die im Bewerbungsverfahren über hochschulstart.de zur Anwendung kommen und bietet demgemäß nur in dem dort beschriebenen Korridor Zugang zum Studium. Die Profilquote Sport findet im Zulassungsverfahren bei hochschulstart.de keine Anwendung – diese ist nicht im Staatsvertrag verankert. Seite 3 von 4 Seit dem Wintersemerster 2014/2015 wurden vom OSP 4 Bewerbungen an die Charité weitergeleitet, hinzukommen selbständige Bewerbungen von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern, darunter eine Einstufung ins höhere Fachsemester. Den Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberatern des OSP liegen Informationen vor, nach denen es eine Bereitschaft gäbe, eine Profilquote Sport für die medizinischen Studiengänge einzurichten, wenn alle sechzehn Bundesländer eine Profilquote hätten . Derzeit hat die Hälfte der Bundesländer eine Profilquote. Der Senat von Berlin würde die Einführung einer bundesweiten Profilquote Sport für die Zulassung für medizinische Studiengänge begrüßen. 4. Welche Auffassung vertritt der Olympiastützpunkt Berlin als Vertreter der Spitzensportler und Spitzensportlerinnen zur Anwendung der Profilquote an den Berliner Hochschulen? Zu 4.: Der OSP vertritt zur Profilquote folgende Auffassung: Der Übergang von der Schule zum Studium beginnt bereits mit einer intensiven Phase vor der Studienplatzbewerbung. Studierinteressierte Spitzensportlerinnen und Spitzensportler durchlaufen bereits seit Jahren Laufbahnberatungen am OSP, bevor es überhaupt zu einer Studienplatzbewerbung an den Hochschulen kommt. Ziel der berufsorientierenden Maßnahme im OSP ist es, die Fähigkeiten und die Interessen der Studienbewerberinnen bzw. des Studienbewerbers sowie die Anforderungen des Leistungssports mit den jeweiligen Studienanforderungen in Übereinstimmung zu bringen. Die Studienorientierung führt zu einer hohen Passgenauigkeit und drückt sich durch eine hohe Bildungssesshaftigkeit sowie geringe Studienabbruchquoten gegenüber „Nicht-Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern“ aus. Durch die Regelung 1 von Hundert in der Profilquote Sport muss der OSP bzw. dessen Laufbahnberatung im Vorfeld der Studienplatzbewerbung die Spitzenathletinnen und Spitzenathleten darauf hinweisen, dass die diagnostizierte Passung (hergestellt durch Berufszielfindung, Teilnahme an Testverfahren zur Diagnostik der beruflichen Eignung und Fähigkeiten) bei Berücksichtigung der Numerus Clausus (NC) – Listen aus den Vorjahren, durch den antizipierten NC im kommenden Auswahlverfahren konterkariert werden kann. Zusätzlich kann bei einigen Beratungsgesprächen die Aussage gewagt werden, dass trotz festgestellter Passgenauigkeit, eine Zulassung der Athletin bzw. des Athleten aufgrund der „Note der Hochschulzugangsberechtigung versus NC im Auswahlverfahren auch in naher Zukunft bei der Bewerberlage in Berlin nicht darstellbar sein wird. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler Studienplatzzusagen zum Teil auch erst nach Abschluss der Nachrückverfahren erhalten (können). Probleme bei der Zulassung von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern entstehen immer dann, wenn diese ins Nachrückverfahren kommen. Damit verbindet sich, neben der möglichen späten Studienplatzabsage, eine oft mehrmonatige Planungsunsicherheit. Eine erforderliche Duale Karriereplanung ist in der Phase nicht möglich, da ohne Zulassung weder eine individuelle Studienplanung noch eine Synchronisation mit den spitzensportbezogenen Anforderungen erfolgen kann. Je nach Zeitpunkt der Hochschulzulassung über das Nachrückverfahren ist der geplante Seite 4 von 4 Einstieg in das erste Semester von Beginn an problematisch bzw. nur eingeschränkt hinsichtlich der Kurswahl und ggf. bereits kurzfristig anstehender Prüfungstermine möglich. Leistungssportlerinnen und Leistungssportler können demnach in dieser Phase Training und Wettkämpfe nicht anforderungsgerecht planen. Bei zu langer Unsicherheit – und erst recht bei einer Studienplatzansage – entscheiden sie sich ggf. für einen anderen Standort und gehen damit dem Standort Berlin verloren. Für die Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberater des OSP lässt sich nach den ersten Anwendungsdurchläufen der Profilquote feststellen, dass die Antizipation des NC und der Abgleich mit der (vermuteten) Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) der Spitzensportlerin/des Spitzensportlers bzw. der Studienplatzbewerberin/ des Studienplatzbewerbers ad hoc eine höhere Bedeutung erfährt (sogar erfahren muss) als das Ergebnis von Berufszielfindungsmaßnahmen („Passung“) im OSP – mehr im Sinne einer Verteilung auf die Kooperationshochschulen sowie weitere Hochschulen und auf jeden Fall unter Anraten der Mehrfachbewerbungen innerhalb Berlins. Bei stark nachgefragten Studiengängen muss der Fairness halber frühzeitig auf eine mögliche Studienplatzablehnung hingewiesen, Alternativen aufgezeigt und ggf. sogar auf andere Standorte verwiesen werden, an denen mit der vorliegenden HZB eine Zulassung möglicherweise realistischer ist. Dies ist aber nicht Zielstellung der Profilquote Sport – statt dessen geht es darum, Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern , die aufgrund ihres hochleistungssportlichen Engagements häufig nicht die HZB mit dem im Auswahlverfahren gebildeten/erforderlichen NC erreichen können, eine berufliche Perspektive parallel zum Spitzensport am Standort in Berlin zu geben . Hier sind weitere Anstrengungen abzustimmen, um eine tragfähige Basis für eine Duale Karriereplanung der Berliner Spitzenathletinnen und Spitzenathleten zu erreichen. Berlin, den 01. Juni 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11307 S18-11307a