Drucksache 18 / 11 317 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Taschner (GRÜNE) vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2017) zum Thema: Circus Voyage – Wie kam es zum Angriff auf Polizist und Tierarzt? und Antwort vom 12. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11317 vom 29. Mai 2017 über Circus Voyage – Wie kam es zum Angriff auf Polizist und Tierarzt? ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Schon auf der Fahrt von Dresden nach Berlin griffen Mitarbeiter des Circus Voyage Tierschützer auf der Autobahn A13 an. 1. Wie kam es zu dem Angriff durch einen Hund des Circus Voyage auf einen Polizisten und den Amtstierarzt bei einer Kontrolle? Bitte beschreiben Sie den Vorgang. Zu 1.: Am 16.05.2017 wurde das Zirkusgelände durch zwei amtliche Tierärzte, einen Verwaltungsmitarbeiter und drei Kontaktbereichsbeamte der Polizei aufgesucht. Noch außerhalb des Zirkusgeländes wurde ein Tierarzt von einem freilaufenden Wachhund des Betriebes ohne Vorwarnung zielgerichtet angegriffen und gebissen. Unmittelbar nach dem Beissvorfall lief der Hund zurück auf das Betriebsgelände. Als die Polizeibeamten das Betriebsgelände betraten, wurde ein Beamter ebenfalls von dem Hund angegriffen und leicht verletzt. 2. Welche Verfahren gegen den Circus Voyage oder seine Mitarbeiter*innen wurden darauffolgend eingeleitet ? Zu 2.: Der Halter des Hundes wurde nach dem Hundegesetz Berlin durch die Veterinäraufsicht angehört und vorgeladen. Die Polizei leitete zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegen den Verantwortlichen ein. 3. Warum hat der Bezirk Mitte nicht sichergestellt, dass der Amtstierarzt ausreichend bei den Kontrollen geschützt wurde? Zu 3.: Die Polizei wurde aufgrund der vorangegangenen Kontrollen der Veterinäraufsicht um Amtshilfe gebeten. Der Bitte ist sie nachgekommen. Mit einer Attacke eines unbeaufsichtigten Wachhundes außerhalb des Zirkusgeländes konnte im Vorfeld nicht gerechnet werden. 2 4. Wie wurden die festgestellten Tierschutzverstöße geahndet? Zu 4.: Durch die zuständige Veterinäraufsicht des Bezirksamtes Mitte wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet. 5. Wurden vom Bezirksamt Mitte alle Möglichkeiten zum Schutz der Tiere im Circus Voyage vollumfänglich ausgeschöpft? Zu 5.: Ja, durch die hohe Kontrollfrequenz und die schriftlich formulierten Hinweise auf die in der Erlaubnis des Betriebes enthaltenen Anordnungen wurden alle Möglichkeiten vollumfänglich ausgeschöpft. 6. Wurde das Verladen der Giraffen und anderer Tiere und der Transport durch das Veterinäramt beobachtet und kontrolliert? Wenn nein. Warum nicht? Zu 6.: Nach Mitteilung des Bezirksamtes Mitte wurde der Abtransport der Giraffen seitens der Veterinäraufsicht nicht kontrolliert, stattdessen wurde die Verkehrspolizei um eine Kontrolle in Amtshilfe gebeten. Ein Bericht über diese Kontrolle liegt noch nicht vor. 7. Der Presse ist zu entnehmen, dass ein Gastspiel-Abbruch von Seiten des Bezirks „verwaltungsrechtlich nur schwer durchsetzbar“ sei. Tierschutzverstöße, Angriff auf Beamten – welche Gründe müssen vorliegen, damit ein Gastspiel-Abbruch rechtskonform durchgeführt werden kann? Zu 7.: Verstöße gegen das Tierschutzrecht sind nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu ahnden. Der Entzug der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz oder die Anordnung des Abbruchs eines Gastspiels sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn Verstöße nicht mit milderen ordnungsbehördlichen Maßnahmen begegnet werden kann. 8. Der Circus Voyage hat bei seinem jetzigen Gastspiel Kontrollen verhindert, Beamte angegriffen und die Tiere nicht tierschutzgerecht gehalten. Im Dezember kehrt der Circus Voyage als „Der Berliner Weihnachtscircus “ zurück nach Berlin. Wie stellt der Senat sicher, dass dem Circus Voyage keine öffentlichen Plätze und Flächen zur Verfügung gestellt werden? Zu 8.: Der Senat verweist hierzu auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10911 vom 6. April 2017. Danach prüft der Senat, ob und inwieweit gemeinsam mit den Bezirken sichergestellt werden kann, dass öffentliche Einrichtungen (insbesondere Fest- und Messeplätze) künftig nicht mehr an Zirkusse vergeben werden, die Wildtiere mit sich führen , von denen z. B. wegen ihrer Größe, ihres Gewichts, ihrer Beißkraft oder ihrer Schnelligkeit eine Gefahr für Personen innerhalb und/oder außerhalb der Einrichtung ausgehen kann. Berlin, den 12. Juni 2017 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11317 S18-11317a