Drucksache 18 / 11 338 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 29. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2017) zum Thema: Situation der Hebammen in Berlin und Antwort vom 16. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11338 vom 29. Mai 2017 über Situation der Hebammen in Berlin __________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner mit freiberuflichen Hebammen zur Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung? Zu 1.: Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Darüber hinaus kann jede Schwangere eigenständig entscheiden, ob die Leistungen vor und nach der Geburt durch einen/eine Gynäkologen/Gynäkologin oder von einer Hebamme oder von beiden Berufsgruppen (Gynäkologen/Gynäkologin und Hebamme) gemeinsam vorgenommen werden sollen. Die Inanspruchnahme der Art der Leistungen und der Umfang vor und nach der Geburt sind für jede Versicherte unterschiedlich. Des Weiteren hat jede Schwangere die Möglichkeit der freien Wahl des Geburtsortes (klinisch oder außerklinisch). Die Rechtsgrundlage ist das SGB V, hier § 24c ff Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Im § 24d ist der Rechtsanspruch der Versicherten auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe normiert. Der Bundesgesetzgeber hat im SGB V keine Bedarfsplanung für Hebammen vorgesehen, wie es für den niedergelassenen ärztlichen Bereich der Fall ist. Nach Aussagen des Berliner Hebammenverbandes und der öffentlichen Medien finden schwangere Frauen seit einigen Jahren oftmals nur mit erheblichem Aufwand freiberufliche Hebammen, die sie während der Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit begleiten können. Durch den starken Anstieg der Geburten und Entbindungen in Berlin in 2014 hat sich die flächendeckende Versorgung von schwangeren Frauen mit freiberuflichen Hebammen vor und nach der Geburt zusätzlich verschärft. Aufgrund des bundesweiten Geburtenanstiegs ist diese Problematik derzeit nicht nur ein Berliner Problem, sondern ein bundesweites, insbesondere in den deutschen Großstädten. - 2 - 2 Die Gründe für die Verknappung des Hebammenangebotes, insbesondere in der Phase der Geburtshilfe, liegen jedoch nicht nur in der Anzahl von Hebammen, sondern nach wie vor in den unbefriedigenden Rahmenbedingungen in der Berufsausübung (wie z.B. in der nur z.T. gelösten Berufshaftpflichtversicherung und in der unzureichenden Einkommenssituation der freiberuflichen und angestellten Hebammen). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zwar klargestellt, dass die Aufwendungen für die Berufshaftpflichtversicherung grundsätzlich als Kostenfaktor bei den Vergütungsvereinbarungen zwischen den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen auf Bundesebene und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV- Spitzenverband) im Rahmen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (vom 01.08.2007) zu berücksichtigen sind, aber die daraufhin vorgenommenen gesetzlichen Änderungen des § 134a SGB V werden von Seiten der Hebammen als nicht ausreichend und befriedigend angesehen (s. a. BMG „Wichtige Arbeit der Hebammen“ unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/gkvversorgungsstaerkungsgesetz /aenderungen-fuer-hebammen.html ) Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung und der Länder. Der Bundesregierung und der Gesundheitsministerkonferenz ist diese Problematik sehr präsent. In den Gremien der GMK wird derzeit aktuell die Situation der Beleghebammen (Vergütungsregelungen) behandelt. Hintergrund ist der Konflikt zwischen GKV Spitzenverband und Deutschen Hebammenverband, wie in Krankenhäusern tätige freiberufliche Hebammen (Beleghebammen) in Zukunft ihre Leistungen abrechnen sollen und wie sich in der Folge ihr Aufgabenfeld bei der Betreuung werdender Mütter künftig definiert. Die abrechnungsfähigen Leistungen freiberuflich erbrachter Hebammenhilfe sowie deren Höhe und die Höhe des Sicherstellungszuschlages werden auf der Grundlage des § 134a SGB V des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe festgelegt. Dieser Vertrag wird auf Bundesebene zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, den Berufsverbänden der Hebammen und den