Drucksache 18 / 11 311 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 23. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2017) zum Thema: „Füreinander“ am BER? und Antwort vom 07. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Jun. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11311 vom 23. Mai 2017 über „Füreinander“ am BER? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antworten einbezogen. 1. Ab welchem Zeitpunkt wurde Herr Lars Kühn für die FBB (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH) als Berater tätig? Zu 1.: Herr Kühn wurde ab Mai 2017 tätig. 2. Welche konkreten Leistungen etc. sind im Rahmen der Beauftragung zu erbringen? Zu 2.: Die zu erbringenden Leistungen bestehen in der Beratung in kommunikativen und strategischen Fragen. 3. Wie ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der FBB derzeit personell ausgestattet und woraus leitet sich der Bedarf für die zusätzlichen Beratungsleistungen für die Geschäftsführung her? Zu 3.: Die Unternehmenskommunikation der FBB beschäftigt 10 Vollzeitäquivalente in der Fachabteilung Kommunikation/Presse und 14 Vollzeitäquivalente im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Besucherservice. Im Wirtschaftsplan 2017 sind zudem 200.000 Euro für Beratungsleistungen vorgesehen. 4. Von wem wurde wann die Entscheidung getroffen, dass zusätzliche Beratungsleistungen für die Kommunikation der neuen Geschäftsführung erforderlich sind? Zu 4.: Die Entscheidung wurde von der Geschäftsführung getroffen. 5. Wurde die zu erbringende Beratungsleistung ausgeschrieben; wenn ja, wann und in welchem Verfahren und wenn nein, warum nicht und wer hat die Entscheidung getroffen, den Auftrag nicht auszuschreiben ? 2/2 Zu 5.: Der Auftrag lag unter der EU-weiten Vergabeschwelle und musste deshalb nicht ausgeschrieben werden. Im Vorfeld der Vergabe wurden Gespräche mit mehreren in Frage kommenden Personen geführt. 6. Falls die Beratungsleistung ausgeschrieben wurde, gab es außer Herrn Lars Kühn noch andere Personen, die sich dafür beworben haben? Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Falls die Beratungsleistung ausgeschrieben wurde, wann, von wem und aus welchen Gründen wurde die Vergabeentscheidung zu Gunsten des Herrn Kühn getroffen? Zu 7.: Siehe Antwort auf Frage 4. 8. Falls es keine Ausschreibung oder keine anderen Bewerber gab, wann, von wem und aus welchen Gründen wurde die Beauftragung des Herrn Kühn beschlossen? Zu 8.: Die Vergabeentscheidung erfolgte auf Grundlage der fachlichen Qualifikation und Erfahrung. 9. Wie viele Tage pro Monat ist Herr Kühn für die FBB tätig? Zu 9.: Details der Tätigkeit von Herrn Kühn unterliegen dem Geschäftsgeheimnis der FBB. 10. Wie beurteilt der Senat in Anbetracht der auch medial thematisierten Umstände die Beauftragung des Herrn Kühn durch die FBB? Zu 10.: Die Beauftragung ist eine eigenverantwortliche Entscheidung der Geschäftsführung . 11. Kann der Senat insbesondere nachvollziehen, dass eine etwaige Direktvergabe einer Beratungsleistung für den neuen FBB-Geschäftsführer und ehemaligen SPD-Staatssekretär an jemanden, der in diversen hauptamtlichen Funktionen für die SPD tätig war (ab 1998 Mitwirkung in der SPD Wahlkampfzentrale "Kampa", Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sprecher des SPD-Parteivorstandes, Verantwortung der gesamten Presse- und Medienarbeit der SPD in den Bundestagswahlkämpfen 2002 und 2005) geeignet ist, erhebliche Irritationen und Zweifel an der politischen Unabhängigkeit der FBB-Geschäftsführung zu wecken? Zu 11.: Der Senat kann nicht erkennen, dass sachfremde Erwägungen angestellt worden wären. 12. Wie beurteilt der Senat den Vorgang insbesondere hinsichtlich seiner Auswirkung auf die Wahrnehmung der Flughafengesellschaft insgesamt? Zu 12.: Bei einem Unternehmen der Größenordnung und Bedeutung der FBB sind Beratungsleistungen notwendiger Bestandteil der Geschäftstätigkeit. Berlin, den 07.06.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-11311 S18-11311