Drucksache 18 / 11 310 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 23. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2017) zum Thema: Lässt der Senat Tausende von Berliner absaufen? und Antwort vom 06. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11310 vom 23. Mai 2017 über Lässt der Senat Tausende von Berliner absaufen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit treffen Zeitungsberichte zu, nach denen der Berliner Senat 4000 betroffene Eigenheimbesitzer in Berlin-Rudow bewusst absaufen lässt, indem das Pumpwerk am Glockenblumenweg zum Ende des Jahres abgestellt wird? Antwort zu 1: Die Zeitungsberichte treffen nicht zu, da mit einem Abschalten der Brunnenanlage im Glockenblumenweg nur die Gebäude Probleme mit Kellerwasser bekommen können, die nicht fachgerecht gedichtet wurden. Zur Anzahl der betroffenen Gebäude siehe Antwort zur Frage 3. Frage 2: Inwieweit sind die zahlreichen Anfragen und Petitionen zum Grundwasserstand im Blumenviertel von Rudow jetzt endlich ein Anlass für den Berliner Senat im Sinne der Bürger und Bürgerinnen zu handeln? Antwort zu 2: Der Berliner Senat hatte 2012 einen Runden Tisch Grundwasser eingerichtet und der daraus resultierende Senatsbeschluss von 2014 wurde seitdem umgesetzt: Den Betroffenen wurde aufgezeigt, wie sie die nicht fachgerecht gebauten Keller nachträglich baulich sanieren oder wie sie ihre Kellerräume durch eine Brunnenanlage gegen das 2 ansteigende Grundwasser schützen können. Zudem wurden Kreditmöglichkeiten für nachträgliche Sanierungsarbeiten bei der Investitionsbank Berlin (IBB) aufgezeigt. Der Senatsbeschluss stellt ferner fest, dass die Betroffenen selbst verpflichtet sind und schon immer waren, ihr Gebäude gegen aufsteigendes Grundwasser abzudichten und alle von ihnen geforderten Maßnahmen für die öffentliche Hand mit immens hohen Kosten verbunden wären. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger hat der Senat dieses in seinen Entscheidungen zu berücksichtigen. Frage 3: Wie viele Menschen sind von dieser bisherigen Entscheidung betroffen? Antwort zu 3: Im Buckow-Rudower Blumenviertel wurde im Jahr 2014 eine Umfrage an knapp 5.000 Haushalte verschickt, um die Betroffenheit von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zu ermitteln. Von den angeschriebenen Haushalten gaben 339 an, dass jemals Vernässungsschäden an ihrem Gebäude durch ansteigendes Grundwasser aufgetreten seien. Die angegebenen Schäden reichten von "Wasser im Keller" bis "feuchte Stellen". Frage 4: Inwieweit liegt die Ursache für die bisherige Auffassung darin begründet, dass Besitzer von Eigenheimen mehrheitlich nicht die im Berliner Senat vertretenen Parteien wählen und man damit die Anwohner bestrafen will? Antwort zu 4: Im Land Berlin werden Wahlen frei und geheim durchgeführt. Dem Berliner Senat ist das Wahlverhalten von Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern nicht bekannt. Ebenso ist dem Berliner Senat nicht bekannt, ob Besitzerinnen und Besitzer von Eigenheimen ein unterscheidbares Wahlverhalten gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern von Eigenheimen aufweisen. Frage 5: Inwieweit liegen dem Berliner Senat Beschwerden der Anwohner vor und wann gedenkt der Berliner Senat endlich sich seines Amtseides zu erinnern und zum Wohle der Berliner und Berlinerinnen ein tausendfaches Absaufen der Anwohner durch einen Weiterbetrieb des vorhandenen Pumpwerks zu verhindern? Antwort zu 5: Dem Senat liegen Beschwerden von Betroffenen vor. Wie aber schon im Abschlussbericht zum Runden Tisch Grundwasser festgestellt, sind der Senat oder die Berliner Wasserbetriebe nicht verpflichtet, einen abgesenkten Grundwasserstand zu hohen Kosten, die der öffentlichen Hand und damit allen Berlinerinnen und Berlinern auferlegt werden, aufrecht zu erhalten, nur damit nicht fachgerecht abgedichtete Keller trocken gehalten werden. Im Gegenteil müssen nach der Bauordnung für Berlin (BauOBln §13) 3 bauliche Anlagen so beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser und Feuchtigkeit keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen. Berlin, den 06.06.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11310 S18-11310a