Verbänden der von Hebammen geleiteten Einrichtungen ausgehandelt und geschlossen. Die Landesregierungen haben hierbei keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung und Aushandlungen. Derzeit befindet sich der GKV Spitzenverband und Deutscher Hebammenverband im Schiedsstellenverfahren. Der Schiedsspruch wird voraussichtlich am 04.07.2017 erwartet. Für die 90. GMK am 21./22. Juni 2017 ist folgender Beschlussentwurf dazu vorgesehen: „Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das BMG zeitnah über den Schiedsspruch der Schiedsstelle nach § 134a Abs. 4 SGB V zu berichten. Dabei soll möglichst auch auf dessen Auswirkungen für die bedarfsgerechte Versorgung mit Leistungen der Hebammenhilfe, insbesondere durch Beleghebammen, eingegangen werden“. 2. Wie oft kam es in den vergangenen 2 Jahren zu Kapazitäts-Einschränkungen von Kreißsälen in Berlin (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Einrichtung)? - 3 - 3 Zu 2.: Die Berliner Feuerwehr erfasst keine Daten über die Auslastung oder Einschränkung von Kreißsälen in Berlin. Statistisches Material im Sinne der Anfrage ist daher nicht vorhanden (s. a. Frage 8). Der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wurden keine Engpässe gemeldet. 3. Wie entwickelt sich die Anzahl der Geburten in Berlin in den letzten 10 Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Zu 3.: Aktuell liegen für Berlin die Daten zu den Geburten bis zum I. Quartal 2016 vor. Für die weiteren Berichtszeiträume ist seitens des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg aufgrund von Softwareproblemen mit Verzögerungen zu rechnen. Gemäß der Geburtsstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wurden 38.030 Lebendgeborene für 2015 und 10.031 Lebendgeborene für das I. Quartal 2016 verzeichnet (Wohnortprinzip). Seit 2006 nimmt die Zahl der Berliner Lebendgeborenen (mit Ausnahme des Jahres 2011) stetig zu; die Veränderung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr beträgt bis zu 6,6 %. Den größten Zuwachs in den letzten 10 Jahren gab es 2014 mit einem Plus von 2.330 Lebendgeborenen gegenüber dem Vorjahr. Differenzierter hinsichtlich der Geburtseinrichtung und der Arbeit der Hebammen ist die geburtshilflich-gynäkologische Landesstatistik (Ereignisprinzip). Aus den Angaben der Berliner Krankenhäuser und der in Berlin freiberuflich tätigen Hebammen wurden 40.603 Entbindungen für das Jahr 2015 registriert (davon 39.195 in Krankenhäusern und 1.408 außerklinisch). Insgesamt waren das 41.457 Geborene (davon 40.049 in Krankenhäusern und 1.408 außerklinisch). Unter den Geborenen waren 214 Totgeborene. In den letzten 10 Jahren lagen die Veränderungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr auch bei den Entbindungen bei maximal ca. 7 %; Ausreißer war das Jahr 2014 mit 4.526 bzw. 12,8 % Entbindungen mehr als im Vorjahr. 2015 setzte sich die Entwicklung in dieser Größenordnung nicht fort. Lebendgeborene in Berlin 2006 - 2015 (Wohnortprinzip) absolut in % 2006 29.627 - - 2007 31.174 1.547 5,2 2008 31.936 762 2,4 2009 32.104 168 0,5 2010 33.393 1.289 4,0 2011 33.075 -318 -1,0 2012 34.678 1.603 4,8 2013 35.038 360 1,0 2014 37.368 2.330 6,6 2015 38.030 662 1,8 (Datenquelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg / Berechnung: SenGPG - I A -) Jahr Lebendgeborene Veränderung zum Vorjahr - 4 - 4 Qualitätsgesicherte Daten für 2016 stehen voraussichtlich nicht vor Herbst 2017 zur Verfügung. Grundsätzlich ist bei diesen Angaben zu beachten, dass es sich um Entbindungen in Berlin handelt (Ereignisprinzip) und damit um den tatsächlichen Versorgungsbedarf. Etwa 8 % der Frauen, die in Berliner Krankenhäusern entbinden, sind nicht in Berlin wohnhaft. 4. Wie entwickelt sich die Anzahl der freiberuflichen Hebammen in Berlin in den letzten 10 Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Zu 4.: Im Jahr 2015 haben im Rahmen der Landesstatistik in Berlin insgesamt 698 Hebammen (darunter 216 angestellte Hebammen mit freiberuflicher Nebentätigkeit) eine freiberufliche Tätigkeit angezeigt. Das waren 75,3 % der insgesamt 927 beim Landesamt für Gesundheit und Soziales gemeldeten Hebammen. Die Veränderungen lagen im Zeitraum 2006 bis 2015 bei maximal ± 8 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. 