Drucksache 18 / 11 320 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 30. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2017) zum Thema: Endlich ein sicherer Schulweg über die Beusselstraße für die Kinder der Miriam-Makeba-Grundschule und Antwort vom 12. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 11 320 vom 30. Mai 2017 über Endlich ein sicherer Schulweg über die Beusselstraße für die Kinder der Miriam-Makeba-Grundschule Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird sich der Senat für die Schaffung zweier Fußgängerüberwege bzw. Zebrastreifen in der Beusselstraße auf der Höhe Zwinglistraße und der Erasmusstraße einsetzen, um die Schulwegsicherung für Moabit West herzustellen? Antwort zu 1: Zu den beiden Standorten liegen bisher keine Anträge auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges vor. Deshalb hat eine standortbezogene Prüfung der Notwendigkeit und Machbarkeit eines Fußgängerüberweges in der Beusselstraße gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) noch nicht stattgefunden. Frage 2: Wenn ja, weshalb ist trotz positiver Einschätzung des Senats (vergleiche Drucksache Nr. 1091/IV der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin) aus dem Jahr 2015 bisher nichts geschehen? Antwort zu 2: Im Rahmen der Voruntersuchungen zum Programm „Aktive Zentren“ wurden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit angedacht. Die Verantwortlichen des Senats mussten zu diesem Zeitpunkt noch nicht einbezogen werden, da die konkrete Umsetzung von Maßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. 2 Frage 3: Ist es richtig, dass die damals angeführten Maßnahmen in den Studien zur Lärmminderung und zur Radwegführung auch unabhängig von den unter 1. genannten Fußgängerüberwegen bzw. Zebrastreifen realisiert werden können bzw. umgekehrt die Fußgängerüberwege bzw. Zebrastreifen auch schon vor Realisierung weiterer Maßnahmen erfolgen können, um möglichst schnell Verkehrssicherheit für die Schulkinder zu erwirken? Antwort zu 3: Aus technischer Sicht könnten die angedachten Maßnahmen zur Lärmminderung, zur Anlage von Radverkehrsanlagen und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durchaus auch getrennt durchgeführt werden. Im Rahmen des Programms „Aktive Zentren“ ist es jedoch nicht möglich, Maßnahmen isoliert vorzuziehen. Frage 4: Teilt der Senat des Weiteren die Ansicht, dass die unter 1. genannten Maßnahmen unabhängig von der Entwicklung des Flughafens Tegel, die in der unter 2. genannten Drucksache als Verzögerungsgrund erwähnt wird, möglichst umgehend realisiert werden sollten, damit schon bald die Schulkinder einen sicheren Weg haben? Ist es so, dass in beiden Fällen, der Flughafen wird weiterbetrieben oder in eine andere Nutzung überführt, d. h. in jedem Fall, eine sichere Fußgängerüberquerung an diesen Stellen sinnvoll wäre? Frage 5: Wenn ja, wann wird der Senat diese Überquerung realisieren? Antwort zu 4 und 5: Grundsätzlich teilt der Senat die Auffassung, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Kinder oberste Priorität haben. Die generelle Notwendigkeit eines Fußgängerüberwegs in der Beusselstraße kann unabhängig vom Weiterbetrieb des Flughafens Tegel jedoch erst nach einer Prüfung beurteilt werden (siehe Antwort zu Frage 1). Es sind bisher auch keine Auffälligkeiten bezüglich Unfällen mit Beteiligung von Fußgängerinnen und Fußgängern zu verzeichnen. Berlin, den 12.06.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11320 S18-11320a