Drucksache 18 / 11 308 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 23. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2017) zum Thema: Gastprofessuren in Berlin und Antwort vom 09. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung – Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11308 vom 23. Mai 2017 über Gastprofessuren in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Berliner Senat über die Zahl von Gastprofessuren auswärtiger Wissenschaftler an den Berliner Hochschulen und dem damit verbundenen Haushaltsvolumen? Zu 1.: Die Beantwortung der Frage 1 betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Hochschulen beantworten kann. Es wurden die staatlichen Berliner Hochschulen um Stellungnahme gebeten. Im Wintersemester 2015/2016 arbeiteten an den staatlichen Berliner Hochschulen insgesamt 286 Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, darunter 70 aus Erstattungs - oder Drittmitteln finanziert. Im Sommersemester 2016 waren es insgesamt 289 Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, darunter 60 aus Erstattungs- oder Drittmitteln finanziert, und im Wintersemester 2016/2017 insgesamt 297 Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, darunter 73 aus Erstattungs- oder Drittmitteln finanziert. Im Haushaltsjahr 2016 gaben die staatlichen Berliner Hochschulen insgesamt 13.295.322 Euro für die Beschäftigung von Gastprofessorinnen und Gastprofessoren aus, darunter 3.434.278 Euro aus Erstattungs- bzw. Drittmitteln. 2 2. Welche Erkenntnisse hat der Berliner Senat über die Anzahl (zum Teil bereits seit längerer Zeit) temporär beschäftigter Wissenschaftler an den Berliner Hochschulen und über das dafür benötigte Haushaltsvolumen, um die zum Teil prekäre soziale Situation der Wissenschaftler zu verbessern und eine dauerhafte Anstellung vorzunehmen? Zu 2.: Zum Statistik-Stichtag 1.12.2015 waren an den staatlichen Berliner Hochschulen insgesamt 10.710 hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte befristet angestellt, darunter 5.511 aus Drittmitteln bzw. Erstattungsmitteln finanziert. Über die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse liegen dem Senat keine standardisierten Daten vor. Die Ausgaben der Hochschulen werden in den jährlichen Haushaltsrechnungen dokumentiert. Dort erfolgt jedoch keine Differenzierung der Personalausgaben nach befristeten und dauerhaften Arbeitsverhältnissen. Im Wesentlichen kann allerdings davon ausgegangen werden, dass die Art des Arbeitsverhältnisses für die anfallenden Kosten im laufenden Jahr unerheblich ist. Grundsätzlich sind die Hochschulen frei, die Arbeitsverhältnisse im Rahmen ihrer Globalhaushalte und der gesetzlichen Regelungen auszugestalten. Um die Situation der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern, verfolgt der Senat mit den kommenden Hochschulverträgen für die Jahre 2018 bis 2022 das Ziel, die Hochschulen auf eine Erhöhung des Anteils der Dauerbeschäftigten zu verpflichten. 3. Inwieweit kam es bezüglich des Personalhaushalts der TU Berlin in den letzten Wochen zu einem Eingriff des Berliner Senats, trotz der Hochschulautonomie, die Beschäftigung eines auswärtigen Gastprofessors letztendlich zu Lasten temporär beschäftigter Wissenschaftler vorzunehmen? Zu 3.: Die Hochschulautonomie wurde in keiner Weise beeinträchtigt. Zu einem Eingriff in Beschäftigungsverhältnisse von temporär beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kam es seitens des Berliner Senats nicht. 4. Wie begründet der Berliner Senat diesen Eingriff in die Hochschulautonomie bei der TU durch den zuständigen Staatsekretär in Berlin und welche rechtlichen Grundlagen für einen Eingriff des Senats gibt es? Zu 4.: Der Senat nimmt keinerlei Eingriffe in die Hochschulautonomie vor, soweit es nicht aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Rechts- bzw. Fachaufsicht geboten wäre. 5. Inwieweit lag eine Bedarfsmeldung der TU Berlin zur Besetzung einer weiteren Gastprofessur für die betreffende Einrichtung vor und warum wurde die Stelle trotzdem mit einer auswärtigen Person besetzt? Zu 5.: Dem Berliner Senat lag keine Bedarfsmeldung der Technischen Universität Berlin (TU) zur Besetzung einer weiteren Gastprofessur vor. Stellenbesetzungen sind Angelegenheiten der Hochschulen. Natürlich steht der für Wissenschaft zuständige 3 Staatssekretär im regelmäßigen Austausch mit den staatlichen Hochschulen, um über Ideen und Potenziale für die Profilbildung in Forschung und Lehre zu sprechen. Berlin, den 9. Juni 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-11308 S18-11308a