2015 setzte sich die Entwicklung in dieser Größenordnung nicht fort. Gemeldete Entbindungen 2006 - 2015 in Berlin (Ereignisprinzip) absolut in % 2006 32.005 - - 2007 33.849 1.844 5,8 2008 34.817 968 2,9 2009 33.667 -1.150 -3,3 2010 35.859 2.192 6,5 2011 35.579 -280 -0,8 2012 35.573 -6 0,0 2013 35.290 -283 -0,8 2014 39.816 4.526 12,8 2015 40.603 787 2,0 (Datenquelle: SenGPG Berlin / Berechnung: SenGPG - I A -) Veränderung zum Vorjahr EntbindungenJahr - 5 - 5 5. Führen die Software-Schwierigkeiten des Amtes für Statistik dazu, dass die Senatsverwaltung keinerlei Informationen über die Zahl der Geburten 2016 in Berlin verfügt? 6. Wann werden die Softwareprobleme des Amtes für Statistik behoben sein? Zu 5. und 6.: Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg aktuell berichtete, muss für weitere Berichtszeiträume in der Statistik der Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen bundesweit mit erneuten Verzögerungen gerechnet werden, da diese Statistiken zurzeit von einer grundlegenden Neuerung betroffen sind. Sie werden wie die anderen laufenden Bevölkerungsstatistiken auf ein neues technisches Aufbereitungsverfahren umgestellt. Dabei gibt es Verzögerungen bei der Softwareerstellung. (http://extranet.statistikbbb .de/Grundlagen/NatBevbew-info.asp?Ptyp=50&Sageb=12031&creg=BBB&anzwer=8) Wann die Softwareprobleme behoben sein werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. 7. Mit welcher Zahl an Geburten rechnet der Senat für 2017? Zu 7.: Zu der Zahl an Geburten im Jahr 2017 liegt kein prognostischer Wert vor. Aktuell liegt für Berlin bislang nur die Anzahl der Lebendgeborenen zum I. Quartal 2016 vor, gemäß der Geburtsstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wurden 10.031 Lebendgeborene gezählt (Wohnortprinzip). Im Vergleich zum I. Quartal 2015 bedeutet dies einen Anstieg um 1.282 Lebendgeborene bzw. 14,7 %. Unter der Annahme, dass die genannte positive Entwicklung im II., III. und IV. Quartal 2016 angehalten hat, kann für 2016 mit einer Geburtenzahl von über 40.000 gerechnet werden. Die Schwankungen der vergangenen Jahre sind jedoch zu unregelmäßig, um einen Geburtentrend herzuleiten. In Berlin tätige freiberufliche Hebammen 2006 - 2015 (ausschließlich freiberuflich und angestellt mit freiberuflicher Nebentätigkeit ) absolut in % ausschließlich freiberuflich angestellt mit freiberuflicher Nebentätigkeit 2006 599 - - 375 224 2007 615 16 2,7 390 225 2008 626 11 1,8 397 229 2009 594 -32 -5,1 377 217 2010 627 33 5,6 406 221 2011 579 -48 -7,7 388 191 2012 617 38 6,6 412 205 2013 659 42 6,8 445 214 2014 696 37 5,6 482 214 2015 698 2 0,3 482 216 (Datenquelle: SenGPG Berlin / Berechnung: SenGPG - I A -) Jahr davonVeränderung zum Vorjahr insgesamt freiberufliche Hebammen - 6 - 6 8. Hält der Senat die zur Verfügung stehenden Plätze in den Berliner Kreißsälen dafür für ausreichend und wenn nicht, welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen? Zu 8.: Die Zahl der Kreißsäle in den Krankenhäusern und deren Kapazitäten werden weder in Berlin noch in den anderen Bundesländern statistisch erfasst; sie werden auch nicht krankenhausplanerisch festgelegt. Berliner Krankenhäuser können Anzahl und Kapazitäten der Kreißsäle selbst festlegen und eigenverantwortlich errichten. Inwieweit sie Mittel der zur Verfügung gestellten Investitionspauschale hierfür nutzen, können die Krankenhäuser eigenverantwortlich festlegen. Um eine bessere Übersicht über die Versorgungslage zu erhalten und Entbindende zielgerichtet steuern und ihnen entsprechend freie Kapazitäten anbieten zu können, laufen derzeit Vorbereitungen zur Einbindung und Ressourcenerfassung der geburtshilflichen Stationen in die Pilotphase des Systems IVENA (interdisziplinärer Bettenkapazitätsnachweis). 