Drucksache 18 / 11 323 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2017) zum Thema: Waffenfunde in Berliner Gerichten und Antwort vom 15. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11323 vom 29. Mai 2017 über Waffenfunde in Berliner Gerichten ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche (gefährlichen) Gegenstände (z.B. Schusswaffen, Gaspistolen, Messer, Pfefferspray , Teleskopschlagstöcke, Elektroschocker etc.) wurden in den Jahren 2015 und 2016 an der Einlasskontrolle an den Berliner Gerichten a) in Verwahrung genommen, b) einbehalten, c) der Polizei übergeben (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Gerichtsstandorten und Gegenständen)? Zu 1.: Soweit nach Anzahl und Art der festgestellten Gegenstände gefragt wird, ist die Frage mit der Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11 289 vom 22. Mai 2017 über „Mit Pfefferspray, Messern und Macheten – Einlasskontrollen in den Berliner Gerichten“ teilidentisch. Insoweit wird auf die dort gegebene Antwort verwiesen. Soweit um Aufschlüsselung gebeten wird, welche Gegenstände in Verwahrung genommen , einbehalten oder an die Polizei übergeben wurden, ist festzustellen, dass bei keinem der Berliner Gerichte eine Statistik geführt wird, die danach differenziert, ob ein Gegenstand vorübergehend in Verwahrung genommen oder ganz einbehalten wurde. Es wird lediglich bei einigen Gerichten, nämlich den im Folgenden genannten, dokumentiert, wie viele und welche Gegenstände an die Polizei übergeben wurden. Soweit auch an anderen Gerichten aufgefundene Gegenstände an die Polizei übergeben wurden, ist dies nicht statistisch erfasst worden. Amtsgericht Neukölln: 2015 wurden 39 Messer und 1 Schlagstock sowie 2016 16 Messer und ein Elektroschocker festgestellt, die unter das Waffengesetz fielen und danach verboten waren. Sie wurden der Polizei übergeben. 2 Amtsgericht Wedding: Hier wurden im Jahr 2015 3 Messer und im Jahr 2016 4 Messer und 1 Machete festgestellt, die unter das Waffengesetz fielen und danach verboten waren. Sie wurden der Polizei übergeben. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Für das Jahr 2015 erfolgte hier keine statistische Erfassung. Im Jahr 2016 wurden 2 Anscheinswaffen, 1 Schlagring, 15 Einhandmesser und 10 Reizgassprays ohne Zulassung festgestellt, die unter das Waffengesetz fielen und der Polizei übergeben wurden. 2. Wie bewertet der Senat die vorbezeichnete Entwicklung und welche Maßnahmen hat er ergriffen bzw. plant er zu ergreifen, um die Sicherheit in den Gerichten aufrecht zu erhalten bzw. zu verbessern? Zu 2.: Der Senat beobachtet eine seit mehreren Jahren anhaltend hohe Zahl von Funden gefährlicher Gegenstände, die in die Gerichte eingebracht werden, ohne dass eine Steigerung festzustellen ist. Dem Senat liegen jedoch Hinweise auf ein gestiegenes Aufkommen verbaler Aggression vor. Nach aktuellem Stand werden zur Gewährleistung der Sicherheit an den Gerichten an ausgewählten Gerichten Sicherheitsschleusen mit Torsonden und Durchleuchtungstechnik eingesetzt, und zwar am Kammergericht, allen Familiengerichten, den Amtsgerichten Spandau und Wedding sowie am Justizcampus Moabit. Hier wird die Sicherheit durch den zentralen Sicherheitsdienst (ZDS) des Amtsgerichts Tiergarten für alle ortansässigen Gerichte (Amtsgericht Tiergarten, Landgericht Berlin, Verwaltungsgericht Berlin) und Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Amtsanwaltschaft) gewährleistet. An den nicht mit Torsonden ausgestatteten weiteren Berliner Gerichten werden zur Gewährleistung der Sicherheit unregelmäßig Personenkontrollen mit Handsonden durchgeführt. Sofern ein Spruchkörper am Justizcampus Moabit Kenntnis über ein mögliches sicherheitsrelevantes Verfahren erhält, werden in Zusammenarbeit mit dem ZDS Sicherungsmaßnahmen abgesprochen. Der ZDS wird in Amtshilfe auch für andere Gerichte in Berlin tätig, sobald diese Bedarf an der besonderen Sicherung einer Gerichtsverhandlung erkennen . Für Hochsicherheitsverfahren des Amtsgerichts Tiergarten, des Landgerichts Berlin oder des Kammergerichts, die alle im Gebäude des Kriminalgerichts Moabit verhandelt werden , erfolgt die Zuführung der Zuschauerinnen und Zuschauer durch eine gesonderte Pforte des Kriminalgerichts, so dass keine Durchmischung mit dem sonstigen Publikum erfolgt. Bei Hauptverhandlungen mit erhöhtem Gefährdungspotential werden in der Regel in Selbstverteidigung geschulte berufserfahrene Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister eingesetzt. Hierbei kommen vorwiegend Justizeinsatztrainerinnen und Justizeinsatztrainer zum Einsatz sowie Bedienstete, die öfters an den In-House-Schulungen zum Einsatztraining teilgenommen haben. Sofern erkannt wird, dass eine Sicherung der Gerichtsverhandlungen nur durch Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister nicht ausreicht, wird zusätzlich die Polizei hinzugezogen. 3 Der Senat hat am 17. Mai 2017 die Erarbeitung eines umfassenden Sicherheitsrahmenkonzepts für die Berliner Justiz in Auftrag gegeben. Das Sicherheitsrahmenkonzept wird die Themenbereiche bauliche Sicherung, Einlasskontrollen, Alarmsysteme und Notfallpläne , Justizwachtmeisterdienst, Gerichtsvollzieherdienst, Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden und administrative Sicherheit betrachten. Die Fertigstellung des Sicherheitsrahmenkonzepts ist für Mitte 2018 geplant. Auf Grundlage dieses Sicherheitsrahmenkonzepts werden sodann maßgeschneiderte, auf die einzelnen Justizgebäude zugeschnittene behördeneigene Sicherheitskonzepte erstellt und umgesetzt werden. Berlin, den 15. Juni 2017 In Vertretung Martina Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-11323 S18-11323a