Drucksache 18 / 11 318 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Taschner (GRÜNE) vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2017) zum Thema: Ist Berlin auf dem Weg Forschungshauptstadt für Ersatzmethoden zu werden? und Antwort vom 15. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11318 vom 29. Mai 2017 über Ist Berlin auf dem Weg Forschungshauptstadt für Ersatzmethoden zu werden? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Es wurden daher die Charité – Universitätsmedizin Berlin und die Freie Universität Berlin um Stellungnahmen ersucht, die in den nachfolgenden Antworten enthalten sind. 1. Ist dem Senat bekannt, in wie vielen Laboren, dazu zählen auch Auftragslabore, in Berlin Tierversuche durchgeführt werden? Wenn ja, bitte detailliert (Name, Ort, Verwendung der Tierarten) auflisten. Zu 1.: Nach Kenntnis des Senats werden in Berlin in 99 Laboratorien Tierversuche mit folgenden Tierarten durchgeführt: Fische, Mäuse, Ratten, Schweine, Rinder, Ziegen, Hamster, Hühner , Kaninchen, Meerschweinchen, Pferde, Puten, Schafe, Zebrafinken, Gerbils, Hunde, Katzen, Tauben, Krallenfrösche, Nacktmulle, Fledermäuse und Makaken. Weitergehende Angaben zu Namen und Anschriften können aufgrund des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Laboratorien nicht gemacht werden. 2. In welche Zuständigkeit fallen die Auftragslabore, in denen Tierversuche durchgeführt werden? 3. Wie wird in den Auftragslaboren der Tierschutz überprüft? Zu 2. und 3.: Alle in Berlin ansässigen Tierversuchseinrichtungen fallen hinsichtlich der Genehmigung und Überwachung von Tierversuchen sowie des Vollzugs sonstiger tierschutzrechtlicher Regelungen in die Zuständigkeit des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Tierschutzrechtlich wird nicht zwischen Auftragslaboratorien und sonstigen Tierversuchslabo- - - 2 ratorien unterschieden. Die Überprüfung der Einhaltung der Regelungen erfolgt u.a. im Rahmen der Prüfung von Anträgen zur Durchführung von Tierversuchen, der Prüfung von Tierversuchsanzeigen und von Vor-Ort-Kontrollen. 4. Mit wie viel Geld aus dem Landeshaushalt hat der Senat bisher die Erforschung von Ersatzmethoden gefördert ? Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015 und 2016, wenn möglich auch schon für 2017. Zu 4.: Die für Verbraucherschutz zuständige Senatsverwaltung hat 2015 die Erforschung von Ersatzmethoden durch Vergabe eines Forschungspreises zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche in der Lehre und der Ausbildung in Höhe von 10.000 Euro gefördert. In 2017 wird sie sich wiederum mit 10.000 Euro an einem Forschungspreis zur Förderung von Alternativen zum Tierversuch beteiligen. In 2016 wurde von der für Verbraucherschutz zuständigen Senatsverwaltung die Einrichtung einer Berliner Universitätsprofessur zur Erforschung von Alternativen für Tierversuche mit einer Anschubfinanzierung von 400.000 Euro unterstützt. 5. Welchen konkreten finanziellen Beitrag wird der Senat in Zukunft für die Stärkung der Forschung im Bereich Alternativmethoden im Tierversuch leisten? Zu 5.: Der Senat will Tierversuche auf das absolut notwendige Maß reduzieren und fördert verstärkt Alternativmethoden. Gemeinsam mit den Universitäten will der Senat Berlin zur Forschungshauptstadt für Ersatzmethoden machen. Er wird dieses Ziel im Charité-Vertrag 2018-2022 berücksichtigen. 6. Wann endlich wird die Professur an der FU zur Entwicklung von Alternativmethoden in Forschung und Lehre besetzt? Zu 6.: In dem laufenden Berufungsverfahren zur Besetzung der W2-Professur auf Zeit für Pharmakologie mit dem Schwerpunkt "Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen" am Institut für Pharmazie ist noch in diesem Jahr mit einer Ruferteilung zu rechnen; die tatsächliche Besetzung der Professur ist abhängig von dem erfolgreichen Abschluss der Berufungsverhandlungen. 7. Hat der Senat einen Überblick über Berliner Einrichtungen, die nun tierversuchsfrei forschen anstatt weiterhin Tiere zu verbrauchen? Zu 7.: Dem Senat ist nicht bekannt, welche Berliner Einrichtungen nun tierversuchsfrei forschen. 8. Wie viel Geld hat die Charité seit 2015 in die Förderung von Alternativen zum Tierversuch investiert und wie viel in Forschungsvorhaben mit Tierversuchen? Zu 8.: Die Charité hält innerhalb der Fakultät mit den Forschungseinrichtungen für Experimentelle Medizin (FEM) eine zentrale Ressource mit einem finanziellen Aufwand von jährlich durchschnittlich 7 Mio. Euro (insgesamt 14,1 Mio. Euro seit 2015) für die Umsetzung des - - 3 Tierschutzes vor. Aufgaben der FEM sind sowohl die Förderung von Alternativmethoden zum Tierversuch als auch die Bereitstellung der Infrastruktur für die tierschutzgerechte Durchführung von Tierversuchen im Rahmen der biomedizinischen Forschung. Die Förderung von Alternativen zu Tierversuchen findet dabei auf mehreren Ebenen statt. Das betrifft z.B. die Ebene des spezifischen Sachkundeerwerbs – durch die Vorstellung alternativer Forschungsansätze und die konsequente Nutzung tierfreier Ausbildungsmethoden , wo dies möglich ist. Außerdem findet die Förderung von Alternativen zu Tierversuchen im Rahmen der antragsbezogenen Beratung durch die Tierschutzbeauftragten statt, in deren Kontext die Antragstellerinnen und Antragsteller u.a. die Nicht-Verfügbarkeit von Alternativmethoden nachweisen müssen, um eine Unerlässlichkeit des Tierversuches feststellen zu können. Die Charité legt Wert auf die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards, die Bewahrung und Mehrung einschlägigen Know-hows, eine optimierte Beratung und Prozesskontrolle durch qualifiziertes Personal und eine gezielte Sensibilisierung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildungen. So stellt die Charité den Gewinner des „1. Berliner Tierschutzpreises“, hat mit der gemeinsamen Berufung einer Professur für Alternativmethoden mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung einen Grundstein für das zu etablierende Zentrum zum Schutz von Versuchstieren gelegt und beteiligt sich aktiv an der Berlin–Brandenburger Forschungsplattform BB3R zur Entwicklung von Alternativmethoden. 9. Kann der Senat Aussagen dazu treffen, wie das Verhältnis von Förderung im Tierversuch und Förderung für Alternativen zum Tierversuch ist? Wenn ja, bitte konkret Zahlen benennen. Zu 9.: Dem Senat liegen keine vergleichbaren Zahlen vor. Er ist wird jedoch wie unter 5. beschrieben , die Förderung von Alternativmethoden verstärken. Berlin, den 15. Juni 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-11318a S18-11318