9. Wie viele Familien haben die Dienste freiberuflicher Hebammen in den letzten 10 Jahren in Anspruch genommen (wenn möglich aufgegliedert nach Jahren und in Geburtshilfe und/oder Wochenbettbetreuung)? Zu 9.: Die Tätigkeiten der Hebammen hinsichtlich der pränatalen Versorgung schwangerer Frauen beinhalten Maßnahmen zur Vorsorge, Beratung, Stillberatung, Geburtsvorbereitung und Betreuung bei Risikoschwangerschaften. Postnatal fallen neben der Wochenbettbetreuung auch Stillberatungen, Rückbildungsgymnastik, Mutter-Kind- Kurse sowie die Betreuung nach einer Totgeburt in das Tätigkeitsspektrum der Hebammen. Lebendgeborene in Berlin 2013 - 2016 nach Quartal (Wohnortprinzip) 2013 8.215 8.752 9.556 8.515 35.038 2014 8.698 9.273 10.269 9.128 37.368 2015 8.749 9.470 10.308 9.503 38.030 2016 10.031 . . . . Veränderung 2013 zu 2014 absolut 483 521 713 613 2.330 in % 5,9 6,0 7,5 7,2 6,6 Veränderung 2014 zu 2015 absolut 51 197 39 375 662 in % 0,6 2,1 0,4 4,1 1,8 Veränderung 2015 zu 2016 absolut 1.282 in % 14,7 (Datenquelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg / Berechnung: SenGPG - I A -) InsgesamtJahr I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal - 7 - 7 Die Inanspruchnahme von Diensten freiberuflicher Hebammen durch schwangere und entbundene Frauen war innerhalb der letzten 10 Jahre unregelmäßigen Schwankungen ausgesetzt. Bezüglich der vorgeburtlichen Leistungen lagen die Veränderungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr bei maximal 10,9 %; Ausreißer war das Jahr 2012 mit 4.311 (d.h. -15 %) betreuten Schwangeren weniger als im Jahr zuvor. Die Schwankungen hinsichtlich der Geburtshilfe in Form von Beleggeburten im Krankenhaus lagen bei maximal 18,5 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Im Falle der Wochenbettbetreuung entbundener Frauen fielen die Schwankungen mit maximal 7,9 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahr geringer aus. 10. Gibt es eine statistische Erfassung der Müttersterblichkeit in Zusammenhang mit der Geburt; wenn ja, wie entwickeln sich die Zahlen in den letzten 10 Jahren und wenn nein, warum nicht? Zu 10.: Daten zur Müttersterblichkeit in Berlin und Deutschland von 1991 bis 2014 stehen in Tabellarischer Form im Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI) der Senatsverwaltung unter folgendem Link zum Abruf bereit: http://www.gsiberlin .info/gsi_suchen.asp Innerhalb der vergangenen 10 Berichtsjahre waren 2005, 2010 sowie 2014 in Berlin Fälle von Müttersterblichkeit zu verzeichnen: im Jahr 2005 waren es drei Fälle, in den Jahren 2010 und 2014 waren die Fallzahlen so gering (kleiner drei), dass sie aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nicht ausgewiesen werden. Freiberuflich ausgeführte Tätigkeit von Hebammen in Berlin 2006 - 2015 abolut Veränderung zum Vorjahr in % 2006 25.816 - 2.880 - 25.742 21.295 - 2007 27.566 6,8 2.523 -12,4 26.618 21.631 1,6 2008 26.902 -2,4 2.568 1,8 27.080 22.157 2,4 2009 26.382 -1,9 2.485 -3,2 26.863 21.130 -4,6 2010 29.126 10,4 2.720 9,5 29.064 22.258 5,3 2011 28.599 -1,8 2.244 -17,5 28.885 20.750 -6,8 2012 24.288 -15,1 1.888 -15,9 23.355 22.397 7,9 2013 25.794 6,2 2.109 11,7 23.188 21.906 -2,2 2014 28.597 10,9 1.718 -18,5 23.650 22.529 2,8 2015 29.753 4,0 1.920 11,8 23.991 22.774 1,1 (Datenquelle: SenGPG Berlin / Berechnung: SenGPG - I A -) Betreuung von schwangeren und entbundenen Frauen sowie Entbindungen im Krankenhaus (ausschließlich freiberuflich und angestellt mit freiberuflicher Nebentätigkeit) Jahr Veränderung zum Vorjahr in % Veränderung zum Vorjahr in % postnatale Versorgung Freiberuflich ausgeführte Tätigkeit von Hebammen insgesamt darunter Wochenbettbetreuung pränatale Versorgung absolut Beleggeburten im Krankenhaus (Geburtshilfe) absolut - 8 - 8 Berlin, den 16. Juni 2017 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Müttersterblichkeit (2005 - 2014) - Berlin und Deutschland 2005 28.976 3 10,4 685.795 28 4,1 2006 29.627 - - 672.724 41 6,1 2007 31.174 - - 684.862 28 4,1 2008 31.936 - - 682.514 36 5,3 2009 32.104 - - 665.126 35 5,3 2010 33.393 . 6,0 677.947 37 5,5 2011 33.075 - - 662.685 32 4,8 2012 34.678 - - 673.544 31 4,6 2013 35.038 - - 682.069 29 4,3 2014 37.368 . 2,7 714.927 29 4,1 (Datenquelle: Statistisches Bundesamt / Amt für Statistik Berlin-Brandenburg / Berechnung: SenGPG - I A - ) absolut je 100.000 Lebendgeborene Jahr Müttersterbefälle / ICD-10 Nrn. O00-O92 und O98-O99 / in ... Berlin Deutschland Lebendgeborene insgesamt Müttersterbebefälle Lebendgeborene insgesamt Müttersterbebefälle absolut je 100.000 Lebendgeborene S18-11338 S18-11338a