Drucksache 18 / 11 340 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 30. Mai 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2017) zum Thema: Daten zur Lernmittelbefreiung (Lmb) und Schulen in freier Trägerschaft und Antwort vom 19. Juni 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete_Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11340 vom 30. Mai 2017 über Daten zur Lernmittelfreiheit (Lmb) und Schulen in freier Trägerschaft ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Schulen in freier Trägerschaft meldeten innerhalb der letzten zehn Jahre dem Senat Daten zum Lmb-Anteil ihrer Schülerschaft (sortiert nach Schule, Träger und Jahr)? Zu 1.: Alle Berliner Schulen liefern im Rahmen der Ist-Statistik die Anzahl der von der Zuzahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreiten Schülerinnen und Schüler. 2. Sind die Schulen in freier Trägerschaft verpflichtet ihre Daten zum Lmb-Anteil dem Senat zu melden? Zu 2.: Ja, auch die Schulen in freier Trägerschaft sind dazu verpflichtet. 3. Hat der Senat Kenntnis über die Gründe, warum Schulen in freier Trägerschaft sich gegen die Erhebung von Lmb-Daten entscheiden? Zu 3.: Siehe Antwort zu 1. und 2. 4. Welche Daten hat der Senat im Rahmen der Studie „Alter Wolf im neuen Schafspelz? Die Persistenz sozialer Ungleichheiten im Berliner Schulsystem“ dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) übermittelt? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat der Humboldt-Universität zu Berlin auf persönliche Anfrage von Frau Prof. Dr. N. ein Datenpaket „Eckdaten“ auf der - - 2 Ebene einzelner Schulen ausschließlich für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt. Dies erfolgte unter der Maßgabe, dass weder eine Weitergabe der Daten noch die Veröffentlichung nicht aggregierter Daten zulässig ist. Gemäß § 3a Abs. 2 des Landesstatistikgesetzes gehört die Bereitstellung von Daten für die Wissenschaft zu den Aufgaben der Landesstatistik. Die Schulstatistik wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 der Schuldatenverordnung als Landesstatistik geführt. Die Daten werden auf bezirklicher Ebene jährlich unter folgender Adresse veröffentlicht: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungsstatistik/#eckdatenallg 5. Wie lauten die Daten sortiert nach Schulstandort und Jahr? Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht die Daten der von der Zuzahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreiten Schülerinnen und Schüler nicht auf Ebene der einzelnen Schule (unter anderem um sachfremde öffentliche Sozialrankings zu vermeiden). 6. Welche Daten zu Lmb-Anteilen an Schulen in freier Trägerschaft hat der Senat dem WZB übermittelt? Zu 6.: Siehe Antwort zu 4. 7. Inwiefern sind die Schlüsse aus der aktuellen Studie des WZB schlüssig, wenn über Schulen in freier Trägerschaft keine flächendeckenden Daten für den untersuchten Zeitraum vorliegen und hat der Senat auf das Problem hingewiesen? Zu 7.: Siehe Antwort zu 1. und 2. Berlin, den 19. Juni 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-11340 S18-11340a