Drucksache 18 / 11 315 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 08. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2017) zum Thema: Schwimmbad für Wasserfreunde Spandau 04 und Antwort vom 08. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11315 vom 08. Mai 2017 über Schwimmbad für Wasserfreunde Spandau 04 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit beabsichtigt die Senatsverwaltung die Wasserfreunde Spandau 04 bei der Umsetzung des Wunsches nach einem eigenen Schwimmbad zu unterstützen? Zu 1.: Eine Unterstützung der Wasserfreunde Spandau 04 wird – wie auch bisher – im Rahmen der durch das Sportförderungsgesetz, das Bäder-Anstaltsgesetz (BBBG) und der Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäder-Betriebe (Nutzungssatzung) vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen. 2. Hat die Senatsverwaltung die Wasserfreunde 04 e.V. bislang in der Sache unterstützt? Zu 2.: Ja. 3. Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Entfällt. 4. Wenn ja, in welcher Art und Weise? Zu 4.: Es wurde und wird durch die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geprüft, inwiefern im Rahmen eines Modellversuches die Übertragung einzelner Bäder an gemeinnützige Sportvereine (u.a. auch die Wasserfreunde Spandau 04) in vorrangiger oder eigenverantwortlicher Nutzung nach den §§ 5 und 6 der Nutzungssatzung in Verbindung mit § 3 Absatz 3 BBBG ermöglicht werden kann. Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) überlassen den Wasserfreunden Spandau 04 auf Grundlage des § 5 der Nutzungssatzung das Schwimmbad „Forumbad Olympiastadion“ sowie das „Sommerschwimmbecken“ in der Hanns-Braun-Straße Seite 2 von 2 zur vorrangigen Nutzung für den schwimm- und wassersportlichen Übungs-, Lehroder Wettkampfbetrieb. 5. Wenn ja, warum war die Unterstützung bislang nicht angemessen? 6. Wird die Senatsverwaltung seine Politik nun ändern und dem Traditionsverein ange- messen unterstützen? Zu 5. und 6.: Entfällt. Berlin, den 08. Juni 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-11315 S18-11315a