Drucksache 18 / 11 327 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2017) zum Thema: Geplante Lichtsignalanlage in der Hönower Straße/Karlshafener Straße in Mahlsdorf und Antwort vom 12. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 11327 vom 29.05.2017 über Geplante Lichtsignalanlage in der Hönower Straße/Karlshafener Straße in Mahlsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat durch den Bezirk Marzahn-Hellersdorf die dringende Bitte angetragen worden, an der Kreuzung Karlshafener Straße/ Hönower Straße in Mahlsdorf eine Lichtsignalanlage anzuordnen? Antwort zu 1: Nein. Frage 2: Sind dem Senat die schwierigen Bedingungen bekannt, unter denen die Schulkinder und Anwohner jeden Tag die Hönower Straße in der Umgebung der Karlshafener Straße überqueren müssen? Antwort zu 2: Nach einer Ortsbegehung konnte festgestellt werden, dass im Bereich der Hönower Straße/Karlshafener Straße keine besonderen Bedingungen vorliegen, die ein Queren der Straße für zu Fußgehende erschweren. Die Hönower Straße weist je einen Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf und wird in den Spitzenstunden von etwa 1000 Fahrzeugen frequentiert. Da die Fahrzeuge vielfach in Pulks verkehren und aus den Nebenstraßen nur vereinzelt Fahrzeuge hinzukommen, ergeben sich häufig große Lücken im Verkehrsstrom. Die Sichtbeziehungen sind in beiden Richtungen der Hönower Straße gut, so dass die Straße weit zu überblicken ist. Die südliche Kuppe, ab der die Straße nicht mehr in voller Länge eingesehen werden kann, liegt erst in einiger Entfernung. Besondere Gefährdungen, die für die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage zwingend erforderlich sind, 2 werden daher nicht gesehen. Es ist zu Fußgehenden möglich, bei Beachtung der bei der Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen Aufmerksamkeit die Hönower Straße im Bereich der Karlshafener Straße ohne besondere Probleme oder Gefährdungen zu überqueren. Damit ggf. verbundene Wartezeiten sind zumutbar. Das Fußgängeraufkommen ist eher gering, es handelt sich hier auch nicht um einen in den Schulwegplänen empfohlenen Schulweg. In den Jahren 2007/ 2008 wurde an der Örtlichkeit durch die Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ des Senats die Möglichkeit der Errichtung eines Fußgängerüberweges geprüft, im Ergebnis jedoch abgelehnt. Frage 3: Teilt der Senat die Auffassung des Bezirks, dass an dieser Stelle zeitnah eine Lichtzeichenanlage erforderlich ist? Antwort zu 3: Nein, siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2. Frage 4: Wann ist mit weiteren Schritten zu rechnen? Antwort zu 4: Weitere Schritte sind derzeit nicht vorgesehen. Berlin, den 12.06.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-11327 S18-11327a